Mietminderung bei fehlendem WLAN?

9 Antworten

Weil ich momentan aber eigentlich auf WLAN angewiesen bin, wollte ich mal fragen, ob ich Anspruch auf Mietminderung habe.

Nein. Genausowenig wie einen Gratisgetränk, wenn es bei MacDonalsds ausfiele. Kapiere: WLAN ist nicht ausdrückliuch mietvertraglich zugesichert, sondern als unentgeltilche Serviceleistung beschrieben. Und das meint etwas ganz anders als Strom, Wasser, Wohnraum, für die du (pauschal) Miete zahlst.

Trolljagd  19.10.2020, 13:35

Mensch, woher kennst du denn seinen Mietvertrag?

imager761  19.10.2020, 13:53
@Trolljagd

Vom FS, Lesen hilft: "wohne (...) in einem Studentenwohnheim, für das ich einen pauschalen Betrag für Wohnen, Strom etc. und WLAN bezahle."

Also ist WLAN dort keine mietvertraglich zugesicherte Eigenschaft wie ein eigener PKW-Stellplatz oder bestimmter Gartenanteil, sondern unentgeltlich zum Gebrauch überlassene Nutzung einer Dienstleistung.

Auf derart kostenloses WLAN habe ich keinen Rechtsanspruch oder Schadensersatzrecht - jetzt kapiert? Sonst jage dich selbst...

Wenn das WLAN Bestandteil der Mietsache ist und im Mietvertrag eingebunden, dann hast du auch Anspruch darauf. Wenn es, aus welchen Gründen auch immer dann nicht zur Verfügung gestellt werden kann, musst du das auch nicht anteilig bezahlen

Ist es vertraglich vereinbart? Gibt es nur kein WLAN oder insgesamt kein Internet?

Wenn letzteres: SIM-Karte mit unbegrenztem Datenvolumen besorgen und die Kosten dem Vermieter in Rechnung stellen bzw. von der Rechnung abziehen.

imager761  19.10.2020, 13:22

Unsinn. Ihm zahlt ja auch keiner ein Taxi, wenn der Bus zur Uni bestreikt wird :-O

Trolljagd  19.10.2020, 13:34
@imager761

Der Vergleich hinkt.
Nehmen wir mal passende Vergleiche: Zahlt ihm jemand den Flug mit einer anderen Airline, wenn die gebucht Airline wegen technischer Probleme nicht fliegt? Ja.

imager761  19.10.2020, 13:45
@Trolljagd

Der Vergleich hinkt. Hier wurde nämlich gar keine Leistung bezahlt, also WLAN 25 EUR/Monat, sondern eine Studentenbude mit Miete all in in einem Haus, das WLAN enthalten sein soll.

Genauso wie Mäcces also auf einen Service verweist, der unetgeltich eben nicht zum Vertrag zählt auch keinen Mangel i. S. d. § 536 BGB hergibt.

Oder um bei deinem Beispiel zu bleiben: Fliegt man mit Lufthansa statt El Al nach Tel Aviv, kann man nicht auf das ursprüglich gebuchte koschere Essen oder hebräische Zeitungen bestehen, sondern nur den (bezahlten) Flug.

Wenn es einen Festnetzanschluss gibt, ist ja deine Verbindung ins Internet möglich.

Ist denn vertraglich ausdrücklich WLAN vereinbart? Dann kannst du genau diesen Kostenanteil kürzen.