Mietminderung bei fehlendem WLAN?
Hey :), ich wohne jetzt seit einigen Tagen in einem Studentenwohnheim, für das ich einen pauschalen Betrag für Wohnen, Strom etc. und WLAN bezahle. Nun ist es so, dass es hier noch kein WLAN gibt, angeblich aus Gründen, auf die die Vermieter keinen Einfluss haben. Weil ich momentan aber eigentlich auf WLAN angewiesen bin, wollte ich mal fragen, ob ich Anspruch auf Mietminderung habe.
9 Antworten
Weil ich momentan aber eigentlich auf WLAN angewiesen bin, wollte ich mal fragen, ob ich Anspruch auf Mietminderung habe.
Nein. Genausowenig wie einen Gratisgetränk, wenn es bei MacDonalsds ausfiele. Kapiere: WLAN ist nicht ausdrückliuch mietvertraglich zugesichert, sondern als unentgeltilche Serviceleistung beschrieben. Und das meint etwas ganz anders als Strom, Wasser, Wohnraum, für die du (pauschal) Miete zahlst.
Vom FS, Lesen hilft: "wohne (...) in einem Studentenwohnheim, für das ich einen pauschalen Betrag für Wohnen, Strom etc. und WLAN bezahle."
Also ist WLAN dort keine mietvertraglich zugesicherte Eigenschaft wie ein eigener PKW-Stellplatz oder bestimmter Gartenanteil, sondern unentgeltlich zum Gebrauch überlassene Nutzung einer Dienstleistung.
Auf derart kostenloses WLAN habe ich keinen Rechtsanspruch oder Schadensersatzrecht - jetzt kapiert? Sonst jage dich selbst...
Wenn das WLAN Bestandteil der Mietsache ist und im Mietvertrag eingebunden, dann hast du auch Anspruch darauf. Wenn es, aus welchen Gründen auch immer dann nicht zur Verfügung gestellt werden kann, musst du das auch nicht anteilig bezahlen
Ist es vertraglich vereinbart? Gibt es nur kein WLAN oder insgesamt kein Internet?
Wenn letzteres: SIM-Karte mit unbegrenztem Datenvolumen besorgen und die Kosten dem Vermieter in Rechnung stellen bzw. von der Rechnung abziehen.
Unsinn. Ihm zahlt ja auch keiner ein Taxi, wenn der Bus zur Uni bestreikt wird :-O
Der Vergleich hinkt.
Nehmen wir mal passende Vergleiche: Zahlt ihm jemand den Flug mit einer anderen Airline, wenn die gebucht Airline wegen technischer Probleme nicht fliegt? Ja.
Der Vergleich hinkt. Hier wurde nämlich gar keine Leistung bezahlt, also WLAN 25 EUR/Monat, sondern eine Studentenbude mit Miete all in in einem Haus, das WLAN enthalten sein soll.
Genauso wie Mäcces also auf einen Service verweist, der unetgeltich eben nicht zum Vertrag zählt auch keinen Mangel i. S. d. § 536 BGB hergibt.
Oder um bei deinem Beispiel zu bleiben: Fliegt man mit Lufthansa statt El Al nach Tel Aviv, kann man nicht auf das ursprüglich gebuchte koschere Essen oder hebräische Zeitungen bestehen, sondern nur den (bezahlten) Flug.
Wenn es einen Festnetzanschluss gibt, ist ja deine Verbindung ins Internet möglich.
Ist denn vertraglich ausdrücklich WLAN vereinbart? Dann kannst du genau diesen Kostenanteil kürzen.
wenn es teil der mietsache ist definitiv. da ist es ziemlich wumpe ob der vermieter da einfluss hat oder nicht. ER kann sich ja dagegen versichern lassen.
Wieviel Mietminderung ist schwierig. kannst du hier im detail nachlesen
https://www.mietminderung.org/mietminderung-kein-telefon-und-kein-internet/
Mensch, woher kennst du denn seinen Mietvertrag?