Absetzbarkeit Instandhaltung elterliches Haus?
Hallo,
im Haus meiner Eltern steht eine Kanalsanierung an.
Wenn ich die Rechnung zahle, kann ich das von meiner Einkommensteuer absetzen?
Meine Eltern könnten es wohl als Handwerker Leistung selbst absetzen, wegen der geringen Rente brächte es aber keine Ersparnis. Zudem können sie sich die Reparatur nicht leisten.
Sie sind alleinige Eigentümer des Hauses.
5 Antworten
Nein. Allenfalls eine Berücksichtigung als außergewöhnliche Belastung käme eventuell in Betracht, aber da fehlt es an der Zwangsläufigkeit.
Steuerlich begünstigt und verpflichtet sind die Hauseigentümer gemäß Grundbucheintrag und keine Dritten.
Sie können den Eltern das Geld leihen.
Das Grundstück könnte z.B. auf Sie mit einem Wohnrecht für die Eltern überschrieben werden.
Dann sind Sie eingetragener Eigentümer und können Kosten im zulässigen Umfang steuerlich absetzen.
Bei uns können nur die, die auch im Grundbuch stehen.
Ich fürchte, so wird das nichts.
Und wer keine Steuern bezahlt, kann auch keine Erstattung bekommen.
Kannst du nicht absetzen, da du nur Handwerkerleistungen in deinem eigenen Haushalt absetzen kannst.
Davon kannst du - auch wenn du Eigentümer bist - so gut wie nichts absetzen, weil das Haus selbstgenutzt ist.