Arbeitgeber hält Betriebsgelände verschlossen!?
Folgender Sachverhalt: Der Arbeitgeber ist der Ansicht das Betriebsgelände ständig zu verschließen. Das Tor des Geländes ist natürlich morgens auf so dass die Arbeiter mit und ohne Auto hinein kommen können. Danach bleibt das Tor in der Regel bis zum Feierabend geschlossen. Und wird nur vom Vorarbeiter gegebenfalls zum Pausenzeiten geöffnet. Das Problem an der Sache ist, dass der vor Arbeiter das Tor zum Feierabend erst dann öffnet wenn er mit allem fertig ist, dies geschieht in der Regel erst 10-15 Minuten nach Feierabend so lange müssen die Leute vor geschlossenen Tor warten. So dass manche Leute regelmäßig ihren Bus verpassen! Ist sowas überhaupt rechtens? Und wie kann man sich dagegen wehren?
4 Antworten
Das ist Freiheitsentzug und natürlich nicht erlaubt.
Wahrscheinlich weiß die Leitung gar nicht, dass ihr eingesperrt seid. Ein Gespräch sollte reichen.
Ihr müsst meines Wissens sogar über den ganzen Tag die Möglichkeit haben, das Gelände zu verlassen.
Was sagt die Berufsgenonnenschaft und die Feuerwehr, weil ja Fluchtwege freigehalten werden müssen.
Die 10 - 15 Minuten müssen bezahlt werden, weil der Beginn und das Ende der Arbeitszeit an der Grundstücksgrenze beginnt und endet.
Ich würde vermuten, dass sich das Tor immer von innen öffnen lassen muss, wegen des Brandschutzes.
Was macht ihr denn wenn es brennt und der Vorarbeiter verletzt oder unauffindbar ist? Wer soll dann wie die Feuerwehr auf das Betriebsgelände lassen?
Ja ich denke auch, dass es allein wegen Brandschutz schon so sein muss.
Und aufgrund der Freiheitsberaubung an zweiter Stelle.
wie wärs mit dem Betriebsrat zu reden. Das Tor hat zum Feierabend rechtzeitig geöffnet zu sein.
Es gibt keinen