Mieter ruft selbstständig Handwerker bei Boiler-Ausfall. Muss ich das hinnehmen?
Hallo zusammen,
ich habe soeben einen Anruf eines Handwerkers bekommen der in einer von mir vermieteten Mietsache gerade dabei war, den Boiler zu reparieren und wollte von mir wissen ob er den Boiler austauschen darf oder ihn reparieren soll.
Ich bin ehrlich gesagt ziemlich sauer, dass sich der Handwerker bei mir meldet und nicht die Mieterin.
Soweit habe ich auch schon in Erfahrung gebracht habe, muss ich als Vermieter zwar die Warmwasser-Nutzung garantieren, jedoch sind mängel zunächst mir als Vermieter zu melden und nicht eigenmächtig einen Handwerker zu rufen.
Daher wären nun meine Fragen:
- Wie lange habe ich jetzt Zeit um diesen Mangel zu beseitigen? Ich bin ja kein Unmensch und will dass das behoben wird, aber ich will das selbst entscheiden wen ich beauftrage.
- Muss ich so ein Verhalten (Erst Handwerker bestellen, etc.) einfach hinnehmen? Was hab ich hier für Rechte?
13 Antworten
Sauer auf die Vermieterin zu sein ist eine Sache. Der Handwerker, der vor Ort ist/war will nur seine Arbeit machen und er fragt Dich und baut nicht einfach einen neuen Boiler ein. Schließlich will er auch sein Geld am Ende bekommen.
und wollte von mir wissen ob er den Boiler austauschen darf oder ihn reparieren soll
Am Telefon hätte ich so reagiert, dass er mir bitte erst einmal sagen soll, was überhaupt kaputt ist und ob eine Reparatur sofort möglich wäre oder ob er dazu sowieso noch einmal wieder kommen müßte.
Wenn er sofort reparieren kann, ist es auch möglich die Kosten zu schätzen.
Wenn nicht, soll er Dir einen Kostenvoranschlag schicken und auch ein Angebot für einen neuen Boiler samt Einbau.
Vorteil hierbei: Du kannst Dir wo anders ein Gegenangebot einholen bzw. noch in Ruhe überlegen, was Du machen wirst.
Und: Die Rechnung für den heutigen Besuch bei Deiner Mieterin hätte in jedem Fall die Mieterin zu tragen.
Nun weiß ich nicht, wie Du kurzfristig entschieden hast, aber wenn der Handwerker sofort repariert hat und somit das Problem erledigt ist, würde ich als Vermieter die Rechnung auch bezahlen, wenn sie normale Stundensätze und Kosten für Anfahrt enthält und nicht irgendwie völlig überteuert ist. Ist sie dagegen überteuert, würde ich sie zurück schicken, mit der Bitte, sie direkt der Mieterin in Rechnung zu stellen. Wenn diese dann wegen Erstattung auf mich zu kommt, würde ich ihr erklären, wieviel sie dafür bekommt. Ggf. dazu vom Stamm-Handwerker, den Du hoffentlich hast, eine Vergleichsrechnung machen lassen, um den Betrag zu ermitteln, den Du der Mieterin tatsächlich erstattest.
Danke für die Auszeichnung.
Rechtlich gesehen ist es so, dass Mieter verpflichtet sind, Mängel unverzüglich immer erst dem Vermieter anzuzeigen, um ihm die Möglichkeit zu geben, dem Mangel abzuhelfen. Insofern haben Sie mit Ihrer Verärgerung vollkommen recht.
Zu Ihrer Frage: Die Sicherstellung der Warmwasserversorgung durch Reparatur eines Wasserboilers sollte unverzüglich erfolgen (innerhalb 3 Tage nach Mängelanzeige des Mieters könnte womöglich als angemessen gelten).
Um des lieben Friedens willen würde ich an Ihrer Stelle die Kosten für die Reparatur des Boilers jetzt ersteinmal übernehmen, da Sie zur Reparatur eh verpflichtet sind. Allerdings würde ich an Ihrer Stelle der Mieterin im Nachgang einen freundlichen, aber bestimmten Brief zusenden, in dem ich sie darauf aufmerksam machen würde, dass sie zukünftig alle Mängel usw. erst Ihnen melden muss, ansonsten würden Sie in Zukunft die Übernahme der Kosten ablehnen.
Nebenbei: Das Umlegen dieser Kosten auf die Position "Nebenkosten" ist nicht korrekt, da es sich um Instandhaltungsmaßnahmen handelt, die vom Vermieter zu tragen sind.
Und bitte nicht krumm nehmen: Als Vermieter sollten Sie sich zumindestens mit den Grundzügen des Mietrechts vertraut machen, d. h. über Ihre Rechte und Ihre Pflichten als Vermieter.
Als Vermieter sollten Sie sich zumindestens mit den Grundzügen des Mietrechts vertraut machen, d. h. über Ihre Rechte und Ihre Pflichten als Vermieter.
Mit den Grundzügen bin ich durchaus vertraut. Nur in wie weit das jetzt als Notfall erachtet, ist mir jetzt nicht ganz klar gewesen. - Und das ist der Knackpunkt an der Frage.
Nebenbei: Das Umlegen dieser Kosten auf die Position "Nebenkosten" ist nicht korrekt, da es sich um Instandhaltungsmaßnahmen handelt, die vom Vermieter zu tragen sind.
Generell: ja. Im konkreten Fall ist das etwas komplizierter, aber ich möchte nicht ausschweifen.
innerhalb 3 Tage nach Mängelanzeige
Das Ersatzteil braucht 3 Tage bis es geliefert wird. Ich denke das liegt im Rahmen. Ich akzeptiere den Anruf des Handwerkers in dem Zuge auch als "Bekanntwerden des Mangels".
Auch hier gilt, wie bei vielen Situationen im Leben: Spreche die Mieterin auf ihr Verhalten an. Frage sie, ob sie vorab versucht hatte, mit Dir Kontakt aufzu-nehmen. Weise sie darauf hin, dass Du als Eigentümer zukünftig einen Hand-werker aussuchen und beauftragen möchtest. Bevor Du also hier im ersten (?) Fall dieser Art gleich mit Konsequenzen drohst, solltest Du ihr die Möglichkeit der Änderung ihres Verhaltens geben.
Auch hier gilt, wie bei vielen Situationen im Leben: Spreche die Mieterin auf ihr Verhalten an
Das Thema hatte ich letzten Herbst bereits bei einem Handwerker der was an der Regenrinne gemacht hat.
Frage sie, ob sie vorab versucht hatte, mit Dir Kontakt aufzu-nehmen
Das ist auszuschließen, da ich die letzten 4 Tage rund um die Uhr auf Bereitschaft für meine normale Arbeit zur Verfügung stand, hätte ich einen Anruf bemerkt oder einen Verpassten Anruf feststellen können. Immerhin hat mich der Handwerker telefonisch ja auch erreicht.
ersten (?) Fall
Leider nicht.
Du kannst die Firma bestimmen.Selbst die Reparatur würde ich erst mal untersagen.
NEIN, außer es ist/war ein Notfall, weil du nicht erreichbar warst/bist
weil du nicht erreichbar warst/bist
Das ist ja der Witz daran: Ich habe weder einen verpassten Anruf noch einen anderen Verzeichneten Kontaktversuch wie Brief oder EMail.
Außerdem hat mich der Handwerker ja auch erreicht.
also war es kein NOTFALL, zahle man und Söhne !
Hi,
Mieter dürfen nicht eigenmächtig einen Handwerker mit einer Reparatur
beauftragen, wenn sie in der Wohnung einen Mangel feststellen. Sie müssen dem Vermieter zunächst ausreichend Zeit lassen (ca. 14 Tage), den Mangel zu prüfen und beseitigen zu lassen. Tun sie das nicht, müssen Mieter die Kosten für die Reparatur selbst tragen, entschied der Bundesgerichtshof (BGH, Az. VIII ZR 222/06).
Etwas anderes gilt nur für Notfälle wie Wasserrohrbrüche, die sofort
behoben werden müssen. Hier kann der Mieter gleich einen Handwerker
rufen.
Und wie sehr ist "Warmwasser" davon betroffen, hinsichtlich des "Notfalls"?
Ja, das habe ich: Das Ersatzteil hätte er eh nicht vorrätig gehabt, also wäre so oder so ein zweiter Termin von Nöten gewesen.
Er konnte mir direkt sagen, dass der Boiler um die 1,2k und das Ersatzteil um die 130€ kosten würde.
Nachdem mich das total aus der Arbeit raus gerissen hat, hatte ich zu ihm gesagt, dass ich mich später melden werde. Ich hab gegen Abend nochmal angerufen und das ganze hat sich relativ 'human' aufgeklärt.
In der Vergangenheit war es wohl so, dass dieser Mann regelmäßig alle zwei Jahre zur Wartung vorbei gekommen ist und dass die ehemalige Eigentümerin die Rechnung immer auf die Nebenkosten umgelegt hat.