Wer haftet bei einem Sturz im Treppenhaus wenn wasser von einer Wohung kommt?

8 Antworten

Also wie man als erwachsener Mensch ohne eine private Haftpflichtversicherung rumlaufen kann, ist mir unverständlich? Bist du eventuell geistig behindert oder sonst mental nicht ganz auf der Höhe?

Wie schätzt ihr die Sache und wie sollte ich am besten vorgehen???

Erst einmal für die Zukunft eine Haftpflichtversicherung abschließen. Die kostet keine 70,- € im Jahr, denn Personenschäden sind teuer und Schadenersatz kennt in Deutschland keine Begrenzung.

Wer einen Millionenschaden verursacht muss diese Millionen herbeibringen, ob er sie hat oder nicht. Man haftet immer mit seinem kompletten aktuellen wie zukünftigen Privatvermögen.

Anyway die neu abzuschließende HPV hilft dir hier auch nicht, da der Schaden in der Vergangenheit liegt.

Argumentativ seh ich das ganz ähnlich wie du. Ein Rohrbruch kann i.d.R. nicht dem Mieter zugerechnet werden, wenn dieser die Wasserleitung ganz normal nutzt. In dem Fall wäre keine Haftung gegeben.

Was die Treppenhausreinigung angeht, könnte dies fahrlässige Schadenbegünstigung durch Unterlassen sein aber auch das ist m.M.n. auf wackligen Beinen, denn mehr als Wischen kann man nicht. Vielleicht noch ein Schild aufstellen, dass vor dem nassen Boden warnt.

Da du aber keine HPV hast, hast du auch niemanden der die Prüfung und evtl. die Abwehr der Forderung für dich übernimmt.

Ansprechpartner dürfte aber hier auch der Vermieter sein, also alles an den weiterleiten. Mal sehen ob der Anwalt dennoch gegen dich klagt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Reich das Schreiben an de Vermieter weiter. Wasserrohrbruch ist Vermietersache. Dem Anwalt gegenüber solltest du die Forderung formlos zurückweisen. Er soll sich an den Vermeiter wenden.

emily2001  17.02.2019, 00:39

so wäre es am einfachsten...

Dagmar132013 
Beitragsersteller
 17.02.2019, 00:54

Danke

Solange wird das mit dem Klagen lächerlich. Nicht aufpassen wo man hin läuft und dann einen Schuldigen suchen...

Naja, ob man dir hier Schuld geben kann oder nicht steht erstmal so im Raum. Ob und wie muss im Notfall ein Richter feststellen.

Faktoren die dagegen sprechen, dass du Schuld bist:

  • Jeder hat die Sorgfalt zu pflegen, um sich selbst vor Schaden zu bewahren. Bei einem Wasserrohrbruch, bei dem das Wasser bereits aus der Tür kommt, sprechen wir hier nicht von einer feuchten Fläche. Da müssen ganze Pfützen gewesen sein. Diese hätte man ohne Probleme erkennen können und sich entsprechend verhalten. Wer selbst nicht aufpasst muss auch mit den folgen leben.
  • Deine Handlung ist nicht kausal für den rutschigen Boden. Die Ursache ist ein Wasserrohrbruch für den du nichts kannst.

Hierzu könnten dich ein paar Gerichtsentscheidungen interessieren:

  • Amtsgericht München, 2013: Az.: 454 C 13676/11 - Link - Artikel
  • OLG Düsseldorf, 2014: Link

Es gibt sicherlich noch mehr wenn du findest.

Davon abgesehen wärst du eigentlich nur Haftbar, wenn du deiner Verkehrssicherungspflicht nicht nachgekommen wärst. Das bedeutet, einfach ausgedrückt: Jeder, der irgendwelche Gefahrenquellen schafft, muss sich darum kümmern, dass Dritte davon nicht gefährdet werden.
Du hast die "Gefahrenquelle" aber nicht geschaffen. Dir hier also eine Pflichtverletzung anzuhängen finde ich recht weit hergeholt.

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Ich würde an deiner Stelle dem Anwalt einen Widerspruch zu seiner Forderung zukommen lassen. Dort aufführen, dass du nicht der Verursacher dieser "Gefahr" bist und die werte Dame, wäre sie mit offenen Augen durch das Haus gelaufen, die Pfütze hätte erkennen müssen.

Vor Gericht wird das ganze wohl eher nicht landen, da schlichtweg kein kausaler Zusammenhang zwischen dir und dem Unfall existiert. Wärst du nicht zu hause gewesen, wäre die Pfütze ebenso da. Du hast sie nicht verursacht und auch keinen Einfluss darauf.

Dagmar132013 
Beitragsersteller
 17.02.2019, 17:08

Danke für deine Bemühungen die links sind sehr hilfreich

Warum hast Du keine Haftpflichtversicherung?

Das ist die wichtigste Versicherung. Die kostet nicht mal viel.

Nein, hier bist Du nicht haftbar zu machen, schreib nochmal, dass die sich an den Vermieter wenden sollen. Der hat gesichert eine Haftpflichtversicherung.

Melde das deiner Haftpflichtversicherung, die meldet das dann dem Vermieter; bzw. Wendet sich an ihn für Regress.

Unrecht hat der Anwalt mit seinem Schreiben nicht. Es ist fahrlässig wenn ich das richtig verstehe, dann war es so, dass der Wasserrohrbruch noch „im Gange“ war. Da kannst du natürlich nicht gleich wischen. Ansonsten war der schon beseitigt und du hast erst die Wohnung und danach das Treppenhaus gewischt ist es fahrlässig.

Nichts destotrotz geht die Haftung hier an den Vermieter. Das schöne ist, darum kümmern sich die Anwälte deiner Versicherung. Der gegnerische Anwalt scheint auch ziemlich dämlich zu sein, dass er dich in die Haftung nimmt. Das Kapital ist hier eindeutig beim Vermieter - da kann man was holen. Na ja.

Lange Rede gar kein Sinn, Versicherung anrufen und dann das machen was sie dir raten.

Eismensch  17.02.2019, 00:37

Ich zitiere dir mal den letzten Satz seiner Frage:

und eine Haftpflicht oder rechtschutz fehlt mir auch..
lq7ghpre3o4  17.02.2019, 00:53
@Eismensch

Habs überlesen, danke.

Dagmar132013 
Beitragsersteller
 17.02.2019, 00:48

Leider musste ich mehrmals wischen denn es kam immer wieder Wasser

lq7ghpre3o4  17.02.2019, 00:52
@Dagmar132013

Ja, dir ist da meines Erachtens kein Vorwurf der Widerrechtlichkeit zu machen. So wie du es schilderst, war es ohne weiteres ersichtlich, dass da „etwas“ nicht stimmt. Wenn die Frau dann unachtsam die Treppe runter geht obwohl es nass ist, würde ich hier auf ein Handeln auf eigene Gefahr im Sinne von § 254 BGB setzen.

Dagmar132013 
Beitragsersteller
 17.02.2019, 00:37

Danke... habe leider keine Versicherung

lq7ghpre3o4  17.02.2019, 00:37
@Dagmar132013

Nvm habs oben gelesen.

Das ist natürlich richtig blöde.

lq7ghpre3o4  17.02.2019, 00:50
@lq7ghpre3o4

Ohman, dann wird das wirklich keine ganz einfache Situation. Das Problem was ich sehe ist nämich das, dass du gerade das schwächste Glied bist.

Erstmal musst du dem Vermieter bescheid geben. Wegen der Anzeige, ich nehme an es ist eine wegen fahrlässiger Körperverletzung, würde ich mir erstmal keine Sorgen machen. Wenn der Rohrbruch im Gange war, dann ist dir keine Tat vorzuwerfen.

Was den Schaden für die Behandlungskosten und Schmerzensgeld angeht, den die Frag ersetzt haben will würde ich auch erstmal darauf setzen, dass dir hier kein Vorwurf der Widerrechtlichkeit i.S.v. § 823 Abs. 1 BGB gemacht werden kann. Wenn das Wasser da in strömen raus kommt, dann würde ich hier auf ein Handeln auf eigene Gefahr setzen.

Also kurz, das war nun einfach nur „lautes Denke“, warte ab was da kommt. Erstmal nicht zahlen. Die sollen dann einen Titel erwirken. Du sprichst mit dem Vermieter und schließt eine blöde Haftpflicht ab, das sind 3€ im Monat.

Evtl. Bleibt der Gang zum Anwalt nun wirlich nicht aus.