Mietminderung wegen Marder
Hallo, ich wohne in einer Wohnung zur miete und habe seit einiger Zeit einen Marder unterm Dach, der jede nacht rumpoltert. Mein Vermieter hat gemeint, dass es noch länger dauern kann bis das behoben ist. Ich kann Nachts kaum noch schlafen, weil mich der Lärm in den Wahnsinn treibt. Ich überlege eine Mietminderung durchzusetzen.
Kann ich jetzt einen Brief schreiben und schon für Juli eine Mietminderung in Anspruch nehmen, oder muss ich meinem Vermieter erst eine Frist setzen, in der der Schaden behoben werden muss und dann darf ich erst eine Mietminderung fordern?
Ich bin jetzt etwas überfordert damit, da ich im Internet so viele verschiedene Beispiele gelesen habe. Vielen Dank schon mal!
4 Antworten
Bedenke auch, daß die Kosten und Lasten für die "Beseitigung" mit der BK-Abrechnung verteilt werden können und prüfe, ob nicht ein lapidares Ultraschallgerät für rd. 1,00 EUR (X4-Life Tierwächter) hier eine echte Lösung bietet.
Ich würde den Vermieter darauf hinweisen, dass er umgehend Maßnahmen ergreife soll, um den Marder zu vertreiben und vor allem um auch seinen Schaden zu begrenzen.
Die Lärmbelästigung ist noch das harmloseste!
- Marder richten sich sehr gerne eine Vorratskammer ein und lassen dann die Überreste (Aas) auf einem versifften Dachboden verwesen - ein ganz schöner potentieller Krankheitsherd, der u.U. unangenehm riechen kann.
- Ebenso richten sie sich eine Toilette ein. Dies kann soweit führen, dass sich der Uringeruch im Haus ausbreitet und dann penetrant zu stinken beginnt - und zwar so stark, dass man es im ganzen Haus riecht. Es gab schon Fälle, wo es unterhalb der Marder-Pinkelecke durch die Wandverkleidung runter tropfte.
- Zudem hat der Vermieter wahrscheinlich noch nicht gesehen was ein Marder im Dachboden anrichten kann. Im schlimmsten Fall verwüstet er die Dachisolierung sowie die Leitungen - ein Schaden von mehreren tausend Euro! Hier gibt es bei Youtube eindrucksvolle Videos wie so etwas aussieht.
Du musst dem Vermieter eine Frist zur Beseitigung des Marders setzen. Ist die Frist verstrichen und der Marder wurde nicht entfernt, dann kannst du eine Mit Minderung vornehmen.
Warst Du hier schon?
Natürlich musst du zuerst eine Frist setzen.
ja das hab ich schon gelesen. Ich bin nur unsicher ob ich ab jetzt sofort die Miete mindern darf oder erst eine Frist setzen muss und danach wenn nichts passiert ist die Miete mindern darf.