mängel nach wohnungsübergabe was tun?
Hallo, Hab mal eine frage ein Freund ist vor 2 Wochen aus seiner Wohnung ausgezogen. Bei der Übergabe wurden keine Mängel gefunden. Nun kommt sein Vermieter und meint : in der Küche der Hahn ist undicht Sowie am Kühlschrank ist die Halterung für Milch geklebt worden( laut seiner Aussage ein versteckter Mangel). Er hat ihm dann auch gleich geschrieben was das kostet und das er es von der Kaution einbehält. Sind insgesamt knapp 250 Euro. Kann er das so einfach?
Die Küche und damit auch die Gerätschaften sind schon 10 Jahre alt und er hat nur 2 Jahre darin gewohnt. Und er war das nicht. War schon so vom Vermieter nur leider hat er keine Beweise.
5 Antworten
Mit einem undichten Wasserhahn hast Du als Mieter nichts zu tun. Dieser ist Bestandteil der Wohnung. Außerdem würde für die Erneuerung einer Dichtung nur ein Centbetrag anfallen. Und eine Dichtung kann jeder Laie ersetzen.
Bei einem wohl 10 Jahre alten Kühlschrank, liegt es in der Natur der Sache, das Plastik brüchig wird. Und für eine Materialermüdung bist Du nicht zuständig. Der Gesamtwert eines 10 Jahre alten Kühlschrank tendiert gen Null.
Der Gesamtwert eines 10 Jahre alten Kühlschrank tendiert gen Null.
... ist null, muss es heissen.
Wußte der Freund von Dir, dass der Wasserhahn undicht ist? So etwas entsteht nicht plötzlich nach dem Auszug aus der Wohnung.
Wenn er es wußte, hätte er es sofort dem Vermieter mitteilen müssen. Es kann durchaus ein versteckter Mangel sein, weil man ihn vor Übergabe schön abwischt und die Tropfen kommen dann erst nach einer Stunde oder so raus.
Den Kühlschrank-Schaden hätte der Vermieter aber bei der Übergabe erkennen müssen.
Dennoch: Ich würde beide Schadensersatzforderungen der Privathaftpflichtversicherung mitteilen. Falls diese der Meinung ist, sie müsse die Schäden erstatten, dann soll sie das tun und andernfalls ist sie auch verpflichtet, unberechtigte Schadensersatzforderungen abzuwehren. Notfalls vor Gericht, also z. B. wenn es am Ende darum geht, der Vermieter auf Zahlung der restlichen Kaution zu verklagen.
"Bei der Übergabe wurden keine Mängel gefunden."
bei der übergabe gab es keine mängel. das ist entscheidend. was er hintgerher findet ist sein problem. da kann er nichts von der kaution einbehalten
habt ihr denn kein übergabeprotokoll gemacht ? dann sieht es schlecht für dich aus wenn du keine zeugen hast
Keine von diesen Mängeln im übergabeprotokoll