Meiner Wohnung fehlt der Balkon, obwohl vom Makler versprochen - Mietminderung möglich?

14 Antworten

Naja ich zahle schon für den Balkon ;-) denn die Miete für meine Wohnung ist höher, als die der anderen Wohnungen im Haus ohne Balkon-Tür bei gleicher Wohnungsgröße,

Das kann man nicht mit Sicherheit sagen.Denn der Vermieter kann bei einer Neuvermietung eine höhere Miete nehmen bis zum örtsüblichen Mietspiegel,während er bei bestehenden Mietverträgen nur eine Erhöhung um maximal 20% innerhalb von drei Jahren machen darf.

Außerdem darf er auch generell unterschiedliche Miethöhen festlegen;auch bei identischer Größe der Wohnung. Man muss die Wohnung ja nicht nehmen.

Man liest sich einen Mietvertrag vor einer Unterschrift genau durch,wenn da nichts von einen Balkon steht,Unterschreibt man nicht da es mit Sicherheit keinen gibt !

Hmm, aber seltsam find ich zum Beispiel, dass im Vertrag nichts von einer Toilette steht, aber trotzdem hab ich im Bad ein Klo??? Wie kann das sein?

Eine Toilette muss sein und gehört zum Standard;ein Balkon muss nicht sein.

Sollte in Ihrem Mietvertrag kein Balkon stehen,sehe ich große Schwierigkeiten,wenn sie versuchen wollen etwas dagegen zu unternehmen.

Eine Beratung durch den Mieterbund wäre sinnvoll.

Wenn in Deinem Mietvertrag nichts von Balkon steht, sieht es schlecht für Dich aus. Du müsstest bei einem Gerichtsstreit beweisen, dass Deine Wohnung einen Balkon haben sollte, obwohl im Mietvertrag nichts dazu steht. Angenommen Du könntest beweisen, dass Deine Wohnung noch einen Balkon bekommen sollte, ist folgende Entscheidung für Dich interessant. http://www.kostenlose-urteile.de/AG-Potsdam_26-C-40694_Mietminderung-wegen-fehlender-Klingeldefektem-Briefkastenueberlaufender-MuelltonneUnbenutzbarkeit-der-Terrasse-und-nichtabschliessbarer-Wohnungstuer.news12565.htm Hier ging es um eine Terrasse, die letztlich nicht gebaut wurde. Anderer Rechtsgedanke wäre übrigens die Wohnungsgröße. Ein Balkon wird in der Regel zu 1/2 angerechnet. Wenn Dein Vermieter einen Balkon miteingerechnet hat, dann stimmt Deine Wohnungsgröße jetzt nicht. Bei einer Abweichung von 10% kannst Du dann mindern.

Nun,das ist eine Arglistige Täuschung.Da würde ich mit Kündigung vom Mietverhältnis drohen.Folgekosten für Umzug un so weiter kommen noch dazu.

Du hast eine schriftliche Mail, in der die die Maklerin einen Balkon zusichert. Nutzt dir aber leider nicht viel, denn die kann nichts dafür, dass dein Vermieter nicht aus den Socken kommt. Insofern würde ich beim Vermieter schriftlich nachfragen wann der versprochene Balkon denn nun angebaut wird. Leg eine Kopie der e-mail bei. Im Mietvertrag steht nichts von einem Balkon, allerdings ist eine Balkontür eingebaut, was schließlich darauf hinweist, dass da mal einer hinsoll. Bitte um schriftliche Mitteilung. Damit hast du zumindest was schriftliches deines Vermieters in der Hand, was du anschließend dem Mieterschutzbund vorlegen kannst.

Du kannst fristlos kündigen...

isomatte  03.05.2012, 12:37

Was für ein Blödsinn ! Im Mietvertrag steht kein Balkon,also muss Sie Ihre Kündigungsfrist einhalten !