Kann der Vermieter bei fristloser Kündigung die Kaution einbehalten?

7 Antworten

Ich halte diese Klausel für unzulässig. Die Mietsicherheit (Kaution) dient zur Absicherung des Vermieters, also auch des Betreibers des Studentenwohnheimes für den Fall, dass der Mieter Mietschulden generiert und/oder Schäden an der Mietsache verursacht und nicht finanziell ausgleicht.

Die Kaution ist Eigentum des Mieters über das der Vermieter nur im Fall eines Mietschadens zugreifen kann. Der Vermieter ist als ohne Schadensfall Treuhänder des Mieters bezüglich der übergebenen Kaution.

Dein fristlose außerordentliche Kündigung bedeutet für den Vermieter einen Mietausfall, den er durch Einvernahme der Kaution mildern will unbeschadet dessen, dass er selbst für diese fristlose Kündigung verantwortlich ist.

Auch wenn Passagen des Mietrechts im Wohnheimbetrieb nicht zutreffen, würde nach meiner Meinung durch diese Klausel im Mietvertrag Unrecht erzeugt. Der Vermieter handelt treuwidrig. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Studentenwohnheimes sollen daher genau geprüft werden. Auch wäre es hilfreich, wenn du die betreffende Klausel im genauen Wortlaut hier einstellen würdest.

Was du als Ungezieferbefall klassifizierst, muss nicht unbedingt als Grund für eine fristlose Kündigung gelten, bitte konkrete Informationen.

Letztlich ist es doch meist so, dass es Warteliste von Studierenden gibt, die unbedingt ins Wohnheim einziehen wollen. Daher wäre nicht von einem Mietausfall für den Betreiber auszugehen.

Mariella44 
Beitragsersteller
 18.10.2018, 10:44

Danke schonmal für deine Hilfe! Es sind Kakerlaken in der Wohnung, es gibt überall brüchige Ritzen und Fugen, wo sie sich verstecken können, das Zimmer ist total heruntergekommen. Innerhalb von 2 Wochen habe ich an die 100 Stück in Fallen gefangen, entsorgt, etc. Habe von allen Fotos gemacht. Kakerlaken sind Krankheitsüberträger, Abgesehen von Übelkeit, schlaflosen Nächten etc. habe ich noch keine konkrete Krankheit davon bekommen, aber ich denke es reicht ja die Möglichkeit, dass die Gesundheit Schaden nehmen könnte?

Im Übrigen habe ich dem Vermieter den Schaden natürlich umgehend angezeigt. Der Kammerjäger war einmal da, aber seine Mittel haben keine Wirkung gezeigt, ich habe nur noch mehr Kakerlaken im Zimmer gehabt. Dann hab ich eine 2wöchige Frist zur endgültigen Beseitigung des Mangels gesetzt. Jetzt passiert überhaupt nichts mehr, der Vermieter ignoriert mich.

Von einigen Bewohnern meiner Etage habe ich erfahren, dass die Kakerlaken häufig hier auftreten und viele schon dem Vermieter bescheid gegeben haben, das Problem wurde aber nie beseitigt. D.h. der Mangel wurde mir auch verschwiegen.

Gerhart  18.10.2018, 17:35
@Mariella44

Eine fristlose Kündigung kann eventuell unwirksam sein, weil der Kündigungsgrund nicht ausreicht. Ordentlich würdest du nicht kündigen können, weil vermutlich eine Befristung bis Semesterende vereinbart wurde. Versuche einen Deal durch Auflösung des Mietvertrages im gegenseitigen Einvernehmen mit Hinweis auf wartende Nachmieter. Die Kautionsklausel ist vom BGB nicht gedeckt.

Wenn im Mietvertrag auf die AGB des Vermieters hingewiesen wurde und du diese AGB anerkannt hast durch Unterschrift auf dem Mietvertrag, solltest du die AGB genau prüfen, bevor du fristlos kündigst.

... ja, denn für solche Wohneinheiten gibt es ja "Sonderregelungen". So muss die geforderte K. ja auch nicht verzinst werden.

Und so ein Befall ist ja in wenigen Minuten beseitigt, zudem ist mir die Frage zu dünn, was da denn genau eingefallen ist und nicht beseitigt werden kann.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Gerhart  18.10.2018, 11:59

Diese Sonderregelungen besagen aber nicht, dass die Kaution dem Vermieter zufällt, wenn der Mieter fristlos und außerordentlich kündigt.

Im Studentenwohnheim gelten eigene Bestimmungen. Ansonsten würde ich es einfach mal mit putzen probieren.

Das sieht nach einer ungültigen Klausel aus. Entweder fragst du beim Mieterbund nach (Mitgliedschaft kostet 100€ soweit ich weiß) oder du nimmst dir einen Anwalt.

schleudermaxe  18.10.2018, 08:02

... wie, ungültig? Mietrecht für solche Wohnheime wirklich nicht bekannt?

Shensei  18.10.2018, 08:17
@schleudermaxe

Was soll mir da bekannt sein? Gibt es eine gesetzliche Regelung die ich nicht kenne? Dann würde ich die auch gerne wissen.

Meines Wissens ist die Einbehaltung einer Mietkaution nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Auch wenn es einen entsprechenden Passus im Mietvertrag gibt, muss der noch lange nicht rechtsgültig sein. Ein Anwalt wäre hier unbedingt notwendig.

schleudermaxe  18.10.2018, 08:19
@Shensei

.... na ja, wenn dem Hirn der Unterscheid zwischen Mietrecht für Wohnungen und Nutzungsrecht für Wohnheime nicht bekannt ist, kann ich auch nichts machen.

Shensei  18.10.2018, 08:22
@schleudermaxe

Na ja... wenn deinem Hirn die gesetzlichen Regelungen nicht bekannt sind, dann kann ich auch nichts machen. Geh woanders trollen.

schleudermaxe  18.10.2018, 08:24
@Shensei

... sind sie, ich bin lernfähig, und in meinem Bestand werden die auch eingehalten. Ich bin nur erschrocken, mit welcher aberwitzigen Behauptung hier auch noch ein Mieterbund her soll, denn die Damen und Herren kennen doch nicht einmal ihre eigenen Lexikone.

Shensei  18.10.2018, 08:27
@schleudermaxe

Meine Empfehlung ging auch mehr zu einem Anwalt. Soweit ich weiß ist das auch genau das, was der Mieterbund vermittelt wenn es zu einem Problem kommt. Ich bin nach wie vor der Meinung, dass die Fragestellerin einen Anwalt konsultieren sollte, anstatt sich auf seltsame Ratschläge hier zu verlassen.

schleudermaxe  18.10.2018, 08:28
@Shensei

... deshalb habe ich Deine ja auch gerügt.

Shensei  18.10.2018, 08:30
@schleudermaxe

Weil ich ihr... einen Anwalt empfohlen habe??? Versteh ich jetzt echt nicht^^

schleudermaxe  18.10.2018, 08:31
@Shensei

... nee, Zitat: Das sieht nach einer ungültigen Klausel aus .....

Shensei  18.10.2018, 08:34
@schleudermaxe

Ja, und gleich danach..? Für mich sieht es nach wie vor nach einer ungültigen Klausel aus. Für Studentenwohnheime gelten bei der Kaution keine Sonderregelungen.

Aber sei's drum. Die OP hat genug Antworten und das sollte reichen.

schleudermaxe  18.10.2018, 11:34
@Shensei

.. doch doch, die müssen z.B. nicht verzinst werden und bleiben auch beim Vermieter u.a.m..

Gerhart  18.10.2018, 17:38
@schleudermaxe

§ 549 (3) listet die ausgeschlossenen §§, der §551 ist nicht dabei.

Ist der Ungezieferbefall dein Verschulden oder liegt es an der Wohnung?

Mariella44 
Beitragsersteller
 17.10.2018, 22:52

ich bin erst eingezogen, der Mangel bestand bereits (wurde mir wsl verschwiegen)

schleudermaxe  18.10.2018, 08:04
@Mariella44

... was für ein Mangel liegt denn genau vor. Etwa Fliegen, die nicht durchs Fenster wollen oder was?

Mariella44 
Beitragsersteller
 18.10.2018, 10:46
@schleudermaxe

Kakerlaken. Innerhalb von 2 Wochen habe ich mit Sicherheit an die 100 Stück gefunden und entsorgt. Im Zimmer gibt es überall kaputte Fugen und Ritzen, wo sie sich verstecken und vermehren können.

schleudermaxe  18.10.2018, 11:38
@Mariella44

.... mein Schädlingsbekämpfer benötigt für diese Plagegeister wenige Minuten.

Der Vermieter wird sie auch nicht mit der Obsttüte eingeschleppt haben. Zudem, in jedem Obstladen, in fast allen Krankenhäusern, in fast allen Küchen sind die zu Hause und werden bekämpft. Alltag also.

Mariella44 
Beitragsersteller
 18.10.2018, 11:55
@schleudermaxe

Dann hast du vermutlich einen guten Schädlingsbekämpfer. Mein Vermieter hat einen geholt und nach dessen Einsatz hat sich überhaupt nichts verändert.