Zahlt der Mieter oder Vermieter die Rechnung für den Handwerker-Notdienst?
Schön zum Feiertag musste ich heute den Handwerker-Notdienst rufen. Zahle ich jetzt als Mieter oder der Vermieter die Rechnung für den Handwerker-Notdienst? Gibt es dort eine gesetzliche Regelung?
8 Antworten
Ich denke, das kommt immer auf die Art und Dringlichkeit an. Ist im Hochsommer die Heizung defekt (ohne Warmwasser-Bereitung) wird ein Vermieter die zusätzlichen Kosten (Feiertags-Zuschläge) wohl den Mieter zahlen lassen. Ist aber ein Wasserrohr gebrochen (z.B. durch Überalterung) wird der Vermieter die Kosten alleine tragen müssen. Hat der Mieter den Schaden selber verursacht (anbohren einer Strom- oder Wasserleitung) wird er (oder seine Haftpflicht-Versicherung) für die Kosten aufkommen müssen. Zumindest sollte es vom gesunden Menschenverstand her so sein, ob es in der Praxis auch so gehandhabt wird vermag ich leider (oder gottseidank?) nicht zu sagen.
Grundsätzlich zahlt der jenige, der den Handwerker bestellt hat.
Du wirst die Rechnung also selbst tragen müssen.
Bei einem Schaden, der in die Verantwortung des Vermieters fällt, hättest Du den Vermieter kontaktieren müssen.
Dann kommt es auf den Einzelfall und die Dringlichkeit der Reparatur an.
Da Du nichts genaueres geschrieben hast, kann man dazu auch nichts konkretes sagen.
Ein Notfall ist sicher ein Nichtfunktionieren einer Toilette oder ein geplatztes Wasserrohr, das man nicht selbst abstellen kann.
Kein Notfall ist im Sommer ein Heizungsausfall oder ein Ausfall der Warmwasserversorgung.
Schlußendlich ist auch noch entscheidend, wer den Schaden wodurch verursacht hat.
Im Normalfall heisst es, wer die Musik bestellt, der bezahlt sie auch.Aus deiner Frage geht nicht hervor, um welche Art Schaden es sich handelt und deshalbkann diese Frage auch nicht beantwortet werden.Wenn die Ursache nicht von dir zu vertreten ist, dann wäre der Vermieter in der Pflicht.Trägst du Schuld an der Ursache, dann zahlst du die Notdienstrechnung.
Die Frage könnte in dem Fall auch sein..was war der Grund???? Wer hat den Schaden verursacht???
Im Bad war ein Rohr verstopft, so dass ich Probleme mit dem Wasser bzw. mit dem Ablaufen hatte.
Da kommt es noch drauf an, welches Rohr. Wenn die Toilette verstopft ist, ist dies sicher gerechtfertigt und der Vermieter muss zahlen (es sei denn, es ist ein Gäste-WC vorhanden). Bei verstopftem Waschbecken oder Dusche ist ein Notdienst eher nicht gerechtfertigt, dann muss der Mieter zahlen...
Hallo, eigentlich heisst es ja: wer die Musik bestellt, zahlt auch. Wenn es sich aber um einen absehbaren Schaden handelte, der dem Vermieter bekannt war und er ihn nicht abgestellt hat, würde ich zumindest mit dem Vermieter reden,vielleicht übernimmt er ja die Kosten - wenigstens zum Teil. Konntest Du nicht vorher den Vermieter informieren? Vielleicht hätte er eine günstigere Lösung parat gehabt oder den Schaden selbst behoben?" Gg
Was aber, wenn der nicht zu erreichen ist?