Mietminderung bei Loch in der Decke?
Hallo,
wir haben seit Februar einen großen Wasserfleck an unserer Küchendecke. Nach einigen hin und her wurde nun vor vier Wochen ein Teil der Decke über der Spüle aufgeschlagen(ca. 1x1m). Heraus kamen naße Balken, die nun durch Trockengeräte getrocknet werden sollen. Zudem soll eine neue Decke eingezogen werden. Der Schreiner von unserer Hausgenossenschaft hat aber erst in zwei Wochen Zeit für uns. Durch das Loch bröselt nun ständig Dreck und kochen ist nur noch bedingt möglich. Kann ich hier Mietminderung verlangen und wenn ja wieviel?
Danke für die Antworten! Seestern5
11 Antworten
ja. Der Wohnwert ist ja auch gemindert. Küche fast nicht nutzbar. Und zwar so lange bis der Zustand so wie vorher ist. Wieviel weiß ich nicht.
Es ist schon wieder sehr interessant, was hier als hilfreiche Antworten und Kommentare verkauft wird. Generell gilt: Ist die Mietsache nicht nur unerheblich mangelhaft, kann die Miete angemessen gemindert werden. Ausgehend von der Bruttomiete sind in diesem Falle 30 % als angemessen zu betrachten. Da der Mangel schon längerfristig dem Vermieter bekannt ist, die Miete aber zunächst noch in voller Höhe gezahlt wurde, hat jetzt der Mieter das Recht, die Minderung von nun an auch noch bis zu 6 Monate rückwirkend zu berechnen und ab übernächstem Monat (also November) von der Miete in Abzug zu bringen. D. h., für die Monate April bis November im November abziehen, ab Dezember dann für den laufenden Monat. Das so weiter, bis der Mangel beseitigt ist. Um den Druck auf den Vermieter zu erhöhen, kannst du außerdem über einen Teil der Miete das Zurückbehaltungsrecht ausüben. In diesem Falle das doppelte der Mietminderun, also 60 %. Diese n Teil der Miete musst du aber nach Beseitigung des Mangels nachzahlen, die Mietminderung selbstverständlich nicht. Beide Maßnahmen musst du schriftlich anzeigen. Die Zurückbehaltung schon im Oktober realisieren.
Diese Antwort ist teilweise unrichtig, ich habe deshalb versucht, sie zurückzuziehen, was aber nicht funktionierte. Deshalb nachstehend die richtige, bzw. korrigierte Antwort von mir.
Der Mangel ist ja nun in Arbeit, ein Termin steht auch schon fest. Ist die Küche dadurch nur bedingt nutzbar, kannst du für diese Zeit eine Mietminderung vornehmen. Kündige dies dem Vermieter/Hausverwaltung an. Ich denke mal, mehr als 30% der Brutto/Warmmiete wirst du nicht mindern können und auch nur für die Zeit, in der die Decke offen ist und es "bröselt" und ggf. die Zeit in der die Reparatur statt findet.
das Loch ist nicht seit Februar, sondern "erst" vor 4 Wochen aufgeschlagen...richtig lesen bitte
Es ist schon wieder sehr interessant, was hier als hilfreiche Antworten und Kommentare verkauft wird. Generell gilt: Ist die Mietsache nicht nur unerheblich mangelhaft, kann die Miete angemessen gemindert werden. Ausgehend von der Bruttomiete sind in diesem Falle 30 % als angemessen zu betrachten. Da der Mangel schon längerfristig dem Vermieter bekannt ist, die Miete aber zunächst noch in voller Höhe gezahlt wurde, hat jetzt der Mieter das Recht, die Minderung von nun an auch rückwirkend zu berechnen und ab übernächstem Monat (also November) von der Miete in Abzug zu bringen. D. h., für die Monate September bis November im November abziehen, ab Dezember dann für den laufenden Monat. (Den Wasserfleck würde ich vernachlässigen, er mindert den Gebrauch nur unerheblich). Das so weiter, bis der Mangel beseitigt ist. Um den Druck auf den Vermieter zu erhöhen, kannst du außerdem über einen Teil der Miete das Zurückbehaltungsrecht ausüben. In diesem Falle das doppelte der Mietminderung, also 60 %. Diesen Teil der Miete musst du aber nach Beseitigung des Mangels nachzahlen, die Mietminderung selbstverständlich nicht. Beide Maßnahmen musst du schriftlich anzeigen. Die Zurückbehaltung schon im Oktober realisieren.
albatros, kannst Du mir da mal weiterhelfen. Ich hatte gedacht, die Mietminderung ab dem Datum, an dem ein Teil der Decke aufgeschlagen wurde, also vor 4Wochen. Durch den Fleck in der Decke hatte sie doch keine Beeinträchtigung. Oder liege ich da falsch?
Genauso sehe ich es auch und habe es ja auch so in meiner Antwort stehen. In meiner ersten Antwort hatte ich das nicht beachtet und deshalb drum gebeten, sie nicht zu beachten.
der hausmeister sollt das reparieren!
Was hat der Hausmeister damit zu tun?
Ohh...wie Optimistisch!!! Wenn Du seit Februar ein Loch in der Decke hättest, dann sitzt Du auch Seelenruhig vor der Glotze und denkst dir, ja-morgen wirds passieren...!