Mietrecht / Klempner
Hallo zusammen,
eine Frage zur Rechtslage .... Wenn z.B. ein Rohr oder die Toilette verstopft ist, darf ich dann selber einen Handwerker auf Rechnung des Vermieters rufen, oder muss der VM den Handwerker rufen. Was ist wenn ich den Handwerker / Klempner gerufen habe, kann der VM die Zahlung der Rechnung ablehnen und ich muss zahlen. Der VM ist ja für die Instandhaltung / Benutzbarkeit der Mietsache verantwortlich.
TKS
7 Antworten
Der VM muss über eine Rohrverstopfung wie auch bei anderen Mängel informiert werden.
Nur der VM erteilt Aufträge, nicht der Mieter.
Handelt der Mieter ohne Auftrag, obwohl der VM erreichbar war, kann der Vermieter die Übernahme der Kosten verweigern.
Ist der VM allerdings z.B. in Urlaub und bei einer Verstopfung muss mit größeren Schäden gerechnet werden, wenn sie nicht beseitigt wird, darf der Mieter den Handwerker zur Minimalleistung ( also hier nur die Rohre durchgängig machen ) beauftragen und der VM hat zu zahlen.
Hat der Mieter allerdings die Verstopfung selbst verursacht, hat er auf jeden Fall die Kosten zu tragen.
da bist Du leider auf dem Holzweg. In den Standardmietverträgen gehen Kosten für das Beseitigen von Verstopfungen immer zu Lasten des Mieters!!
der VM muss den klempner rufen, schließlich muss er dafür auch zahlen..es sei denn es ist ein akutes problem das der sofortigen instandsetzung bedarf, da sonst ein hoher schaden am mieteigentum zustande kommt
Die Antwort ist einfach. Wer bestellt bezahlt. Das ist der Normalfall, auch wenn wer anderer als selbst die Verstopfung verursacht hat. Einzige Ausnahme wäre Schaden im Verzug, dafür steht aber Besteller/Auftraggeber in der Beweispflicht. Damit ist auch die Frage beantwortet ob der VM die Rechnunsübernahme ablehnen kann.
Sag deinem Vermiteter sofort Bescheid, er wird dann den Klempner bestellen. Bist du für den Schaden, z.B. verstopftes Rohr, selbst verantwortlich, zahlst du auch die Rechnung, ansonsten zahlt der Vermieter.