Grundreinigung bei Wohnungsabgabe?
ich muss heute meine Wohnung an den Vermieter übergeben.
ich habe sie renoviert und gereinigt übernommen.
ich habe komplett gestrichen, alle Oberflächen, Fenster und Böden gewischt und gereinigt.
kann der Vermieter eine auch eine Grundreinigung mit Kärcher der Terrasse verlangen und eine Hochglanzreinigung des Bads weil ich die Wohnung damals so übernommen habe?
Zugrunde liegt ein Mietvertrag von Haus und Grund.
Ich bin eine sehr saubere Person, es geht mir nur ums Prinzip, da hier mit dem Vermieter schon länger Probleme bestehen.
3 Antworten
Eine Grundreinigung müsste man nur dann machen, wenn das erstens im Mietvertrag so vereinbart ist, und das dann zweitens auch noch so formuliert ist, dass es wirksam ist. Andernfalls schuldet man nur eine besenreine Wohnung. Das bedeutet, keine groben Verschmutzung, aber auch keine Hochglanz Reinigung.
Was steht im Mietvertrag zu Schönheitsreparaturen während und zum Ende der Mietzeit? Möglicherweise sind diese Klauseln nach geltendem Recht unwirksam und du bräuchtest eigentlich die Wohnung nur besenrein zurückgeben. In dem Fall hättest du Anspruch auf Ersatz deiner bereits getätigten Leistungen.
Nein das kann er nicht du hast renoviert und die Wohnung sauber gemacht damit bist du raus!
Wen du wo anders einziehst und da Selber renovierst musst du es nicht beim Auszug!