Wann kann eine Mieterhöhung nach Sanierung erfolgen?
Hallo, ich würde gerne wissen, wann Sanierungsarbeiten als abgeschlossen gelten bzw. zu welchem Zeitpunkt eine Mieterhöhung deshalb geltend gemacht werden kann. Saniert wird eine Anlage mit 4 Häuserblöcken. Meine Wohung ist im Bauabschnitt 1 von 4. Dach, Fenster und Balkon wurden dort 2017 erneuert - mein Anteil bisher beträgt 10 000€ - 2018 wird nochmal die gleiche Summe fällig. Meine Mieterin hat aus Ärger über die Sanierung die letzten Handwerkertermine mehrmals abgesagt, weswegen die Verschalung der Fenster und der Balkonbelag noch nicht gemacht wurde (läuft über Anwalt). Kann ich jetzt schon die Miete wegen Sanierungsarbeiten erhöhen, oder muss die Wohnung bzw. das gesamte Anwesen komplett fertig sein?
Danke!
3 Antworten
Man kann es durchaus in Bauabschnitte aufteilen. Das heißt, wenn der Wohnblock mit deiner Wohnung fertig ist, dann darf in diesem Block die Miete aufgrund Modernisierung erhöht werden.
Außerdem wichtig zu wissen, dass deine Mieterin die Maßnahmen zu dulden hat. Das ist im Gesetz so geregelt. Falls die Situation die ist, dass sie die Termine absichtlich platzen lässt, dann steht es dir auch zu, eventuellen Schaden geltend zu machen. Und der Schaden kann eben auch darin bestehen, dass die die Miete noch nicht erhöhen kannst. Daher steht die die Erhöhung jetzt schon zu nach meiner Auffassung.
Ich gehe bei meiner Antwort davon aus, dass du die Modernisierungsmaßnahmen und die Erhöhung vorab in der gesetzlich vorgesehenen Weise korrekt angekündigt hast.
Wenn das ganze in Bauabschnitte aufgeteilt ist, muss zumindest der Bauabschnitt, in dem deine Wohnung liegt, fertig sein und alle Abschlussrechnung für die Maßnahme vorliegen.
Eine Teilabrechnung wegen des Jahreswechsels (also, dass du die Kosten für 2017 jetzt schon teilweise abrechnest), wäre nicht zulässig.
Wieso sollte die Mieterin die erhöhte Miete zahlen, wenn IHRE Wohnung noch gar nicht fertig ist?
Sie könnte eher die Miete wegen der Belästigung durch den Bau kürzen.