Mietwohnung Waschbecken Sprung - wer muss Sanitärfirma beauftragen?
Hallo zusammen!
Habe gerade riesen Theater mit der Vermieterin. Kurz zur Situation: Mir ist ein Glas ins Waschbecken gefallen - Vermieterin und Versicherung gemeldet - soweit, so gut. Versicherung hat Kostenvoranschlag bekommen + Fotos + Adresse der Vermieterin etc. Da ich extra eine Haftpflicht für Mietsachen habe, ist das abgedecht und die Reparaturkosten werden übernommen.
Jetzt weigert sich meine Vermieterin die Sanitär zu beauftragen, da ich den Schaden verursacht habe und zudem als Rechnungsempfänger fungieren soll. Lt. meiner Versicherung verhält es sich aber hier, wie bei einem Autounfall! Der Geschädigte ist der Rechnungsnehmer, die die Rechnung nach der Reparatur bei der Versicherung einreicht und diese dann den Schaden reguliert.
Wie gesagt - VM weigert sich. Ich habe jetzt Schiss, dass wenn ich mich als Rechnungsempfänger nennen lasse, ich nachher für den Differenbetrag von Neuwert und Zeitwert (Reparaturkosten knapp 1000 €!!) von der Sanitärfirma belangt werden kann, obwohl die Kosten ja zu Lasten des Vermieters dann gehen.
Ich möchte mir einfach ein späteres Theater ersparen und möchte nun wissen: Muss ich mich als Rechnungsnehmer nennen lassen und ggf. nachher in Vorauskasse treten und es nachher wieder beim VM einfordern? Hat hier jemand Erfahrungen???
10000 Dank !!!!!
13 Antworten
Wenn Du sowieso in einer Woche ausziehst, ist die Sache doch ganz einfach. Abnahme: Im Protokoll wird vermerkt, dass das Waschbecken beschädigt ist und auf Wiedersehen. Nun bleibt der Vermieterin doch gar nichts anderes übrig, als selbst ein neues Waschbecken zu bestellen und anbringen zu lassen. Die Forderung, die sie dann an Dich stellen wird, reichst Du einfach an die Versicherung weiter. Im übrigen: Was die Versicherung in diesem Fall nicht bezahlt, brauchst Du auch nicht zu bezahlen. Will der Geschädigte mehr, als die Versicherung zahlen will, muss er die Versicherung verklagen. Insofern wirkt die Haftpflicht- wie eine Rechtsschutzversicherung für Dich. Aber, Achtung: Wenn die VM dann meint, den Schaden oder die Differenz von der Kaution einbehalten zu können, kann es noch zu einem Streit kommen. Deshalb jetzt ganz genau den rechtssicheren Weg der Abwicklung einhalten. Bis Du Anrecht auf die Rückzahlung der vollen Kaution hast, vergeht u. U. noch über 1 Jahr. Bis dahin wird auch der Schaden und die Übernahme durch die Verischeurng geklärt sein.
Danke für eure Antworten!
An sich würde ich ja auch die Firma beauftragen - das ist an sich ja kein Problem - ein Anruf genügt. Aber ich weigere mich, mich als Rechnungsempfänger eintragen zu lassen, da ich nicht der Leistungsempfänger bin, sondern der Eigentümer.
Ich habe mich auch bereits beim Mieterbund vom Anwalt beraten lassen - daher beharre ich auch darauf, dass sie sich um die Reparatur kümmert, da sie die Geschädigte ist bzw. sich wenigstens als Rechnungsempfänger angeben lässt.
Problem: sie weigert sich. Ich habe jetzt nächste Woche nochmal einen Termin beim Anwalt und werde ihn bitten die Korrespondenz in dem Fall zu übernehmen, da sie absolut beratungsresistent ist und es einfach zu keiner Lösung kommt.
1000 € deshalb, weil es ein Doppelwaschbecken ist (muss ja wg. der Farbe, die es so wohl nicht mehr gibt, auch mitgetauscht werden - ist lt. Versicherung aber auch i.O. so). Nur sind hier auch wieder Armaturen dabei usw. die eig. intakt sind, wohl aber nicht anders repariert werden kann. Deshalb bin ich mir ziemlich sicher, dass es hier noch zu Streitereien kommt.
Aber zu Knurri: Die Differenz muss lt. Mieterbund der Vermieter tragen, da der Schaden durch die Haftpflicht reguliert ist und alles was darüber geht ein Mehrwert / Bereicherung dar stellt. Das wurde mir so bei meiner Beratung gesagt. Man ist immer nur verpflichtet den Zeitwert des Schadens zu regulieren.
Das Gefühl habe ich irgendwie nicht, wenn ich bin von ihr anpöbeln lassen muss ... Deshalb bin ich auch trotz Beratung so verunsichert.
Pöbeln ist ein nettes Mittel zur Verunsicherung, wenn man nicht im Recht ist und die Möglichkeiten schwinden. Wenn der "Bepöbelte" sich davon beeindrucken lässt, hat der Pöbler bereits gewonnen (sieht man ja jetzt bei den Mohammed-Filmchen)...
teil deiner Vermieterin schriftlich mit, dass du den Schaden bei deiner Versicherung gemeldet hast und diese zugesichert hat den Schaden zu übernehmen. Sie muss als Geschädigte die Reparatur in Auftrag geben, die Rechnung einreichen und bekommt diese erstattet. Dir als Versicherungsnehmer und Schädiger ist das leider nicht möglich. Und wenn sie Zweifel hat soll sie sich mit deiner Versicherung in Verbindung setzen.
Ich frage mich natürlich - was kostet 1000 €? Dafür bekommst du mindestens 2 neue Waschbecken!
ja, ist ein Doppelwaschbecken... allerdings inkl. neuer Armaturen etc etc. Wenn das gemacht werden muss, damit es funktioniert - von mir aus. Das klärt die Haftpflicht dann mit ihr, was realistisch ist und übernommen wird.
auch Doppelwaschbecken kosten nicht so viel und die Armatur kann man an das neue Becken wieder anbringen.
Wer die Musik bestellt, der bezahlt sie auch. Von daher kann man verstehen, dass die Vermieterin keine Reparatur in Auftrag geben und dann ihrem Geld hinterher laufen will. Sie hat ja bisher nur deine mündliche Zusage - was aber nicht darauf schließen lässt, dass wirklich Geld fließt.
Deine Versicherung soll eine Deckungszusage an die Vermieterin schicken, damit sie auf der sicheren Seite ist.
Das dürfte der Weg sein, bei dem keiner von euch Angst um sein Geld haben muss.
Auf jedem Fall hat deine Vermieterin dafür zu sorgen ,das es in Ordnung kommt..
Du hast das alles völlig im Blick und genau richtig verstanden...