Ruhestörung durch piependen Rauchmelder in leerer Wohnung - Vermieter untätig. Mietminderung?

6 Antworten

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kündige deinem Vermieter an, dass du die Miete zukünftig nur noch unter vorbehalt zahlst und reiche paralell dazu klage beim Amtsgericht ein auf Mietminderung. dein Anwalt wird dem Vermieter dann mitteilen, dass (stellt er den Rauchmelder nicht umgehend ab) die ab dem zeitpunkt der vorbehaltenen Zahlung wieder zurückgeklagt wird (zumindest teilweise)

lg, Anna

PS: wie armseelig ist das denn, dass der Vermieter nicht mal in der Lage ist, 2 min vorbei zu kommen sich um einen rauchmelder zu kümmern...

ich würde übrigens darüber nachdenken, den Vermieter parallel dazu anzuzeigen, man kann ihm ja mal pro forma unterstellen, dass er sich absichtlich nicht um den Rauchmelder kümmert, um dich aus der wohnung zu ekeln...

Frag einfach mal einen Anwalt Beratungsgespräche bei Anwälten sind meistens kostenlos

marik81 
Beitragsersteller
 22.10.2012, 04:13

Ich bim beim DMB, bekomme nur nicht sofort einen Termin. Außerdem will ich nicht völlig ahnungslos ins Gespräch gehen.

Du bist im DMB und "brillierst" mit derartiger Unkenntnis deiner Mieterrechte und zielführender Vorgehensweise?

Schade ums Geld :-)

Was nützt dir eine Mietminderung von 1, 2 EUR/Tag, wenn du tagelang um den Schlaf gebracht wirst? Die dir eine qaulifizierte Abmahnung und Kündigungsandrohung einbringt, wäre sie unangemessen hoch?

Was bringt es dir, mit dem Hausmeister rumzueiern, der sachlich überhaupt nicht zuständig ist?

Was, kostenpflichtig Klagen zu erheben?

Oh Mann :-(

Da übergibt man den Vermieter schriftlich Aufforderung zur Mängelbeseitigung spätestens innerhalb von 3 Werktagen (Frist) und kündigt Selbstvornahme bei fruchtlosem Fristablauf an, deren Kosten (Schlüsseldienst und Instandsetzung des Rauchmelders) von der nächsten Mietzahlung einbehalten würden.

So und nicht anders.

G imager761

marik81 
Beitragsersteller
 22.10.2012, 10:10

Hätte nicht gedacht, dass eine so kurze Fristsetzung genügt und es tatsächlich wie als Mangel an der Wohnung gehandhabt werden kann. Aber so wird der Brieftext an den Vermieter nun lauten. Alles klar, nun hab ichs genau!

Gibts dazu einen Gesetzestext (zu der Frist)? Interessiert mich persönlich.

marik81 
Beitragsersteller
 24.10.2012, 13:01
@marik81

Wie steht es in diesem Fall eigentlich um die im Grundgesetz stehende "Unverletzbarkeit der Wohnung"?

Ich habe Angst vor rechtlichen Konsequenzen, wenn ich einfach den Schlüsseldienst mit dem Aufbruch der Wohnungstür beauftrage, sobald die Frist für den Vermieter (habe ich nun auf Monatsende gesetzt) abgelaufen ist.

Bitte schnell um Antwort. Und immer mit Belegen/Links bitte!

du meinst du willst den vermieter der leeren wohnung auf den pott setzten ja ?? oder dein vermieter ??

marik81 
Beitragsersteller
 22.10.2012, 04:08

Der Vermieter ist derselbe.

Ergänzungen zum besseren Verständnis:

1) Der Vermieter wurde vom Hausmeister noch am selben Tag über diesen Missstand informiert.

2) Die Wohnung steht schon seit Jahren leer. Man munkelt wegen "Steuersparen" oder "Eigenbedarf". Jedenfalls wird da auch jetzt demnächst kein neuer Mieter einziehen. Wäre ja sonst eine Hoffnung gewesen.

3) Das Wohnzimmer ist zwei schallschluckende Türen weiter vom Piepen entfernt.

4) Wohnungen direkt unter, neben oder über der leerstehenden Wohnung gibt es nicht. Somit bin ich das einzige Piep-Opfer.

5) Für einen Anruf bei der Feuerwehr Marke "stellen wir uns doch mal janz dumm" ist es leider bereits zu spaet. Hausmeister und Vermieter wissen ja schon Bescheid. (Im Nachhinein vielleicht dumm von mir. Ehrlichkeit wird oft bestraft.)

Das Geräusch war mir blöderweise (?) bekannt. Habe ich doch beim ersten Mal, wie so ein Ding mal bei mir losging, die Meerschweinchen verdächtigt. Fast eine Woche lang. Bis mir die Tierchen zu rhythmisch fiepsten... :D