Als Handwerker Beratungskosten verlangen?
Hallo,
ich bin relativ neu in der Selbstständigkeit und habe ein Problem.
Die Kunden rufen mich zur Besichtigung und ich berate die Kunden professionell . Auch fahre ich extra mehrer 40-60 km hin. Erstelle Abends zuhause ein Angebot und am Ende meldet sich der Kunde nicht mehr. Darf ich als Handwerker in diesem Fall Fahrtkosten und Beratungskosten in Rechnung stellen?
Danke
8 Antworten
Aus Sicht des Handwerkers ist das mehr als ärgerlich. Man investiert viel Zeit, oft mehrere Stunden und es bleibt nichts hängen. Wenn sich alle Handwerker einig wären, könnte man für Kostenvoranschläge oder Beratungsbesuch etwas verlangen. Dieser Betrag könnte dann bei einer Auftragsvergabe wieder verrechnet werden. Leider ist es aber nicht so. Also kannst du nur etwas dafür verrechnen, wenn es vorher so abgesprochen wurde. Die meisten Kunden wird das aber eher abschrecken.
Theoretisch kannst du diese Leistungen in Rechnung stellen, wenn du es vorher deutlich erklärt bzw. vereinbahrt hast. Aber ich kann dir schon jetzt sagen, dass du dann deutlich weniger Aufträge bekommen wirst.
Meiner Meinung nach gehört es dazu, kostenlos ein Angebot zu erstellen, und wird auf die allgemeinen Kosten eingepreist. Als Kunde ist es normal, dass ich mir mehrere ANgebote einhole - einerseits wegen der Kosten an sich, andererseits um verschiedene Ausführungsideen zu vergleichen. Es gewinnt nicht automatisch der günstigere, das Gesamtpaket (inkl. Bauchmeinung zum Handwerker) muss stimmen.
Ich arbeite als Informatiker in einem mittelgroßen Betrieb. Auch bei uns ist es normal, den Kunden kostenlose Demos, auf ihn zugeschnittene ANgebote usw. zu erstellen, und da fließen - je nach Kunden - schnell ein paar Manntage arbeit rein. Wenn der Kunde sich dagegen entscheidet haben wir Pech, aber durch andere Aufträge wird das ausgeglichen.
Wenn du denen das vorher sagst, klar. Anschließend ohne Ankündigung geht das nicht.
Das darfst Du dann machen, wenn es vorher vereinbart wurde.
das ist halt das unternehmerische Risiko, ein Angebot ist unverbindlich
Du hast den Kunden nicht vertraglich über etwaige Kosten aufgeklärt. Für ein Kostenvoranschlag darfst einen gewissen Betrag nehmen, der kunde muss auch darüber aufgeklärt sein; dieser Betrag wird bei Auftragserteilung angerechnet.
ein Kostenvoranschlag ist Zeit-u. Kostenintensiver