Wasserschaden durch plötzlich tropfenden Wasserhahn? Wer haftet für den Schaden?

8 Antworten

Wasserhahn und die Mischbatterie unterliegen dem häufigen Zugriff des Mieters

Auch hinsichtlich eines Wasserhahns (und einer Mischbatterie zum Beispiel) handelt es sich um Gebrauchsgegenstände in der vermieteten Wohnung, die dem häufigen Zugriff des Mieters unterliegen, womit die Kosten aus diesem Grunde auf den Mieter abgewälzt werden können. Dieses erscheint auch vor dem Hintergrund recht und billig, dass der Mieter es nämlich in der Hand hat, die Verschleiß- und Abnutzungserscheinungen, die an dem jeweiligen Gebrauchsgegenstand entstehen, durch eine schonende Behandlung zu minimieren.

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Reparatur oder schon Erneuerung?

Es ist also insbesondere zu unterscheiden, ob nur eine Reparatur oder eine Erneuerung vorliegt und wenn ersteres gegeben ist, ob der Mieter überhaupt Einfluss auf den Defekt durch sein Verhalten nehmen konnte.Anders als bei einem verkalkten Wasserhahn sieht es zum Beispiel aus, wenn durch die hohe Gebrauchshäufigkeit der Mischbatterie oder des Wasserhahns ein entsprechend reparaturbedürftiger Schaden entsteht.

Entsprechendes Werkzeug hat der Mieter dafür demnach selbst bereit zu halten.

https://www.mietrecht.org/kleinreparaturen/kleinreparatur-wasserhahn-defekt/

Man kann nicht immer andere für den Schaden verantwortlich machen.

Ab sofort auch eine Haftpflichtversicherung abschließen ohne wenn und aber.

Eine Einigung mit dem Vermieter suchen und wahrscheinlich auch noch einen Kredit aufnehmen, wenn möglich.

Natürlich muss sie das bezahlen. Alles außerhalb der Wand ist Mietersache.

Sie hat zudem mit dem nicht gespühlten Geschirr dafür gesorgt, dass das Wasser nicht ablaufen kann, wobei man bei diesem Chaos nicht mehr von einem tropfenden Wasserhahn sprechen kann.

Sie soll gleich mal zu sparen beginnen, denn das wird teuer.

So siehts aus. Sie wird wohl für den Schaden selber aufkommen müssen. Einr Versicherung abzuschließen wäre günstiger gewesen

Der Vermieter muss die Wasserhähne und Abflüsse nicht regelmäßig warten. Dass der Überlauf aufgrund des Alters nicht mehr funktioniert ist nicht möglich. Dass das Geschirr den Abfluss verstopft ist auch nicht korrekt. Und innerhalb von ein paar Stunden sorgt ein tropfender Wasserhahn nicht für eine Überschwemmung in der unteren Wohnung.

Also so ganz stimmt diese Geschichte nicht - vermutlich deshalb, weil ihr schon sehr klar ist, dass es IHR Fehler war und sie dafür aufkommen muss...

Ich will niemand zu nahe treten, aber wenn ein tropfender Wasserhahn ein solches Chaos verursacht-dann ist das keine Vermietersache.

Wenn der Wasserhahn tropft oder schwer gängig ist, meldet man das i.d.R.rechtzeitig dem Vermieter/ Hausverwaltung.

Ansonsten schließe ich mich den anderen Usern an:

Eine Haftpflichtversicherung ist eine der wichtigsten Versicherungen.

Lg