Duschkabine Zeitwert ,"Neu für Alt" Mietrecht?
Nach dem Auszug (10 Jahre Miete) hat mir der Vermieter die Rechnung für die beschädigte Duschkabine (Plexiglas) in Höhe von 1300 € zugeschickt. Der Vermieter hat ca. 20 Jahre alte billige Duschkabine gegen neue moderner komplett ausgetauscht. Von "Restwert", "Zeitwert", "Neu für Alt" will der Vermieter nichts wissen.
Habe ich in diese Situation irgendwelche Chance mich zu wehren ? Gibt es schon Gerichtsurteile, die ich als Begründung für meine Antwort auf diese meine Meinung nach übertriebene Anforderung des Vermieters benutzen könnte ?
6 Antworten
Dazu müsste man wissen, ob eine Reparatur oder Ausbesserung wirklich nicht möglich war. Eigentlich sollte man in jedem Baumarkt fündig werden, um eine Duschwanne so zu gestalten, dass sie auch nutzen kann, zu deutlich kleineren Preisen.
Ich geh mal davon aus, für den Schaden warst/bist Du verantwortlich. Dann stehst Du auch (unabhängig vom Zeitwert) dafür gerade, dass die Dusche wieder ein Dusche wird.
Bei den von Dir genannten Preisen drängt sich allerdings der Verdacht auf, hier wird versucht die Wohnung aufzubessern (modernisieren).
Vielleicht reicht es, sich Kostenvorschläge aus dem Fachhandel einzuholen und den Vermieter damit zu konfrontieren. Bringt das keine Einigung sollte man unter Vorbehalt das Mittel aus diesen Kostenvoranschlägen überweisen und abwarten.
Ich bin selbst Vermieter und ich wundere mich immer, wie Leute mit dem Eigentum anderer umgehen. Viele meinen mit der Miete ist auch ein abwohnen der Wohnung beinhaltet.
Aber in diesem Fall, daß find ich auch etwas heftig. Versuche dich zu einigen. Wenn alles fehlschlägt hol dir Rat beim Mieterschutzbund. Du kannst dich natürlich auch stur stellen, dann kann es sein, daß der Vermieter den Rechtsanwalt einschaltet. Ob er Recht bekommt, ist aber auch für mich fraglich.
Was meine Verwunderung über den einen oder anderen Vermieter bestärkt.
Die Miete entschädigt den Eigentümer unter anderem für das abwohnen seinen Eigentums. Strittig ist häufig, was "normal" ist, aber nicht, das es (zwangsweise) geschieht.
... und warum kommt da eine Rechnung? Da kann also etwas nicht stimmen und somit sollte das Ding mit Vermerk "Irrläufer" zurückgeschickt werden. ... sollte allerdings der Mieter einen Schaden veruresacht haben, leistet er sich ja genau für solche Angelegenheiten eine Glasversicherung für meist so rd. 26,00 EUR/Jahr, oder?
Meine frage hast du nicht verstanden. Zeitwert bzw Restwert, Gerichtsurteile !
...oh, ein Kenner? ... dann gehe bitte zu dem, der an 2. Stelle steht in Deutschland, denn die bezahlen natürlich auch Glasschäden aus Mietgegenständen wie Außen- und Innenscheiben, Herdfenster, Duschscheiben aus Plastik und Glas und das Cerenfeld, wenn es denn sein muß, und alles für rd. 26 bis 30 EUR/Jahr, je nach Beruf!
...die Glasversicherung bezahlt den neuen Einbau und die PH ordnet eben nur den Zeitwert, also kann die Rg. auch an Deine Versicherung weitergereicht werden.
Wir haben vor 2 Monaten Ausgezogen. Die Duschkabine (Plexiglas) wurde von mir beschädigt, als ich mich beim duschen ausgerutscht habe. Klar muss ich den Schaden bezahlen. Aber der Vermieter will sich dabei bereichen.
Musst du nicht. Höchstens einen symbolischen Betrag von sagen wir mal 10 bis 20 EURO. Die DK ist nach zwanzig Jahren so gut wie abgeschrieben. Es gilt der Grundsatz Neu für Alt.
Du brauchst keine Gerichtsurteile, nur das Gesetz. DEr Schadenersatzanspruch (den Du ja nicht bestreitest) ergibt sich aus § 823 BGB.
Der Umfang aus § 249 BGB:
§ 249 Art und Umfang des Schadensersatzes (1) Wer zum Schadensersatz verpflichtet ist, hat den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre. (2) Ist wegen Verletzung einer Person oder wegen Beschädigung einer Sache Schadensersatz zu leisten, so kann der Gläubiger statt der Herstellung den dazu erforderlichen Geldbetrag verlangen. Bei der Beschädigung einer Sache schließt der nach Satz 1 erforderliche Geldbetrag die Umsatzsteuer nur mit ein, wenn und soweit sie tatsächlich angefallen ist.Also:
Wer zum Schadensersatz verpflichtet ist, hat den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre.Du schuldest eine normale Duschkabine. Gehe in einen Baumarkt, suche das vergleichbare Modell zu dem was drin war. Lasse es Dir ausdrucken.
Das Geld + Einbaukosten aus der Rechnung überweist Du dem Vermieter. Die Rechnung schickst Du zurück mit dem Vermerk, dass Du nur eine vergleichbare Kabine ersetzt, mit der Kopie des Angebotes aus dem Baumarkt.
Wenn er was will muss er klagen. Einfach standhaft bleiben, vor Gericht kannst Du aus meiner Sicht nicht verlieren.
Es gilt der Grundsatz "Neu für Alt". Es könnte also lediglich der Zeitwert der alten DK für den Schadenersatz gefordert werden. Nach 20 Jahren dürfte der kaum noch relevant sein.
Es gilt der Grundsatz "Neu für Alt". Es könnte also lediglich der Zeitwert der alten DK für den Schadenersatz gefordert werden. Nach 20 Jahren dürfte der kaum noch relevant sein. Was der V. will, ist rechtlich uninteressant. Rechnung nicht zahlen, er hat keinen Anspruch. Wende dich an deine HV, die prüft und zahlt nur den Zeitwert der alten DK.
Glasversicherung ist keine Plexiglas-Versicherung und die meisten(ca. 90 - 95 %) zahlen nicht für Mietgegenstände, siehe Kleingedrucktes.