Schimmel und Trocknungsgeräte in Wohnung, Hotel möglich?
Guten Tag,
wie haben wegen eines Wasserschadens eines Mieters über uns große Schimmelflecken an der Decke & Wand. Heute waren Handwerker da und nun müssen Trocknungsgeräte 3 Wochen lang bei uns in der Wohnung aufgestellt sein. 1 Trocknungsgerät steht DIREKT neben unserem Bett und macht enorm Lärm. Zusätzlich erzeugt das Ding totale Hitze, was im Sommer auch sehr unangenehm ist.
haben wir als Mieter beim Vermieter Anspruch auf ein Hotel oder müssen wir da durch?
5 Antworten
Also es könnte Unbewohnbarkeit vorliegen.
Bitte versuchen eine Einigung mit dem Vermieter herzustellen.
Der Vermieter kann eine Entschädigungszahlung anbieten,er kann eine anderweitige Unterbringung / Unterkunft anbieten,organisieren.
Nur wenn,das nicht klappt,würde ich nach Einschalten eines Fachanwaltes,
eine Pension etc.wählen.
Hotelkosten ,auf denen könnt Ihr nämlich sitzenbleiben,einmal wenn diese nicht angemessen wären,zum anderen ,wenn der Anspruch auf Unterbringung ,bzw.Unbewohnbarkeit der Wohnung nicht festgestellt werden würde.
Preiswertes Hotel, Ersatzwohnung vom Vermieter oder Mietminderung wäre möglich.
Ja, klar. Ich denke Mietausfall und Hotelkosten auch. Mietausfall habe ich mal von der Gebäudeversicherung nach einem Brand erhalten und Hotel von der Hausrat der Mieter.
Ihr könnt die Miete kürzen und mit dem Gesparten dann gern ein Hotel bezahlen. Oder zumindest ne Pension.
Oder ihr zahlt die Miete weiter, dann muss der Vermieter für anderweitige Unterbringung sorgen, wenn die Wohnung wirklich nicht bewohnbar ist(!). Aber der bezahlt euch dann auch nicht das Ritz, sondern eine angemessene Unterkunft. Also auch ne Pension.
Ihr habt einen Anspruch auf Mietminderung, aber nicht auf ein Hotel. Die Dinger kannst Du Nachts auch abschalten. Die Trocknung dauert dann zwar länger, aber ihr habt dann Nachts Ruhe.
Du kannst natürlich bei deiner Hausratversicherung anfragen, ob diese aufgrund des Schadens ein Hotelzimmer finanziert, aber das ist eher unwahrscheinlich.
Neben einem Hotel gibt es auch noch Ferienwohnungen!
Ersatzwohnungen sind in der Regel eine Sache der Hausratversicherung, aber auch nur, wenn die Wohnung wirklich unbewohnbar ist.