Laut Mietvertrag 2 Jahre Kündigungsverzicht. Welche Möglichkeiten bleiben mir trotzdem vorzeitig den Vertrag zu beenden?

9 Antworten

Der gegenseitige Kündigungsverzicht wurde ja ausdrücklich deswegen vereinbart, dass man eben nicht so ohne weiteres die Möglichkeit hat, den Vertrag vorzeitig zu beenden. Es gibt nur sehr wenige Gründe, bei denen eine vorzeitige Kündigung möglich ist (z.B. wenn die Wohnung unbewohnbar ist; der Vermieter seine vertraglichen Verpflichtungen nicht erfüllt; wenn es dir z.B. wegen einer beruflichen Versetzung in eine weit entfernte Stadt unzumutbar ist, weiter dort zu wohnen).

Einen Nachmieter muss der Vermieter nicht akzeptieren, selbst wenn der eine bessere Bonität als du hat oder bereit wäre, mehr Miete als du zu bezahlen.

Hi,

nein, gibt es rechtlich nicht. Du musst den Vertrag also erfüllen.

Wenn der Vermieter mit einen Nachmieter einverstanden ist, kann es funktionieren, sonst nicht.

Gibt es irgendwelche Punkte die ein Kündigungsverzicht nichtig machen?

Nein. Er soll für beide Parteien gelten und beträgt deutlich weniger als 45 Monate. Alles rechtlich korrekt.

"Auch steht im ganzen Mietvertrag nichts darüber wie es mit einem geeigneten Nachmieter aussieht."

Ein halbwegs intelligenter Vermieter schreibt sowas auch nicht in den Mietvertrag.

"Muss mein Vermieter einen geeigneten Nachmieter akzeptieren?"

Nein.

"Im absatz "vorzeitige Beendigung des Mietvertrages" steht nur etwas darüber was ist wenn der Vermieter mir kündigt,"

Das kann der Vermieter, ebenso wie Du, während der Dauer des Kündigungsverzichtes nur außerordentlich (fristlos).

Muss mein Vermieter einen geeigneten Nachmieter akzeptieren?

Nein. Aber fragen kostet nichts.

Gibt es irgendwelche Punkte die ein Kündigungsverzicht nichtig machen?

Nur wenn es sich um einen einseitigen Kündigungsverzicht zu Lasten des Mieters handelt oder wenn der KüVer für mehr als 48 Monate vereinbart wurde. Beides hier nicht der Fall.

Nun meine Frage, gibt es trotzdem Möglichkeiten aus dem Vertrag raus zu kommen?

Ja, wenn sich deine Lebensumstände ändern und du das nicht zu vertreten hast, z. B. wenn du von deinem Arbeitgeber in eine andere Stadt versetzt wirst und die tägliche Fahrtzeit nicht zumutbar ist.

Ansonsten sind Verträge dazu da eingehalten zu werden. Du hast den Kündigungsverzicht wissentlich unterschrieben und warst damit einverstanden. Fändest du es denn richtig, wenn dein Vermieter ankäme und dir vorzeitig kündigen will obwohl der Kündigungsverzicht auch für ihn gilt und du gar nicht ausziehen willst? Warum willst du überhaupt vorzeitig kündigen?

ViolentSoul 
Beitragsersteller
 05.10.2016, 11:57

Ich möchte zu meinem Partner zurück ziehen. Wir haben uns getrennt und ich muss sagen ich habe dann ziemlich dumm, unüberlegt und überstürzt gehandelt und bin nun in die Nähe meiner Familienangehörigen gezogen. Das sind 600 km Entfernung. 

Unsere Tochter leidet auch unter der Trennung und möchte zurück zum papa. Sie redet von nix anderem, selbst im Kindergarten. Und wir möchten auch wieder zusammen leben. 

Ich meine wenn die Entfernung nicht so groß wäre, wäre es möglich sich öfter zu sehen und diese 2 Jahre somit irgendwie zu überbrücken.

Und ich bitte darum jetzt nicht sarkastisch zu werden denn das wir uns darüber eher Gedanken hätten machen sollen ist mir im nachhinein auch bewusst. Um aus Fehlern zu lernen muss man sie manchmal eben auch machen. 

TrudiMeier  05.10.2016, 12:07
@ViolentSoul

Es liegt mir fern, jetzt sarkastisch zu werden. Warum auch?

Es ist natürlich verständlich, dass du jetzt die Wohnung nicht mehr halten möchtest. Den Vermieter allerdings wird das wenig interessieren. Der kann natürlich auf Erfüllung des Vertrages bestehen. Sprechenden Menschen kann geholfen werden. Ich persönlich finde es am sinnvollsten, mit offenen Karten zu spielen und den Vermieter in Kenntnis zu setzen. Möglicherweise findet ihr eine Lösung die beiden passt.  So eben auch die Frage nach einem Nachmieter, der in den bestehenden Mietvertrag eintritt. Nicht alle Vermieter sind auch böse Vermieter.

denn das wir uns darüber eher Gedanken hätten machen sollen ist mir im nachhinein auch bewusst

Eben - hinterher ist man immer schlauer. Aber eben erst hinterher. Viel Glück.

Nur wenn der Vermieter mit sich reden lässt bzw. einen Nachmieter zulässt kannst Du vorzeitig rauskommen.

Abgesehen vom außerordentlichem Kündigungsrecht aus wichtigem Grund, dieses Recht haben beide Parteien.