Vermieter nimmt uns die Erlaubnis der WLAN Nutzung, darf er das?

9 Antworten

Ich gehe davon aus, dass das WLan privat von ihm gestellt wurde, daher hat er da das volle Recht drauf.

Du könntest jetzt entweder einen eigenen Anschluss schalten lassen + Vertrag und alles selber anschaffen.. oder du kannst einen Router an den Router des Vermieters verbinden (z.B. ein Wlan-Repeater mit Router Funktion kann das)

Damit trägt der Vermieter diese MAC ein und ihr verbindet euch alle nurnoch mit dem eigenen Router/Repeater. Dabei sollte klar sein, dass die Geschwindigkeit natürlich etwas abnimmt.

Ob er das darf, hängt erstmal von eurem Vertrag ab. Ist da nichts über das WLAN geregelt und es handelt sich um seinen WLAN-Router, darf er das selbstverständlich.

Ist die WLAN-Nutzung teil des Mietvertrags und läuft gegen Entgelt? Das klärt die ersten Fragen und erleichtert die Beantwortung hier...

Ansonsten hat jedes, aber wirklich jedes Gerät, das auf einen Router zugreift, eine eindeutige MAC-Adresse.

Deine Frage kann man ohne nähere Informationen nicht beantworten.

  • wer ist "wir"? Seid Ihr eine Wohngemeinschaft?
  • wem gehört der Router?
  • ist eine WLan-Nutzung vertraglich zugesichert?

steht die Nutzung mit im Mietvertrag oder war das nur eine nette Geste des Vermieters?

nur eine nette Geste, dann kann er schalten und walten wie er will. Wenn er gesperrt hat, fallen auch keine Kosten an.