Mietrecht defekte Lampe

4 Antworten

Da braucht es weder Mieterverein noch Rechtsanwalt um das Problem zu lösen: Du solltest den Mangel schriftlich per Einwurfeinschreiben anzeigen und eine Frist für dessen Beseitigung von 6 Werktagen setzen (datumsmäßig festlegen). Wird innert dieser der Mangel nicht beseitigt, darfst du selbst einen Elektriker beauftragen (und bezahlen), dessen Kosten aber ab übernächstem Monat mit der Miete aufrechnen. Eine Mietminderung wäre m. E. zu vernachlässigen.

Da schreibt man zugangssicher, also per Einwurfeinschreiben oder bezeugter Übergabe des Schreibens, an die Vermieterin:

"Sehr geehrte Frau [Name], leider ist der Ausfall der elektrischen Zuleitung meiner Wohnzimmerlampe immer noch nicht behoben. Sie werden verstehen, dass ich gerade in der dunklen Jahreszeit auf die vertraglich zugesicherte Tauglichkleit und damit Nutzungsmöglichkeit des Wohnzimmers bestehen muss. Sie sind daher aufgefordert, innerhalb von 7 Tagen nach dokumentiertem Zugang dieses Schreibens diesen Mangel zu beheben. Nach fruchtlosem Fristablauf werde ich selbst einen Elekrriker mit Instandsetzung beauftragen und dessen Rechnung mit der übernächsten Mietzahlung verrechnen. (Für die Dauer dieser erheblichen Minderung der Gebrauchstüchtigkeit kürze ich die Miete um 5%). Mit freundlichen Grüßen [Unterschrift]".

Von einer Mietminderung würde ich dir allerdings abraten: Sie wäre taggenau ab nachweislicher (!) Kenntnis (Zugang des Schreibens) bis zur Behebung zu berechnen, betrüge bei 7 Tagen also Warmmiete : 30 : 100 x 5 gerad ein paar Cent pro Tag, birgt aber deutlich mehr Risken als Nutzen :-O

G imager761

Was hat eine defekte Wohnzimmerlampe mit der Maklerin zu tun, das ist deine Angelegenheit.

Mietminderung deswegen???? Geht gar nicht!

DieMimimi 
Beitragsersteller
 15.01.2015, 20:45

Merke gerade, dass ich mich falsch ausgedrückt habe. Die Leitung der Wohnzimmerlampe ist defekt. Deshalb wollte sich der Elektriker mit meiner Maklerin in Verbindung setzen. Die Geschichte geht nun seit gut drei Monaten und ich würde ganz gerne auch im Winter abends etwas von meinem Wohnzimmertisch sehen können.

Wonnepoppen  15.01.2015, 20:48
@DieMimimi

Weise die Maklerin schriftlich darauf hin, daß du die Sache selber in die Hand nimmst auf ihre Kosten, wenn sich nicht umgehend etwas tut, meistens hilft das!

imager761  16.01.2015, 08:23
@DieMimimi

Und genau das ist dein gutes Recht für gute Miete, dass man eben richtig durchsetzen muss. Lies meinen Kommentar, so wird das was innerhalb der nächsten Tage :-O

eine Mietminderung beantragen kannst du nicht so einfach. Du muss den Mangel erstmal schriftlich bei deinem Vermieter anzeigen und ihn eine Frist dafür setzen um den Mangel zu beheben. Solltest du unsicher sein, dann frag beim Mieterverein nach einer Beratung.

Gerhart  16.01.2015, 08:56

Du solltest vor deinem Kommentar ins Mietrecht schauen. Die Mietminderung bedarf keiner Beantragung sondern beginnt taggenau mit dem Eingang der Mangelmeldung beim Vermieter und endet mit dem Tag der Mangelbeseitigung. Die Fristsetzung zur Mangelbeseitigung erfüllt nur dann ihr Ziel, wenn der Vermieter nicht reagiert und der Mieter für diesen Fall eine Selbstbeauftragung angekündigt hat und vornimmt.

office5000  15.01.2015, 20:41

Es geht doch einzig um den Anschluss für die Lampe, oder? Sodass die Lampe daher nicht funktioniert, da kein Strom fließt, nicht wahr?

DieMimimi 
Beitragsersteller
 15.01.2015, 20:52
@office5000

Richtig. Die Fassung ist ohne Strom. Scheinbar muss eine neue Leitung gelegt werden. Ich habe das Gefühl, dass man sich wegen der Kosten nicht kümmert. Es wäre ja eine aufwändigere Arbeit.

office5000  15.01.2015, 20:57
@DieMimimi

schau mal ins Mietrecht BGB §535ff. Anonsten dann der Mieterverein, der kann vor allem ein Schreiben aufsetzen bzgl. Mängelbeseitung und Fristsetzung.