Mieter bestellt Handwerker umsonst ein - wer zahlt?


23.03.2022, 09:28

ergänzt: Den Handwerker haben wir als Vermieter bestellt, weil der Mieter uns gedrängt hat, das zu tun. Der Mieter erlaubt uns seit einigen Jahren schon nicht mehr, die Wohnung zu betreten und Schäden zu begutachten (lange Geschichte, hier im Forum schon umfassend diskutiert). D.h. formal haben wir den Handwerker angefordert, aber auf Drängen des Mieters.

9 Antworten

Grundsätzlich ist der Mieter verpflichtet, Schäden als erstes dem Vermieter mitzuteilen. Er muss diesem die Gelegenheit geben, den Schaden zu beheben. Meist haben die Vermieter auch Vertragsfirmen, die zuverlässig auch einen Termin für Arbeiten vergeben.

Bestellt der Mieter selbst einen Handwerker, muss er diesen jedenfalls vorab erst einmal selbst bezahlen. Wenn der Auftrag völlig unnötig war, bleibt er auch den Kosten sitzen.

Ihr seid zwar die Eigentümer... aber die Rechnung muß der zahlen, der die Handwerker bestellt hat.

Taburkel 
Beitragsersteller
 23.03.2022, 09:20

OK, den Handwerker haben wir bestellt auf Drängen des Mieters. (Der Mieter erlaubt uns das Betreten der Wohnung nicht, weil das Mietverhältnis zerrüttet ist.) Ändert das etwas?

Ratefuchs007  23.03.2022, 09:28
@Taburkel
OK, den Handwerker haben wir bestellt auf Drängen des Mieters

Oben schreibst Du:

Mieter bestellt Handwerker umsonst ein

Ja was denn nun?

Sarah774496  23.03.2022, 09:29
@Taburkel

Also wenn ihr den bestellt also auch beauftragt habt, müsst ihr das zahlen aber das geht aus der Frage nicht hervor

Taburkel 
Beitragsersteller
 23.03.2022, 09:30
@Ratefuchs007

Ja, sorry! Habs in der Eile ungenau formuliert und oben im Fragetext nun ergänzt und präzisiert. Wir haben den Handwerker bestellt, weil der Mieter mit einer (weiteren) Mietminderung gedroht hat. Wir dürfen laut Mieter und Anwalt vom Mieter nicht in die Wohnung. Zuerst schrieb der Mieter, ein Nachbar habe sich beschwert, dann hat er das geändert und gesagt, es bestehe ein Mangel am Lüfter, der eine Mietminderung rechtfertige. Deswegen haben wir den Handwerker bestellt. Vielen Dank für die Rückmeldungen!

Sarah774496  23.03.2022, 09:32
@Sarah774496

Und das ihr die Wohnung nicht betreten dürft etc. das hat der Mieter nicht zu bestimmt es ist eure Wohnung. Wenn alles auf Drängen passiert ist, würde ich einen Anwalt einschalten denn dann ist der Sachverhalt vielleicht ein anderer. Und warum kriegt ihr den Mieter nicht los wenn er sich so verhält ?

Ratefuchs007  23.03.2022, 09:34
@Taburkel

Dann schreib's doch auch bitte gleich richtig.

Wie auch immer:

Den Handwerker zahlst Du in diesem Fall, weil Du ihn auch beauftragt hast.

Du kannst natürlich versuchen, die unnötigen Kosten vom Mieter zurückzuverlangen, das wird unter den gegeben Umständen allerdings nicht ganz so einfach werden.

Taburkel 
Beitragsersteller
 23.03.2022, 10:02
@Ratefuchs007

Nee, das wird nicht klappen basierend auf den bisherigen Erfahrungen. Danke und Grüße

Ganz so einfach ist es dann doch nicht:
Für die Beseitigung von Mängeln an der Mietsache ist grundsätzlich der Vermieter zuständig, ergo hat der auch die Kosten zu tragen. Aber: Der Mieter darf ebenso grundsätzlich nicht eigenständig einen Handwerker bestellen, sondern er hat den Mangel dem Vermieter anzuzeigen und zur Beseitigung aufzufordern, ob der Vermieter das mittels Handwerker oder auch selbst tut, ist seine Sache (nebenbei kann der dann auch mit dem Handwerker den Preis verhandeln). Eigenständig darf der Mieter einen Handwerker nur beauftragen, wenn sofortige Abhilfe geboten und der Vermieter nicht erreichbar ist, also etwa bei einem Wasserrohrbruch.

Ob der Mieter hier den Mangel angezeigt hat, wird nicht so wirklich deutlich etc. pp.

Unabhängig davon gibt es auch noch die Möglichkeit, dass im Mietvertrag vereinbart werden kann, dass der Mieter für "Kleinreparaturen" immer die Kosten übernehmen muss, es ist also zu klären, ob so etwas im Mietvertrag (wirksam) vereinbart ist.

albatros  24.03.2022, 01:39

Hier hat der Vermieter bestellt auf Grund einer Mangelrüge. Anormale Lüftergeräusche sind ein Mangel. Deshalb zahlt der Vermieter die Rechnung.

Hier hat der Vermieter bestellt auf Grund einer Mangelrüge. Anormale Lüftergeräusche sind ein Mangel. Deshalb zahlt der Vermieter die Rechnung.

Taburkel 
Beitragsersteller
 24.03.2022, 09:36

Es gab keinen Mangel! Der Mieter berichtet zunächst, ein Nachbar habe sich beim ihm über ein Geräusch beschwert, das beide nicht zuordnen konnten. Es stellt sich heraus, dass das Geräusch aus einer ganz anderen Wohnung kommt, mit der wir alle nichts zu tun haben. Danach macht dann unser Mieter einen Mangel an seinem Lüfter geltend. Der Mieter verweigert uns seit 2 Jahren das Betreten der Wohnung. Aufgrund des berichteten Mangels bestellen wir den Handwerker. Nun kommt, von uns erwartet, heraus, dass gar kein Mangel bestand. Es sind eben keine anormalen Lüftergeräusche. Das war ein Fake bzw. eine Übertreibung, und das war im Vorhinein schon absehbar, weil der Weg bis hin zur Beschwerde so intransparent und wirr gewesen ist.

Wenn wir das weiterdenken: Der Mieter kann nun immer wieder Mängel behaupten, wir bestellen aufgrund der behaupteten Mängel Handwerker, die dann keinen Mangel feststellen, aber eine Rechnung für Anfahrt und eine Stunde Arbeit schicken.

Existierende Mängel beseitigen wir selbstverständlich sofort.

Vielen Dank für die Tipps und das Nachdenken! War bisher immer hilfreich!

Taburkel 
Beitragsersteller
 24.03.2022, 09:58
@Taburkel

Mein Fragetext war etwas ungenau formuliert. Tut mir leid.

Die Mieter müssen die Handwerkerrechnung bezahlen. Es sei denn, du hättest sie beauftragt, einen Handwerker zu bestellen. Der Mieter kann nicht eigenmächtig auf deine Rechnung Handwerker engagieren.