Außerordentliche Fitnessstudio Kündigung nach Betreiberwechsel und Leistungsreduzierung gerechtfertigt?

6 Antworten

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Sowohl die Nutzung der anderen Studios als auch der Leistungsumfang ist Vertragsbestandteil und daher ist eine Änderung zu deinen Ungunsten ein Grund für eine außerordentliche Kündigung.

Kurioserweise kannst du nicht sofort künden, sondern musst erstmal den Betreiber abmahnen, sich an den alten Vertrag zu halten und erst dann kündigen. Du muss also den Betreiber die Chance auf Nachbesserung geben - was natürlich gar umsetzbar ist.

Das würde ich mal mit "JA" beantworten.... Denn Dir entsteht ja nun ein gravierender Nachteil wenn Du die anderen Studios nicht mehr besuchen kannst. Wenn es so im Vertrag steht, kann dieser ja in der Form auch nicht mehr eingehalten werden....

Wie immer, bei juristischen Fragen: Kommt drauf an.

Der entscheidende Punkt ist die Nutzung der anderen Studios. Wenn das irgendwo in deinem Vertrag schriftlich fixiert ist, dann ja. Ein deutliches ja, wenn es noch einen günstigeren Vertrag gab, der sich nur darin unterschied, dass man nicht die anderen Studios mitnutzen konnte.

Wenn der Aufpreis nur durch die Saunanutzung entstand, dann nicht.

rescuemod 
Beitragsersteller
 04.01.2017, 07:46

Ja, es steht im Vertrag (Partner-Studios).

Der Preis setzt sich laut Vertrag aus mehreren Leistungen zusammen (Fitnessstudio, Kursprogramm, Sauna, Partner-Studios).

ozz667  04.01.2017, 14:56
@rescuemod

Dann sind die Partner-Studios Bestandteil des Vertrages und keine Kulanzleistung. Dann geht es. Aber, lies den Vertrag lieber nochmal genau. 

Für eine außerordentliche glaub ich nicht. Aber wenn es dir nicht mehr gefällt kannst du natürlich zum nächst möglichen Zeitpunkt kündigen. 

Jewi14  04.01.2017, 09:11

Wenn Vertragsbestandteile nicht mehr erfüllbar/nutzbar sind, warum sollte es kein Sonderkündigungsrecht geben? Du hast ein Vertrag zu den Bedingungen X, an die müssen sich beide halten.

"Ist das ein berechtigter Grund für eine außerordentliche Kündigung?"

Klares JA, denn wichtige Merkmale der Vertragsbedingungen sind weggefallen bzw. werden nicht mehr erfüllt.