Der Vermiteter meines Vaters hat wegen technischer Probleme den Balkon gesperrt. Mietminderung?
Der Vermieter meines Vaters hat am Freitag angekündigt das die Balkone nicht mehr genutzt werden dürfen. Wegen wie er sagt technicher Mängel.Er hat am Samastag morgen den Balkon mit Berrieren sperren lassen. Alle Balkonblumen sind draussen und drohen jetzt zu vertrocknen wenn es wieder aufhört zu regnen. Darf ich die Miete kürzen? Mein Vater ist 83 Jahre leicht dement und hat geweint als er das gesehen hat. Er kann die wohnung nur noch eingeschränkt verlassen da er sich nicht auskennt und nicht so gut orientieren kann. Aussenanlagen sind bisher noch nicht fertig und können daher auch nicht genutzt werden. Was passiert mit dem Schaden der bei den Blumen entsteht ? Investition ca 50 € gerade erst angebracht da Neubezug. Die Aussage des Vermieters ist wir bemühen uns um eine schnelle Behebung aber einen genauen Termin erfährt man nicht. Die Wohnfläche ist zu 50 % Grundlge für di eBerechnung der Miete.
7 Antworten
Da kann aber etwas nicht stimmen. Kein Handwerker kommt in die Wohnung ohne Hilfe des Mieters und kein Handwerker sperrt die Balkontür, ohne die Gegenstände hineinzunehmen.
Mietminderung natürlich ja, rd.1,00 EUR/Tag bei 1.000 EUR MIete. Ggf. eben mehr oder auch weniger.
Viel Glück.
Darf ich die Miete kürzen?
Du nicht, aber Dein Vater eventuell. Oder hast Du eine Vollmacht von ihm bzw. bist sein amtlicher Betreuer?
Je nach dem wie lange der Mangel besteht macht die Mietminderung wenig bis keinen Sinn.
Angenommen der Balkon ist bis Ende Mai nicht nutzbar wären das nur wenige Euro oder nur wenige Cent.
Kannst ja selbst nachrechnen.
Beispiel
600 € Gesamtmiete : 60 m² Gesamtwohnfläche x 3 m² anteilige Fläche Balkon = 30 € anteilige "Balkon-Miete"/Monat
30 € anteilige "Balkon-Miete"/Monat : 31 Tage des Monats = 0,97 €/Tag
15 Tage Nichtnutzung x 0,97 € = 14,52 €
Bei 3 % Mitminderung macht das 0,44 €.
Wen trifft die Verantwortung für diesen Mangel? Denn hier geht es um das Verschuldungsprinzip! Ferner ist zu klären, wer die technischen Mängel festgestellt hat? Dient die Stilllegung zum Schutze der Allgemeinheit? Wenn ja, "NEIN": Außerdem hat der Vermieter seine Bemühungen erklärt, für eine schnelle Wiederherstellung eines adäquaten Zustands Sorge zu tragen. Sollte sich dieses über einen längeren Zeitraum hinziehen, dann VIELLEICHT ja,
Ist der zu einer Wohnung gehörende Balkon nicht mehr nutzbar, so handelt es
sich dabei um einen Mangel der Mietsache, der eine Mietminderung in
Höhe von 3 % rechtfertigt.
Az. 29 S 24/86 …
Landgericht Berlin vom 24.06.1986
- Aktenzeichen (Az.)
29 S 24/86
Das lohnt sich nicht absolut nicht da selbst bei einem Monat die Mietminderunng nur 1-2 Euro ausmacht.