mietminderung bei noch nicht fertigem balkon?

4 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Erst einmal musst du deinem Vermieter den Mangel mitteilen, ihn bitten diesen zu beheben und ihm eine Frist setzen ( 14 Tage ) um dir zu antworten bzw. den Mangel behoben zu haben. Du selbst darfst keine Mietminderung vornehmen, sondern musst dich erst einmal an deine Verbraucherzentrale oder den Mieterschutzbund wenden. Die werden dann die Fakten zusammen nehmen und die berechtigte Minderung berechnen. Eine Mieminderung ist dann nur über einen Anwalt möglich. Wenn du selbst eine Minderung vornimmst, kannst du fristlos gekündigt werden. Egal ob du im Recht bist oder nicht.

XtraDry  12.09.2011, 19:31

Das ist, Satz für Satz, so ziemlich der größte Blödsinn, den ich hier bisher gelesen habe...

Sorsha84  12.09.2011, 19:47
@XtraDry

Bei meiner Beantwortung der Frage ist erst einmal ausschlaggebend, dass die Mieterin den Mangel kannte. Und ich kann nicht ausschliessen das die Miete schon vorab gekürzt wurde, bevor die Whg. vermietet wurde. Deswegen kann ich nur raten, die Minderung auf jeden Fall durch kompetente Dritte anzukündigen und durchzusetzen.

Trotzallem : Erst muss dem Vermieter eine Frist gesetzt werden.

XtraDry  13.09.2011, 11:55
@Sorsha84

Erst einmal musst du deinem Vermieter den Mangel mitteilen,

Ein Mangel muss gem. 536c BGB nur anzeigt werden, wenn dieser sich erst im Laufe der Mietzeit zeigt. Da es hier aber um nicht zu Ende ausgeführte Arbeiten geht, ist dem Vermieter dies bereits bekannt, dies braucht ihm dann selbstverständlich NICHT mehr angezeigt werden...

Und ich kann nicht ausschliessen das die Miete schon vorab gekürzt wurde, bevor die Whg. vermietet wurde.

Für eine Mietminderung ist es unerheblich, ob bereits wegen eines Mangels ein verminderter Mietpreis vereinbart wurde, es sei denn, dies wurde ausdrücklich vertraglich festgehalten...

ihn bitten diesen zu beheben und ihm eine Frist setzen ( 14 Tage ) um dir zu antworten bzw. den Mangel behoben zu haben. [...] Trotzallem : Erst muss dem Vermieter eine Frist gesetzt werden.

Gem. § 536 BGB ist die Miete ab Auftreten eines Mangels automatisch gemindert, es bedarf dafür weder einer Anzeige eines Mangels noch einer Fristsetzung. Das gilt auch, wenn eine zugesicherte Eigenschaft fehlt, und auch dann, wenn diese Zusicherung erst später wirksam wird, wie in diesem Fall...

Du selbst darfst keine Mietminderung vornehmen, sondern musst dich erst einmal an deine Verbraucherzentrale oder den Mieterschutzbund wenden. Die werden dann die Fakten zusammen nehmen und die berechtigte Minderung berechnen. Eine Mieminderung ist dann nur über einen Anwalt möglich.

Dementsprechend darf jeder Mieter selbstverständlich sofort ab Auftreten des Mangels die Miete kürzen, wenn er das gesetzliche Recht dazu hat, dafür braucht er zwingend weder eine Verbraucherzentrale, noch einen Mieterschutzbund, einen Anwalt oder sonst etwas ähnliches. Und auch die angemessene Höhe kann man sich mit ein bißchen Nachdenken ggf. selbst ausrechnen, ohne damit komplett daneben zu liegen...

Wenn du selbst eine Minderung vornimmst, kannst du fristlos gekündigt werden. Egal ob du im Recht bist oder nicht.

Eine berechtigte Mietminderung ist selbstverständlich NIEMALS ein Grund für eine fristlose Kündigung...

Deswegen kann ich nur raten, die Minderung auf jeden Fall durch kompetente Dritte anzukündigen und durchzusetzen.

Das ist aber etwas völlig anderes, als Du zuvor geschrieben hattest...

Sorsha84  13.09.2011, 19:13
@XtraDry

Hm nö. Das habe ich auch zuvor schon gesagt

XtraDry  13.09.2011, 19:17
@Sorsha84

Nö, da hast Du was von "nicht dürfen" und "müssen" geschrieben, und nicht von "raten"...

Mikkey  12.09.2011, 18:56

Die Miete ist das einzige Druckmitel, das gegenüber dem Vermieter besteht. Nach Ankündigung kann sehr wohl angemessen gekürzt werden.

XtraDry  12.09.2011, 19:30
@Mikkey

Eine Mietminderung ist vom Sinn her kein Druckmittel, auch wenn sie dafür fälschlicherweise immer missbraucht wird. Mal abgesehen davon sehe ich diesen Mangel nicht als erheblich an...

im grunde ist der balkon ja nicht völlig unbenutzbar

Wieso nicht???

doch man kann ja auch nicht mal einen tisch,stühle oder sonstiges stehen lasse,da man ja damit rechnen muss dass eventuell doch mal jemand kommt u den boden verlegen will

... und weil man Tisch und Stühle fest mit dem Balkonboden zementieren muss, kann man die dann nicht mehr wieder wegräumen???

ach und der balkon ist im mietvertrag als wohnfläche angegeben,heißt ich bezahle dafür.

Bis zur Hälfte darf das auch so sein...

kann ich in meinem fall eine mietminderung ankündigen

Nein, denn dieser Mangel ist meines Erachtens nach nicht als erheblich im Sinne des § 536 BGB anzusehen...

freeme90 
Beitragsersteller
 13.09.2011, 11:14

der balkon ist nicht völlig unbenutzbar,da ich ja drauf gehen kann usw. und das mit dem möbeln immer wieder rein stellen,steht im zusammenhang damit,das ich wenn ich am wochenende oder in den semesterferien oder sonst wann für eine weile nicht da bin,ich die immer wieder rein räumen muss,da ich ja doch immer damit rechnen muss,dass jemand kommt und den balkon fertig macht

XtraDry  13.09.2011, 11:36
@freeme90

Nein, wieso? Derjenige muss sich ja vorher ankündigen und Du musst dann auch zu Hause sein. Ohne Dein Beisein oder das eines anderen von Dir Beauftragten darf doch ohnehin niemand in die Wohnung, auch nicht auf Deinen Balkon. Also kann man die Möbel doch stehen lassen und muss sie nur einmal wegräumen, wenn derjenige sich tatsächlich angekündigt hat...

Den Anteil, den der Balkon an der Gesamtwohnfläche besitzt

z.B.:

Wohnung 70m², Balkon 6m² ergibt Wohnfläche 73m²

Dann kannst Du um 3 / 73 der Miete kürzen. Nicht viel, aber vielleicht wirkt's

Du musst das aber ankündigen!

XtraDry  12.09.2011, 19:29

Dann dürfte der Balkon aber überhaupt nicht benutzbar sein, was ich hier nicht lesen kann, außer weil der Fragesteller zu faul ist, einmal Tische und Stühle wegzuräumen, wenn jemand den Boden verlegen will...

Mikkey  13.09.2011, 12:51
@XtraDry

Einen Balkon mit Betonboden ist nicht nutzbar.

XtraDry  13.09.2011, 13:08
@Mikkey

Ein Balkon ist dazu da, darauf Möbel zu stellen, sich darauf zu setzen, ggf. einen Wäscheständer darauf zu stellen, ein paar Blumen usw. . Jetzt erzähl' mir mal, warum das auf einem Balkon mit Betonboden nicht gehen sollte, mal abgesehen davon, dass es vielleicht nicht ganz so schön ist, wo wir dann wieder beim Punkt der Erheblichkeit wären...

Lass Dich beim Mieterverein beraten. Einfach so kannst Du die Miete nicht mindern.