Mietvertragsbindung bei Einbruch?
Hallo Community!
Folgendes (in Kurzfassung): meine Freundin und Nachbarin wohnt ebenerdig. Vor kurzem hatte sie einen Spanner vor ihrem Fenster entdeckt. Das hat ihr sehr viel Angst gemacht und sie klebte die Fenster ab. Trotzdem kam er wieder, lauschte am Fenster und rannte weg, als sie die Terassentür öffnete. Beide Vorfälle meldete sie der Polizei. Zwei Tage später gab es einen - ebenfalls polizeilich dokumentierten - Einbruchsversuch an ihrer Wohnungstür. Die Kripo ist also informiert.
Nun will sie verständlicherweise raus aus dieser Wohnung, sie fühlt sich absolut nicht mehr sicher. Allerdings will die Hausverwaltung sie nicht ohne Nachmieter rauslassen, da sie eigentlich 12 Monate an den Vetrag gebunden ist. Sie muss aber sofort gehen, da sie ja offensichtlich in Gefahr ist, kann sich aber nicht - auch nicht "nur" zeitweise - zwei Mieten auf einmal leisten (sie kann nicht zur Familie und auch bei Freunden gibt es kaum/keine Möglichkeiten) und ist nun am Boden zerstört.
Wie sieht da das Mietrecht aus? Konnte nichts hilfreiches im Netz finden, aber es kann doch nicht sein, dass du nicht (relativ) sofort als "Sonderfall" aus der Wohnung raus darfst, wenn ein Stalker/Spanner dir nachstellt!?
Danke für eure Antworten :).
2 Antworten
Das (Miet-)Recht bestimmt, dass man sich an seine Verträge halten muss. Da hat die Hausverwaltung, die für den Eigentümer spricht, völlig recht: Solange der mietvertragliche Gebrauch der Mietsache gewährt wird, schuldet deine Freundin im Gegenzug wie vereinbart auch Mieten und weitere Vertragspflichten bis zur frühstmöglich ordentlichen Beendigung.
Und die kann sie eben nur, wie angeboten, vorfristig mit Nachmieter, der in diesen MV mit Kündigungsverzicht bereit wäre einzutreten und den der Vermieter akzeptabel fände, bis frühstmöglicher Kündigung nach oder zum Ablauf der 12 Monate verhindern.
Dass sie dort sofort auszieht, ändert daran nichts: Denn nicht die Wohnung selbst, der Spanner ist ihr Problem und das hat der VM nicht zu verantworten. Ihr Mobilfunkanbieter muss ja auch nicht auf monatliche Zahlungen bis Kündigung des Zweijahresvertrags verzichten, nur weil sie unter der Nummer obszöne Anrufe oder Nachrichten erhielte, oder?
G imager761
Was kann der Vermieter dafür das ein Spanner ins Fenster der Freundin schaut?
Nichts!
Ausziehen kann sie Sofort. Nur den Vertrag muß sie einhalten bis zum Ende der Kündigungsfrist.
Junge, dass geht auch freundlicher!