Mietminderung bei vorauss. 3 Tagen kein fliesend Wasser und kein Abwasser
Hallo alle zusammen !!
Ich hoffe jemand kann mir meine Frage beantworten!!
Es geht darum: durch Pfusch am Bau (falsche Installation der Abwasserrohre) hatten wir seit Einzug in unserer Wohnung eigentlich monatlich Verstopfungen! Jetzt hat unser Vermieter kurzfristig letzte Woche entschieden das von Mittwoch bis Freitag das gerichtet werden soll!! Problem ist, das komplette Bad muss aufgerissen werden !!! Es wird weder fliesend Wasser noch Abwasser (Toilette) zur Verfügung stehen!!! Das ist meines Erachtens ein Unding vor allem weil wir einen Säugling und einen 6 jährigen Sohn haben!! Meine Frau hat ihren Familienbesuch extra deswegen um ein paar Tage verlängert nur ich weiß noch nicht was ich machen soll, da ich arbeiten muss!! Die Wohnung ist ohne Wasser in meinen Augen unbewohnbar , vom Vermieter kam hierzu gar nichts- SUPERDREIST!!!
Kann ich hier eine Mietminderung von ihm fordern?
Vielen vielen Dank im Voraus für eure Hilfe
5 Antworten
Hi,
Wohnungsmängel berechtigen den Mieter die Miete zu kürzen. Je nach Ausmaß der Wohnwertbeeinträchtigung bis zu 100 Prozent. Nach dem Gesetz ist die Miete sogar automatisch gemindert, solange der Mangel vorliegt.
Wann darf gemindert werden ?
Immer dann, wenn die Wohnung nicht mehr im ordnungsgemäßen Zustand ist, wenn technische Anlagen in der Wohnung oder im Haus nicht funktionieren, sind das Wohnungsmängel. Zum Beispiel: Undichte Fenster, Feuchtigkeitsschäden oder Schimmelflecken, defekte Heizung, Ausfall der Warmwasserversorgung oder verstopfte Abflüsse. Auch Lärmbelästigungen im Haus, aus der Nachbarschaft oder Lärm aus einer Diskothek bzw. Schmutz und Krach von einer benachbarten Baustelle können Mängel sein. Keine Rolle spielt es, ob der Vermieter den Mangel verschuldet oder verursacht hat.
Wann nicht?
Die Mietminderung ist ausgeschlossen, wenn der Mieter den Mangel selbst verursacht hat, der Mangel nur zu einer unerheblichen Beeinträchtigung führt oder der Mangel schon bei Abschluss des Mietvertrages vorlag.
Wie wird gemindert?
Der Vermieter muss sofort und am besten schriftlich über die Wohnungsmängel informiert werden. Dann kann die Miete gemindert werden. Sie muss beim Vermieter nicht beantragt oder angemeldet werden. Ist die Überweisung einer gekürzten Miete am Monatsende nicht möglich, weil die Miete am Monatsanfang gezahlt wird, muss der Mieter im nachfolgenden Monat die Miete kürzen.
Wie viel darf gemindert werden?
Entscheidend ist das Ausmaß der Wohnwertbeeinträchtigung. Je stärker sich die Mängel auswirken, desto mehr darf die Miete gekürzt werden. Berücksichtigt werden muss auch, ob die ganze Wohnung oder nur einzelne Räume mangelhaft sind und wie lange die Wohnwertbeeinträchtigung andauert.
eine Liste ist auch dabei, wieviel % Du kürzen darfst.
http://www.eurogrube.de/spartipps-und-tricks/mietminderung.htm
Nein, bei 3 Tagen kein Wasser zur Reparatur kann man noch keine Miete kürzen! Es handelt sich ja um eine notwendige Reparaturmaßnahme die zeitlich stark begrenzt ist. Bei einem solch kurzen Zeitraum ist eine Mietminderung noch nicht möglich. Ihr müßt halt euch mit Wasser eindecken (Badewanne). Ist zwar unangenehm aber noch nicht unbewohnbar. Sei froh dass du nicht mal ne Wóche in freier Natur verbringen mußt. Denn wüßtest du zu schätzen, was es heißt fliesendes Wasser dauerhaft zu haben
sicher kann er die miete mindern, die mietsache ist mangelhaft für den zeitraum
der vermieter muss daran nicht schuld sein
es genügt, dass die mietsache nicht in ordnung ist, weil das ist halt deine pflicht als vermieter, nur eine wohnung von 100% bringt 100% miete
Sei froh dass du nicht mal ne Wóche in freier Natur verbringen mußt
da will aber niemand dann miete haben....
mietminderung auf jeden fall , vieleicht sogar in der bauphase eine unterkunft aber das kann nur evt. ein mietverein entscheiden vieleicht hast du die möglichkeit in deiner nähe..
nein, mietervereine entscheiden so was nicht
wenn entscheidet das ein richter
ja kannst du
ist wichtig auf den vermieter wütend zu sein, soll er zaubern?
hex hex und alles ist wieder heile, ohne aufbuddeln etc?
ersatzklos haben vermieter meist auch nicht auf vorrat rumliegen
Ja, 10 % der monatlichen Warmmiete...
wegen 3/30 (monat) und weil praktisch nutzlos oder einfach so nen wilkürlicher wert?
100 %ige Mietminderung für 1/10 des Monats...
jo ok, so meinte ich es
Selbstverständlich kann man die Miete mindern, wenn ein Mangel an der Mietsache vorliegt. Die Dauer oder Unvermeidbarkeit/Notwendigkeit sind dabei dafür völlig irrelevant, entscheidend ist allein, ob die Einschränkung erheblich ist. Und niemand wird wohl ernsthaft behaupten wollen, dass das Fehlen von fließendem Wasser/Entwässerung als Einschränkung unerheblich ist...