Ruhestörung durch piependen Rauchmelder in leerer Wohnung - Vermieter untätig. Mietminderung?
Moin ihrs! Wenn es nicht zum Heulen wäre, man müsste lachen.
Realsatire vom feinsten: Erst kann ich 3 Monate lang mein Wohnzimmer nicht nutzen, weil der Vermieter es nicht gebacken kriegt, einen Handwerker zu organisieren; kaum dass ich nun selbst für die Bewohnbarkeit des Wohnzimmers gesorgt habe (alles abgesegnet durch den DMB, auch eine Mietminderung) und mich nun endlich einrichten kann, mein großes Bett im zuvor mit Kartons vollgestopften Schlafzimmer aufbauen kann, die erste Nacht ... PIEP! 20 Sekunden... PIEP! ...
- Ein Rauchmelder, der nach neuen Batterien schreit. Aber nicht in meiner Wohnung. Nein, besser: In der leerstehenden Wohnunh nebenan, die direkt an mein Schlafzimmer grenzt. Mit Hall-Effekt!
Die Nacht war damit für mich um 5:34 vorbei. Kaffee. Gegen 10 Uhr informierte ich den Hausmeister. Man würde sich kümmern. Wochenende. Umzug ins gerade eingerichtete Wohnzimmer aufs noch ausdünstende Sofa. Schlafzimmer unbenutzbar. Großartig!
Drei Tage später piept es noch immer, unverändert alle 20 Sekunden. Anruf beim Hausmeister ergibt, zuständig ist der Vermieter, welcher auch als einziger einen Schlüssel zur leeren Wohnung neben mir hat.
Dessen Reaktionszeit ist mir ja nun schon bekannt. So ist natürlich auch anderthalb Wochen nach der Meldung noch niemand hier gewesen, um dem Fluch ein Ende zu bereiten.
Meine Frage nun: Kann ich den Vermieter wegen Ruhestörung auf den Pott setzen? Wie stelle ich das am besten an? Ist eine Mietminderung bei weiterer Untätigkeit meines Vermieters angebracht? Was steht mir als Mieter, der sein Schlafzimmer nicht zum Schlafen nutzen kann, rechtlich zu?
Bitte keine Halbwissen-Antworten. Die kann ich mir selber geben. Danke vorab für eure Mühe!!
6 Antworten
kündige deinem Vermieter an, dass du die Miete zukünftig nur noch unter vorbehalt zahlst und reiche paralell dazu klage beim Amtsgericht ein auf Mietminderung. dein Anwalt wird dem Vermieter dann mitteilen, dass (stellt er den Rauchmelder nicht umgehend ab) die ab dem zeitpunkt der vorbehaltenen Zahlung wieder zurückgeklagt wird (zumindest teilweise)
lg, Anna
PS: wie armseelig ist das denn, dass der Vermieter nicht mal in der Lage ist, 2 min vorbei zu kommen sich um einen rauchmelder zu kümmern...
ich würde übrigens darüber nachdenken, den Vermieter parallel dazu anzuzeigen, man kann ihm ja mal pro forma unterstellen, dass er sich absichtlich nicht um den Rauchmelder kümmert, um dich aus der wohnung zu ekeln...
Frag einfach mal einen Anwalt Beratungsgespräche bei Anwälten sind meistens kostenlos
Ich bim beim DMB, bekomme nur nicht sofort einen Termin. Außerdem will ich nicht völlig ahnungslos ins Gespräch gehen.
Du bist im DMB und "brillierst" mit derartiger Unkenntnis deiner Mieterrechte und zielführender Vorgehensweise?
Schade ums Geld :-)
Was nützt dir eine Mietminderung von 1, 2 EUR/Tag, wenn du tagelang um den Schlaf gebracht wirst? Die dir eine qaulifizierte Abmahnung und Kündigungsandrohung einbringt, wäre sie unangemessen hoch?
Was bringt es dir, mit dem Hausmeister rumzueiern, der sachlich überhaupt nicht zuständig ist?
Was, kostenpflichtig Klagen zu erheben?
Oh Mann :-(
Da übergibt man den Vermieter schriftlich Aufforderung zur Mängelbeseitigung spätestens innerhalb von 3 Werktagen (Frist) und kündigt Selbstvornahme bei fruchtlosem Fristablauf an, deren Kosten (Schlüsseldienst und Instandsetzung des Rauchmelders) von der nächsten Mietzahlung einbehalten würden.
So und nicht anders.
G imager761
Wie steht es in diesem Fall eigentlich um die im Grundgesetz stehende "Unverletzbarkeit der Wohnung"?
Ich habe Angst vor rechtlichen Konsequenzen, wenn ich einfach den Schlüsseldienst mit dem Aufbruch der Wohnungstür beauftrage, sobald die Frist für den Vermieter (habe ich nun auf Monatsende gesetzt) abgelaufen ist.
Bitte schnell um Antwort. Und immer mit Belegen/Links bitte!
du meinst du willst den vermieter der leeren wohnung auf den pott setzten ja ?? oder dein vermieter ??
Der Vermieter ist derselbe.
Ergänzungen zum besseren Verständnis:
1) Der Vermieter wurde vom Hausmeister noch am selben Tag über diesen Missstand informiert.
2) Die Wohnung steht schon seit Jahren leer. Man munkelt wegen "Steuersparen" oder "Eigenbedarf". Jedenfalls wird da auch jetzt demnächst kein neuer Mieter einziehen. Wäre ja sonst eine Hoffnung gewesen.
3) Das Wohnzimmer ist zwei schallschluckende Türen weiter vom Piepen entfernt.
4) Wohnungen direkt unter, neben oder über der leerstehenden Wohnung gibt es nicht. Somit bin ich das einzige Piep-Opfer.
5) Für einen Anruf bei der Feuerwehr Marke "stellen wir uns doch mal janz dumm" ist es leider bereits zu spaet. Hausmeister und Vermieter wissen ja schon Bescheid. (Im Nachhinein vielleicht dumm von mir. Ehrlichkeit wird oft bestraft.)
Das Geräusch war mir blöderweise (?) bekannt. Habe ich doch beim ersten Mal, wie so ein Ding mal bei mir losging, die Meerschweinchen verdächtigt. Fast eine Woche lang. Bis mir die Tierchen zu rhythmisch fiepsten... :D
Hätte nicht gedacht, dass eine so kurze Fristsetzung genügt und es tatsächlich wie als Mangel an der Wohnung gehandhabt werden kann. Aber so wird der Brieftext an den Vermieter nun lauten. Alles klar, nun hab ichs genau!
Gibts dazu einen Gesetzestext (zu der Frist)? Interessiert mich persönlich.