Mietminderung wie viel wegen zu geringem Wasserdruck - Funktion der Waschmaschine beeinträchtigt

3 Antworten

>Zunächst mal gar keine Mietminderung. Erst den Mangel an den Vermieter melden und um Abhilfe bitten. Erst dann - wenn nichts geschieht - solltest du daran denken, die Miete von Dir aus zu kürzen. Rechne dann doch einfach, was Dich das waschen kosten würde im Waschsalon und der Transport der Wäsche dorthin usw. und die Zeit, die dafür draufgeht. Das könnte einen Wert geben, den auch ein Gericht für angemessen halten würde. Denn auf ne Gerichtsverhandlung würde ne eigenmächtige Mietminderung auf jeden Fall hinauslaufen.

Silly111 
Beitragsersteller
 29.05.2009, 18:59

Vielen Dank für die Antwort. Den Mangel haben wir dem Vermieter schon vor Monaten bekannt gegeben. Nach drei Monaten reagierte er und schickte einen Installateur zur Wasserdruckmessung. Wir haben damals angekündigt, dass wir die Miete mindern, wenn sich nichts tut. Nun wollen wir eine Frist setzen und mitteilen, in welcher Höhe wir sonst die Miete mindern. Klagen wollen wir nicht, da wir in einigen Monaten umziehen. Die Mitgliedschaft in einem Mietverein lohnt deshalb auch nicht mehr.

Setz erst mal dem Vermieter eine Frist, dass er den Schaden beheben kann. Wenn er das nicht macht, hast Du das Recht, die Miete zu mindern.

Fragt mal beim Mieterbund nach oder gleich bei einem Anwalt. Mietminderungen und deren Gründe gehen selten ohne Anwalt einfach so zuende...