Wer zahlt die Kosten des Klempners bei der Besteitung einer Verstopfung ?
Hallo, wir hatten in der letzten Zeit Verstopfung in der Abflussleitung in der Küche. Der Vermieter hat einen Klempner beauftragt, und nun will, dass ich die Rechnung in höhe von 180 € begleiche.Der Klempner könnte die Rohr-Reinigungspirale bis 3 Meter einwandfrei reinschieben (bis das Mauerwerk), und erst dann musste er kräftig schieben bis er die Rohre freigemacht hat.In der Rechnung steht "Ursache warscheinlich nutzungsbedingt (Mieter)" Der klempner ist nicht aber sicher, woran die Verstopfung lag, und hat kein Beweismittel, oder irgendwas was da nicht reingehört gefunden, er bezweifelt nur, hat sogar geäußert, dass es Normal ist.
Soll ich zahlen? oder ignorieren?
Vielen Dank im Voraus!
10 Antworten
Meist haben Vermieter mit solchen Firmen Verträge, deshalb zahlt am Ende auch der Vermieter die Rechnung. Hatte vor kurzem auch ne Verstopfung im Bad (am Sonntag), habe dann die vom Vermieter angegeben Telefonnummer des Unternehmens angerufen. Verstopfung wurde beseitigt und Rechnung gezahlt. Solange das nicht selbst verschuldet ist und es eventuell sogar an den Leitungen liegt ist es nicht deine Schuld, da muss der Vermieter also ran.
Ich gehe davon aus, dass die Küche ebenfalls gemietet ist?! Dann musst du nicht zahlen, da die Rechnung höher als 100 € ausgefallen ist (Kleinreparaturklausel). Sollte auch so in deinem Mietvertrag stehen. Die Klausel besagt, dass Schäden (egal wer Schuld ist) bis zu 100 € vom Mieter bezahlt werden müssen. Manche Vermieter geben auch 75 € im Vertrag an. Der Vermieter ist jedenfalls generell dafür verantwortlich, dass alles in der Mietsache einwandfrei funktioniert. Außerdem kann der Grund bzw. die Schuld nicht eindeutig festgestellt werden. Ich würde das Gespräch mit ihm suchen und nicht ignorieren. Wenn es allerdings deine Küche ist, musst du zahlen. VG
Mit Kleinreparaturen hat ein verstopftes Abflußrohr in der Wand absolut nichts zu tun.
Auch wenn die Küche (EBK) dem Mieter gehört müßte er das nicht zahlen.
Zahlen? Nein
Ignorieren? jein
Teile dem Vermieter mit das Du a) den "Klempner" nicht beauftragt hast und b) Solche Sachen unter Instanhaltungs-/-setzungskosten fallen, die nicht auf den Mieter umlegbar sind.
Nicht ignorieren.. klären.
Das Doofe ist: der schreibt "warhscneinlich nutzerbedingt".. und bei diesen Kosten geht es immer nach dem verursacherprinzip.
Ich kenns so: VOR Mauer- Mieter
dahinter- Vermieter.
Und nun ist das so larifari.. warscheinlich?
Klar sagt der VM dann. aha, also M;ieter.. der zahlt.
Vielleicht, wenn Du hartnäckig (und höflich) verhandelst, einigt Ihr Euch auf 50-50?
Ignorieren würde ich auf keinen Fall,dann kommt irgendwann Mahnung und schlimmstenfalls noch Inkasso.
Und nb: in unserem letzten Büro schickte der VM dann auch immer eine bestimmte Firma.. und natürlich waren da IMMER DEFINITIV wir die Verursacher. Egal bei was.
Du kannst hier nur zur Verantwortung gezogen werden, wenn Du die Verstopfung schuldhaft oder fahrlässig verursacht hast.
Sobald die Verstopfung im Fallstrang des Hauses zu finden ist, kann nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden, wer für die Verstopfung verantwortlich ist.
Wenn der Handwerker die Spirale bis zu 3 Metern in den Strang schieben konnte, kannst Du nicht beschuldigt werden.
"Ursache warscheinlich nutzungsbedingt (Mieter)"
Da hat er nicht unrecht. Es fragt sich nur, welcher Mieter.
Soll ich zahlen? oder ignorieren?
Weder noch. Rechnung zurückschicken und auf den nicht vorhandenen Nachweis der Schuld hinweisen.
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Ich habe meine Aussage an den Vermieter geschickt, hier war die Anwort des Vermieters:
"Es ist richtig, dass es Verstopfungen gibt, für die der Vermieter aufzukommen hat.
Das ist der Fall, wenn die Verstopfung im gemeinschaftlichen Rohr
ist. In Ihrem Fall als Erdgeschossbewohner hätte es dann einen Rückstau
von Abwasser aus anderen Wohnungen gegeben, d. h. das Abwasser aus
höher
liegenden Wohnungen hätte Ihr Spülbecken geflutet. Das war jedoch nicht
so, es war nur Ihre Wohnung betroffen.
Ein anderer Fall, wann der Vermieter bezahlen muss, liegt vor, wenn
Baumängel
verantwortlich sind. Das wäre z. B. wenn in der nur von Ihnen
genutzten Leitung auf dem Weg vom Becken in die gemeinschaftliche
Fallrohr ein Winkel eingebaut ist, an dem sich die Verstopfung ergibt.
Zum
einen hätte ein baubedingter Mangel sich in den letzten Jahren schon
mal zeigen müssen, zum anderen schrieben Sie selbst, dass der
Handwerker die meiste Strecke ohne großen Widerstand in die Leitung kam.
Das bedeutet unter anderem, dass es keine besonderen baulichen
Erschwernisse gibt (Winkel oder Engstellen), an denen die Spirale
Probleme hätte durchzukommen.
Und der Hinweis des Monteurs „es sei normal“ bezog sich sicherlich
nicht darauf, dass Verstopfungen normal sind, sondern darauf, dass
sich beim Reinigen nichts festes am Reinigungskopf festsetzt. Denn
wenn Verstopfungen normal wären, dann würde ich bei einem Bestand von
bspw. 500 Wohnungen nicht mit etwa 5 Verstopfungen jährlich
„auskommen“.
Letztlich können Sie sich gern beraten lassen beim Mieterbund, ich
kann Ihnen aber schon jetzt mitteilen, dass wir gegebenenfalls in
dieser Angelegenheit gerichtlich mit Ihnen auseinandersetzen werden."
Wie Stark ist das Argument des Vermieters? meinten Sie, wird er den Instanz gewinnen? oder hat er keine Chance?