Auszug: Muss ich die ganze Wand streichen?
Ich weiß es gibt bereits tausend Beiträge, aber jeder erzählt was anderes. Mein Freund ist nach 6 Jahren aus seiner Wohnung ausgezogen, wir haben das Wohnzimmer komplett gestrichen und im Schlafzimmer nur die hellblaue Bordüre überstrichen. Alles in weiß. Vermieter ist nun unzufrieden und will das wir neu streichen. Kann er das verlangen? Die Wohnung wurde unrenoviert und dreckig übergeben, aber ein Übergabeprotokoll existiert natürlich nicht...
Als wir am Sonntag dort gestrichen haben, haben wir außerdem einen Rohrbruch festgestellt und die halbe Wohnung stand unter Wasser und roch nach Pi**. Der Vermieter wusste dies bereits.
Müssen wir nun tatsächlich in einer nassen, stinkenden Wohnung noch mal streichen? (Abgesehen davon, dass das halbe Haus ein Bordell ist und eh unter aller Sau ausschaut)
7 Antworten
ob Ihr überhaupt streichen müsst oder nicht, hängt u.A. davon ab, ob eine Renovierungsklausel überhaupt wirksam ist.
Stehen z.b. starre Fristen im Vertrag, sind diese komplett ungültig. Dann müsst Ihr nichts tun.
Habt Ihr nachweislich (!) die Wohnung unrenoviert übernommen, müsst Ihr ebenfalls i.d.R. nicht renovieren.
Sind aber z.B. die Wände blau gestrichen, müssen diese in "neutralen Farben" übergeben werden.
für eine detailliertere Bewertung wendet Euch am Besten an den Mieterverein.
Ein Blick in den Mietvertrag könnte auch helfen. Wobei es da etliche Möglichkeiten gibt, die Renovierungsklauseln unwirksam machen.
Der Vermieter kann die Wiederherstellung des Ausgangszustands verlangen. Um den Rohrbruch muss er sich selbstverständlich kümmern. Es sind seine Rohre.
Es zählt der Zeitpunkt der Schlüsselübergabe. Was danach passiert, ist sein Problem.
Ich bin aber kein Jurist. Das ist mein "Allgemeinwissen".
Ohne Protokoll / Fotos oder andere Beweise, die den Ausgangszustand belegen und ohne Hinweise im Mietvertrag könnte es sich lohnen, sich dagegen zu wehren.
Wie der Rest des Hauses aussieht, spielt keine Rolle.
Da der Ausgangsstatus nicht dokumentiert wurde, sitzt er wohl am längeren Hebel.
Nö, der Mieter. Nur wenn die Wohnung nachweisbar renoviert übergeben wurde kann der Vermieter laufende und evtl. eine Endrenovierung, falls nötig, verlangen.
Dir ist ehrlich erst beim Streichen aufgefallen, dass die halbe Wohnung unter Wasser steht und nach...... stinkt? Und was hat das halbe "Bordell" mit dem Streichen zu tun? Für mich siehts aus, als würdest du nach jedem Strohhalm greifen, nicht zu streichen.....
Wie gesagt, der Schlüssel wurde vor Wochen abgegeben und wir waren nicht mehr in der Wohnung. Das Bordell hat somit was damit zu tun, dass das nicht gerade für die Sorgfalt des Vermieters spricht und außerdem haben wir ja schon gestrichen! Es gefällt nur nicht!
Die Wohnung wurde unrenoviert und dreckig übergeben, aber ein Übergabeprotokoll existiert natürlich nicht...
Warum existiert kein Protokoll wenn die Wohnung sich in dem von dir beschriebenen Zustand befindet?
Der Vermieter kann sich daran auch nicht mehr erinnern?
Als wir am Sonntag dort gestrichen haben, haben wir außerdem einen Rohrbruch festgestellt und die halbe Wohnung stand unter Wasser und roch nach Pi**. Der Vermieter wusste dies bereits.
Wie kann man überhaupt renovieren wenn die halbe Wohnung unter Wasser steht?
Du solltest dich vielleicht mal an einen Mieterverein wenden der den Mietvertrag püft.
Danke für das schnelle Feedback. Da der Ausgangsstatus nicht dokumentiert wurde, sitzt er wohl am längeren Hebel. Meines Wissens ist hier (leider) der Mieter in der Beweispflicht..