Mietminderung wg. fehlender Duschkabine?
Wir haben für unsere Tochter am 1.1.11 eine komplett sanierte Wohnung, 50 m², in Hamburg gemietet. Nun haben wir mit dem Vermieter einige Probleme: Das Badezimmer ist nur 2,20 m² groß. Die Dusche hat keine Wanne, ist nur ebenerdig gefliest mit Gefälle zur Tür.Da der Abfluß nicht ausreichend Wasser abführt, ist es nicht möglich zu duschen ohne das das gesamte Badezimmer und Teile des Flurs unter Wasser stehen. Dem Vermieter haben wir mündl. und schriftl. schon darauf hin gewiesen , zumal die Türrahmen aufquellen. Uns wurde mehrmals versprochen, dass eine Duschkabine eingebaut würde. Es passiert nichts. Das zweite Problem besteht darin, dass unsere Tochter kein Fernsehempfang hat. Nun meine Frage: Da seitens des Vermieters die Mängel nicht behoben werden, haben wir die Möglichkeit die Miete zu kürzen? Wenn ja um wieviel %. Wir bezahlen eine Kaltmiete von € 750.
4 Antworten
Die Möglichkeit besteht. Die Tauglichkeit der Dusche ist eingeschränkt, zumindest in diesem Zustand. Hier wäre es hilfreich zu wissen, ob es dazu evtl. Vereinbarungen gegeben hat. Häufig muss der Mieter sich selbst um eine Duschkabine kümmern. Was steht zum TV Empfang im Mietvertrag. Ist dieser Teil der Mietsache oder muss auch hier sich der Mieter darum kümmern? Bevor Sie die Miete mindern, sollten Sie den VM nochmals schriftl. auffordern die Mängel zu beheben und die Minderung ankündigen. Damit ist aber die Tauglichkeit der Dusche nicht hergestellt. Ist es Beweisbar, dass der VM eine Duschkabine montieren wollte? Dann können Sie unter Umständen auch zur Selbsthilfe greifen und die Kosten von der nächten Miete abziehen. MfG
Gut. Der nicht vorhandene TV Empfang berechtigt zur Minderung (wenn vom Vermieter zu verantworten). Allerdings würde ich nur eine Höhe von 1-3% als angemessen ansehen. Bei der Dusche ist das Thema des Beweises auch auf die Minderung anzurechnen. Gehen wir von eingeschränkter Tauglichkeit aus, dann sollten 5% als angemessen erscheinen. Wenn bewiesen werden kann, dass die Kabine zugesichert wurde, wird die Minderung gleichwohl höher ausfallen, bzw. die Selbsthilfe greift. Weisen Sie in Ihrem Anschreiben unbedingt darauf hin, dass Schäden an der Einrichtung und der Bausubstanz durch fehlen einer Duschkabine und weitergehnde Wasserschäden nicht ausgeschlossen werden können. MfG
Ich würde zunächst einmal den Vermieter schriftlich über den Mangel in Kenntnis setzen und ihm Frist zur Behebung setzen und eine Mietminderung ankündigen, falls nicht die Wohnung nicht innerhalb dieser Frist in einen ordnungsgemäßen Zustand versetzt wurde.
Ist in Hamburg eine Miete von 15 Euro/m² normal??? Das Hamburg teuer ist, ist klar, aber so...
Ihr habt Die Wohnung gemietet ohne Duschkabine.Das Bad ist wohl nicht richtig gefließt,oder die Tochter lässt das wasser zu lange laufen.Duschen will auch gelernt sein.Einen Fernsehempfang von DVBT müßte aber möglich sein in Haburg,mit Zimmerantenne.Ich glaube aber eine Kaltmiete von 750 Euro ist sehr Teuer, das sind ja 15 Euro für den Quadratmeter ,sicher auch für Hamburg happich.Ich würde da nicht lange streiten,etwas anderes suchen.
Erstmal vielen Dank für die schnelle Beantwortung.Wir haben die mündl. Zusage vom VM, dass eine Duschkabine eingebaut wird. TV- Empfang ist im Mietvertrag garantiert, funktioniert nur nicht, wg. defekten Kabel oder Anschluß.