Meiner Wohnung fehlt der Balkon, obwohl vom Makler versprochen - Mietminderung möglich?
Hallo! Die Sachlage ist etwas verzwickt. Ich habe vor etwas über einem Jahr eine sanierte Altbauwohnung angemietet, das ganze lief über eine Maklerin, der ich im Vorfeld klar machte, dass ich eine Wohnung mit Balkon suche.
Die von ihr vorgeschlagene Wohnung sollte einen Balkon haben (die E-Mail, in der sie mir den Balkon für genau diese Wohnung zusichert hab ich noch). Bei der Besichtigung war allerdings kein Balkon zu sehen, die Balkontür war aber bereits vorhanden. Die Aussage der Maklerin war zu diesem Zeitpunkt: "Der Balkon wird in den nächsten Wochen noch dran gebaut." Bei der Wohnungübergabe das gleiche Spiel: "Der Balkon wird in den nächsten Wochen fertig gestellt."
Nun ist jetzt bereits über ein Jahr vergangen und trotz mehrfacher nachfrage beim Vermieter und unzähligen Versprechen, dass der Balkon jetzt demnächst in Angriff genommen werde, hat sich bis heute nichts getan. Einzig im Stockwerk unter mir wurde letztes Jahr ein Balkon angebaut und im Innenhof eine Terrasse angelegt. Ich habe bereits in meinen Mietvertrag reingeschaut, aber dort ist kein Balkon aufgeführt. Ich nehme mal an, deshalb kann ich auch schlecht eine Mietminderung geltend machen, oder?
Gibt es noch andere Möglichkeiten den Vermieter unter Druck zu setzen, oder kann ich die Maklerin zu Verantwortung ziehen?
14 Antworten
Naja ich zahle schon für den Balkon ;-) denn die Miete für meine Wohnung ist höher, als die der anderen Wohnungen im Haus ohne Balkon-Tür bei gleicher Wohnungsgröße,
Das kann man nicht mit Sicherheit sagen.Denn der Vermieter kann bei einer Neuvermietung eine höhere Miete nehmen bis zum örtsüblichen Mietspiegel,während er bei bestehenden Mietverträgen nur eine Erhöhung um maximal 20% innerhalb von drei Jahren machen darf.
Außerdem darf er auch generell unterschiedliche Miethöhen festlegen;auch bei identischer Größe der Wohnung. Man muss die Wohnung ja nicht nehmen.
Man liest sich einen Mietvertrag vor einer Unterschrift genau durch,wenn da nichts von einen Balkon steht,Unterschreibt man nicht da es mit Sicherheit keinen gibt !
Hmm, aber seltsam find ich zum Beispiel, dass im Vertrag nichts von einer Toilette steht, aber trotzdem hab ich im Bad ein Klo??? Wie kann das sein?
Eine Toilette muss sein und gehört zum Standard;ein Balkon muss nicht sein.
Sollte in Ihrem Mietvertrag kein Balkon stehen,sehe ich große Schwierigkeiten,wenn sie versuchen wollen etwas dagegen zu unternehmen.
Eine Beratung durch den Mieterbund wäre sinnvoll.
Wenn in Deinem Mietvertrag nichts von Balkon steht, sieht es schlecht für Dich aus. Du müsstest bei einem Gerichtsstreit beweisen, dass Deine Wohnung einen Balkon haben sollte, obwohl im Mietvertrag nichts dazu steht. Angenommen Du könntest beweisen, dass Deine Wohnung noch einen Balkon bekommen sollte, ist folgende Entscheidung für Dich interessant. http://www.kostenlose-urteile.de/AG-Potsdam_26-C-40694_Mietminderung-wegen-fehlender-Klingeldefektem-Briefkastenueberlaufender-MuelltonneUnbenutzbarkeit-der-Terrasse-und-nichtabschliessbarer-Wohnungstuer.news12565.htm Hier ging es um eine Terrasse, die letztlich nicht gebaut wurde. Anderer Rechtsgedanke wäre übrigens die Wohnungsgröße. Ein Balkon wird in der Regel zu 1/2 angerechnet. Wenn Dein Vermieter einen Balkon miteingerechnet hat, dann stimmt Deine Wohnungsgröße jetzt nicht. Bei einer Abweichung von 10% kannst Du dann mindern.
Nun,das ist eine Arglistige Täuschung.Da würde ich mit Kündigung vom Mietverhältnis drohen.Folgekosten für Umzug un so weiter kommen noch dazu.
Du hast eine schriftliche Mail, in der die die Maklerin einen Balkon zusichert. Nutzt dir aber leider nicht viel, denn die kann nichts dafür, dass dein Vermieter nicht aus den Socken kommt. Insofern würde ich beim Vermieter schriftlich nachfragen wann der versprochene Balkon denn nun angebaut wird. Leg eine Kopie der e-mail bei. Im Mietvertrag steht nichts von einem Balkon, allerdings ist eine Balkontür eingebaut, was schließlich darauf hinweist, dass da mal einer hinsoll. Bitte um schriftliche Mitteilung. Damit hast du zumindest was schriftliches deines Vermieters in der Hand, was du anschließend dem Mieterschutzbund vorlegen kannst.
Du kannst fristlos kündigen...
Was für ein Blödsinn ! Im Mietvertrag steht kein Balkon,also muss Sie Ihre Kündigungsfrist einhalten !