kein Balkongeländer vorhanden
Situation ist folgende. Sind zu Beginn des Jahres in die Wohnung eingezogen und haben auch direkt den Vermieter auf das fehlende Balkongeländer aufmerksam gemacht. Laut seinen Aussagen war es aufgrund der Sanierung der Wohnung zu dem Zeitpunkt nicht möglich das Geländer wegen Temperaturen weit unter Null Grad anzubringen. War uns in den ersten Monaten auch ehrlich gesagt nicht so wichtig, da man sich im Winter nich unbedingt raussetzt :). Vom Vermieter wurde uns mehrmals mündlich bestätigt das sobald die Temperaturen konstant im plus Bereich sind, das Geländer angebracht wird.Nachdem Im April sich immer noch nichts getan hat und der Vermieter auf Anrufe sowie SMS nicht reagierte, kontaktieren wir seinen Bruder der für ihn alle Sachen regelt was Verträge etc. betrifft. Nach einem telefonischen Gespräch mit ihm am 12.05.2011 wurde uns von ihm mündlich Versichert in den kommenden 3 Wochen das Geländer anzubringen, da Sie im Moment noch 1-2 weitere Angebote von Firmen einholen wollten.Mir ist bis jetzt noch unklar warum die Angebote erst jetzt eingeholt werden, bzw. bezweifel ich es auch sehr stark das es keine Firma gibt die in den ersten Jahres Monaten keine Bauaufträge annimmt.Kurz nach dem Telefonat wurde auch ein Schreiben von uns mit dem Mangel und einer angedrohten Mietminderung um 5% per Rückschein an den Vermieter gesandt falls das Geländer bis zum 02.06.2011 angebracht wird.Jetzt die Frage, da ich irgendwie immer noch das Gefühl nicht loswerde das es den Vermieter nicht interessieren wird wie die Sache weiter verlaufen sollte. Kann man im nächsten schreiben nochmal eine höhere Mietminderung androhen und durchsetzen wenn er bis dato nicht reagierte und oder der Mangel nicht behoben wurde?Ist halt in erster Linie nen Sicherheitsaspekt bei dem fehlenden Geländer im 1ten OG und das der Balkon quasi nicht nutzbar ist.
Bin für jeden Rat dankbar :)
2 Antworten
Wir hatten in den letzten zwei Jahren auch immer wieder Ärger mit unserem Vermieter und haben uns letztendlich für eine Mitgliedschaft im Mieterschutzbund entschieden. Das kostet zwar 50 Euro im Jahr, aber dafür kann man jederzeit und zu jedem Problem kostenfreie Beratung bekommen, teilweise übernehmen sie auch Prozeßkosten, falls es soweit kommt. Wir haben sehr gute Erfahrung damit gemacht.
Falls ihr nicht gleich das Geld ausgeben wollt, gibt es dort aber auch Ratgeber zu allen möglichen Themen, unter anderem, wieviel Miete man wann bei welchem Schaden mindern darf und wie man dabei vorgehen muss.
Einschreiben mit Fristsetzung war schon mal der richtige Weg.
Uns wurde empfohlen, immer Einwurfeinschreiben zu senden, das reicht aus und kostet nicht so viel. Entscheidend ist nämlich das Datum, wann der andere das Einschreiben bekommen hat und wenn du mit Rückschein machst und der Empfänger ist nicht da, dann gibt es mehrere Zustellversuche und das ganze verzögert sich um mehrere Tage. Beim Einwurfeinschreiben zählt das Datum, an dem der Postbote den Brief beim Empfänger in den Kasten geworfen hat und da jeder Brief eine ID hat, die man übers Internet verfolgen kann, liegt sowieso ein Beweis vor, dass der Brief zugestellt wurde.
Aber um wirklich sicher zu sein, dass ich die richtige Antwort bekommen habe, würde ich bei Mietrechtssachen immer einen Anwalt befragen.
Wenn am Balkon kein Geländer vorhanden ist und dadurch ein Absturz möglich ist, darf der Balkon nicht betreten werden. Der Vermieter wäre verpflichtet, den Griff an der Fenstertüre zum Balkon zu entfernen und dem Mieter eine schriftliche Mitteilung geben, dass der Balkon zur Ziet nicht betreten werden darf, bis das Geländer montiert ist. Diese Mitteilung vom Mieter unterschriftlich bestätigen zu lassen. Manchmal ziehen Mieter schon in Wohnungen ein, bevor alles fertiggestellt ist. Deshalb wäre diese Massnahme eine sehr wichtige, um sich vor Schadenersatzansprüchen abzusichern.