Mietminderung bei Trocknungsgerät in Wohnung
Bitte helfen sie mir
Wohnung über mich hat Rohrbruch , in mein Wohnung werde ein Trocknungsgerät stehen , 3 Woche lang , Löcher auf dem Decke werde gebohrt , irgendwann muss auch alles gestrichen sein . Die Firma was das machen werde hat mir versprochen das ich nicht muss das ganze Zeit das Gerät an haben.Schriftlich habe ich noch gar nicht , ich mache mir Sorge , was wird wenn das Trocknungsgerät feuer fangt wenn ich nicht da bin. Wer haftet dann ?
Kann ich mit Mietkürzerung rechnen ? Wenn ja , wie mache ich das ? Soll ich zum einem Anwalt gehen? Gibt es irgendwo kostenlose Beratung für Mieter ?
Danke in voraus
4 Antworten
also ich hatte selbst einen ähnlichen Fall.
Wegen Schimmelbefall wurde der Putz aufgeschlagen und es wurde das Bad mit einem elektrischen Trocknungsgerät 14 Tage trockengelegt.
Ich empfand die Lärmbelastung als unangemessen und habe die Miete um 50% gekürzt.
Der Vermieter hatte dies so auch widerwortlos akzeptiert. Gleichzeitig wurden durch meinem Hausratversicherer vereinbarte Hotelkosten, gekürzt um 30% bezahlt, da ich in dieser Zeit in einer anderen Wohnung mitgewohnt habe.
Ausserdem habe ich noch die erhöhten Stromkosten durch das Trocknungsgerät zusätzlich von der Miete abgezogen.
Spreche du also erstmal mit deinem Vermieter in Ruhe. Ich sehe eine Mietminderung von ca. 70% bei 3 Wochen als angemessen an.
Sorge , was wird wenn das Trocknungsgerät feuer fangt wenn ich nicht da bin. Wer haftet dann ?
Hier würde dann die Firma haften, die jedoch hier eine Betriebshaftpflichtversicherung hat.
Gibt es irgendwo kostenlose Beratung für Mieter ?
Ja beim Mieterschutzbund
Mietausfall ist normalerweise im Rahmen der Gebäudeversicherung des Vermieters versichert. Dein Vermieter kann unter diesen Umständen nicht die volle Miete verlangen und sollte auch gegen den Ausfall versichert sein.
Die Firma haftet natürlich für Schäden, die durch unsachgemäße Handhabung eines solchen Geräts entsehen.
Sollte die gesamte Wohnung abbrennen, besteht für deinen Hausrat Schutz über die Hausratversicherung (Das übrigens zum Neuwert!). Die Hausratversicherung holt sich das Geld dann eventuell per Regress von der Trockungsfirma zurück!
Es gibt den Mieterverein, der kostet 60,-€ im Jahr und da kannst du dich von Anwälten beraten lassen. Natürlich ist da eine Mietminderung möglich, würde ich in jedem Fall auch machen.
Notwendige Trocknungsarbeiten muss der Mieter dulden. Natürlich muss der Stromverbrauch für diese Geräte vom Vermieter bzw. dessen Versicherer getragen werden. Über die Mietkürzung musst du dich mit dem Vermieter einigen. Auch diesen Ausfall bekommt er von seiner Versicherung ersetzt.