Mietvertragsbindung bei Einbruch?

2 Antworten

Das (Miet-)Recht bestimmt, dass man sich an seine Verträge halten muss. Da hat die Hausverwaltung, die für den Eigentümer spricht, völlig recht: Solange der mietvertragliche Gebrauch der Mietsache gewährt wird, schuldet deine Freundin im Gegenzug wie vereinbart auch Mieten und weitere Vertragspflichten bis zur frühstmöglich ordentlichen Beendigung.

Und die kann sie eben nur, wie angeboten, vorfristig mit Nachmieter, der in diesen MV mit Kündigungsverzicht bereit wäre einzutreten und den der Vermieter akzeptabel fände, bis frühstmöglicher Kündigung nach oder zum Ablauf der 12 Monate verhindern.

Dass sie dort sofort auszieht, ändert daran nichts: Denn nicht die Wohnung selbst, der Spanner ist ihr Problem und das hat der VM nicht zu verantworten. Ihr Mobilfunkanbieter muss ja auch nicht auf monatliche Zahlungen bis Kündigung des Zweijahresvertrags verzichten, nur weil sie unter der Nummer obszöne Anrufe oder Nachrichten erhielte, oder?

G imager761

Was kann der Vermieter dafür das ein Spanner ins Fenster der Freundin schaut?

Nichts!

Ausziehen kann sie Sofort. Nur den Vertrag muß sie einhalten bis zum Ende der Kündigungsfrist.

AnwaltMoral  04.01.2020, 05:32

Junge, dass geht auch freundlicher!