Mietminderung? Balkon ist bei Neubau nicht begehbar, nicht fertig
Hallo, ich habe seit dem 1.4. ein neu gebautes Haus bezogen, Balkon ist noch nicht fertig, mir wurde eine schnelle Fertigstellung nach der Frostzeit versprochen. Der Vermieter kann bis heute nicht sagen, wann er fertig wird, Geländer fehlt und die Tür wurde verriegelt. Auch der oberste Belag fehlt noch. Im persönlichen Gespräch wurde sogar behauptet, dass ich ja keine Miete für den Balkon bezahle, der Balkon ist im Vertrag enthalten und ich bezahle volle Miete. Im Vertrag ist keine Angabe von der Größe der Wohnung, will der Vermieter nicht angeben- ist das rechtens?Kann ich eine Mietminderung durchsetzen und wieviel? Ich hoffe auf hilfreiche Hinweise, danke. Ihre Simone
3 Antworten
Halte ich für schwierig, Du wusstest von Anfang an, dass Du in ein zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses unfertiges Haus ziehst und auf Baustellen immer mit Verzögerungen zu rechnen ist. Bei einer Verzögerung von einem Monat, wo sogar teilweise bis Mitte April noch Frost herrschte, halte ich das für unmöglich...
Das BGB sagt ganz klar, dass Mietminderung bei Mängeln, die bereits bei Vertragsschluss bekannt sind, ausgeschlossen ist...
§ 536b BGB:
"Kennt der Mieter bei Vertragsschluss den Mangel der Mietsache, so stehen ihm die Rechte aus den §§ 536 [Mietminderung] und 536a [Schadenersatz] nicht zu."
Ich denke eine Mietminderung sollte drin sein, allerdings kann ich dir nicht sagen wie genau das in dem Vertrag geregelt ist den du unterschrieben hast.
Geh also eher zu einem Anwalt und lass dich da professionell beraten ob und in welcher Höhe du Anspruch erheben kannst.
Die Mietminderung ist nicht gerechtfertigt, weil bei Einzug der Mangel beiden Parteien bekannt war und es keine Forderung des Mieters gab, die einen Fertigstellungstermin betraf. Die Wohnfläche spielt hier keine Rolle, weil das Haus ohne diese Angabe gemietet wurde.
In einen Mietvertrag gehört die genaue Größe der Wohnfläche und der Quadratmeterpreis.
http://www.wohnmit.de/blog/2011/08/was-gehort-in-einen-mietvertrag/
MosqitoKiller, du solltest wirklich erstmal die Frage ganz lesen.
Habe ich, und da steht:
"Im Vertrag ist keine Angabe von der Größe der Wohnung, will der Vermieter nicht angeben- ist das rechtens?"
Vielleicht solltest Du sie erstmal ganz lesen?
Und du begreifst die Frage scheinbar immer noch nicht. ist das rechtens?
Die Angabe der Grösse und des Quadratmeterpreises ist ja wohl nötig, falls wirklich eine Mietminderung möglich wäre.
Ja, das ist rechtens, und nein, sie ist nicht nötig...
Eine Mietminderung wird in Prozent von der gesamten Bruttomiete berechnet, wozu braucht man dazu die Wohnungsgröße???
Du begreifst die Frage anscheinend immer noch nicht...
Balkon zählt aber nicht kommplett zum Wohnraum.
Und hier kann man sowieso keine richtige Rechtshilfe leisten.
Und deshalb vertraue ich eher der Webseite und dort steht ist nötig diese Angaben
Dann solltest Du Dich vielleicht mal eingehender mit diesem Thema beschäftigen, als es diese Webseite tut...
Ob das da rein gehört, war nicht gefragt. Es war gefragt, ob das Weglassen rechtens ist, und das ist es...