Wer haftet, wenn der Nachbar etwas an meiner Garage befestigt und diese kaputtgeht?
Guten Tag,
unser Nachbar hat uns gefragt, ob er in unseren Beton Carport Haken o.ä. einschlagen darf, um eine Rankenpflanze daran hochzuziehen, damit er einen Sichtschutz Richtung Strasse hat, wenn er auf seiner Terrasse sitzt. Grundsätzlich finde ich das in Ordnung, aber, was passiert, wenn durch die Bohrungen mit der Zeit mein Carport kaputt geht? (z.B. Wasser dringt ein und gefriert, es sprengt den Beton) wer haftet dann? Ich, weil ich es erlaubt habe, oder der Nachbar, weil er die Löcher gebohrt hat?
Ich wohne in Baden-Würrtemberg.
Herzlichen Dank für Ihre Hilfe.
6 Antworten
Das ist eine Frage des privaten Baurechts. Zu empfehlen ist deshalb eine eindeutige schriftliche Vereinbarung. Das Problem wird sein, dem Nachbarn nachzuweisen, dass Ursache für z.B. einen Feuchtigkeitsschaden an Eurer Wand die Löcher und das Rankgerüst ursächlich sind.
Zu empfehlen ist auch eine Vereinbarung, wer unter welchen Voraussetzungen die Garagenaußenwand nach Anbringung des Rankgerüstes pflegt, also streicht oder verputzt und wer dann für das Rankgerüst und die Pflanzen haftet.
Natürlich haftet der Nachbar für Schäden. Deine Erlaubnis ist dabei völlig irrelevant.
Ihr haftet dann,weil ihr es erlaubt habt,es sei denn,es wird ein Schriftstück angefertigt,in dem der Nachbar die Haftung übernimmt und für eventuelle Schäden oder Folgeschäden aufkommt !
MFG Wollelan
Naiv!
Die Haftpflicht deines Nachbarn.
Ich dachte die haftpflicht zahlt nur, wenn man was unabsichtlich kaputt macht. Mann nimmt was in die hand das einem runter faellt oder so.
Für Schäden haftet der Verursacher.