Wasserschaden - beim Nachbarn leckts, weil in unserem Klo ein Rohr undicht ist
Guten Tag zusammen! Uns wurde heute mitgeteilt das beim Nachbarn unter uns es von der Decke tropft. Darauf hin kam heute auch direkt ein Mitarbeiter einer Leckortungsfirma. Das Problem nun: das Leck wurde bei uns im WC ausfindig gemacht. Genauer gesagt, die Fließen wurden entfernt, damit der Mitarbeiter der Firma sich die Rohrleitung genauer ansehen kann. Sprich ein Leck was wir gar nicht von außen sehen können - das hat mir auch der nette Herr erzählt der das Ganze überprüft hat.
Wir haben kein gutes Vertrauen zu unserer Hausverwaltung und deswegen wollen wir uns einfach informieren, was wir erwarten dürfen. Wir haben eine private Haftpflichtversicherung bei der VHS und mich würde es interessieren, ob diese Versicherung im schlimmsten Fall für diesen Schaden aufkommt. Und auch würde ich gerne wissen, ob wir irgendwie überhaupt dafür zur Verantwortung gezogen werden können. Der Schaden entsteht innerhalb der Wand - bzw. hinter den Fließen und wir haben keinen Blick drauf. Gehört das zur "Gebäude" oder zur "Wohnung". Beim 1. wäre ja die Hausverwaltung dazu verpflichtet das zu reparieren und für den Schaden aufzukommen, oder?
Falls uns keine Schuld treffen sollte (bin mir nicht sicher, deswegen frag ich hier ja ;) ) und die Hausverwaltung möchte uns ein Eigenverschulden unterjubeln, welche Möglichkeiten haben wir da? Ein Ganz zum Anwalt? Das Anschreiben des Vermieters? Würde mich sehr über hilfreiche Antworten freuen!
Viele Grüße
3 Antworten
Es gibt zwei Möglichkeiten, denn keiner von uns kann hellsehen:
Ihr seid verantwortlich dafür, dass das Rohr leck ist (glaube ich zwar nicht, kann aber sein): Bei eurer Haftpflichtversicherung sollten ja Mietsachschäden mitversichert sein und daher kommt diesen dann für den Schaden sein.
Ihr seid nicht verantwortlich dafür, dass das Rohr leck ist. Dann lässt den Handwerker einfach seine Arbeit tun und ihr habt gar nichts damit zu tun. Das Finanzielle tangiert euch nicht. Sollten dennoch Ansprüche an euch gestellt werden, gebt auch das an eure Haftpflichtversicherung weiter. Denn diese wehrt euch unberechtigte Ansprüche ab (auch wenn ihr verklagt werden solltet).
Ja, laut Versicherung kommt sie auch für Mietschäden auf. Dann können wir beruhigt schlafen. Ich kann mir nicht genau vorstellen, wie wir da ein Loch reingemacht haben.. Wir haben ja kein Zugriff drauf - aber okay, danke für die Antwort!
Alles, was Euch nicht zugänglich ist - sich also IN der Wand befindet - ist Vermietersche.
das ist eindeutig nicht eure sache