Vermieter schließt Wäscheraum ab?
Hallo zusammen,
Und zwar habe ich eine Frage an euch. Wir wohnen in einem Gebäude mit mehreren Mietern. Unser Vermieter möchte unseren Wäscheraum abschließen, weil er meint, dass dort Dinge abgestellt wurden. Darf er das und darf ich eine Mietminderung verlangen.
LG
6 Antworten
Darf er das und darf ich eine Mietminderung verlangen.
Wenn Euch der Raum mietvertraglich explizit zugesichert wurde, darf er das nicht.
Ansonsten kommt es auf die konkrete Vereinbarung im Mietvertrag an. Wenn dort nur die Nutzung dieses Raumes gestattet wird, kann keine Mietminderung durchgesetzt werden, wenn der Raum verschlossen wird.
Ich verstehe die Frage so, dass der Mieter den Raum nicht mehr betreten kann.
Ja, aber ob Du sie so richtig verstehst, lässt Fragesteller offen...
Danke, ich gucke mal in den Mietvertrag
Bekommt ihr keinen Schlüssel? Will er Euch die Nutzung des Waschraumes verbieten?
Viele Wohnungen haben ja keinen Platz für eine Waschmaschine.
Er will uns keine Schlüssel geben und den Raum abschließen.
Mann, Dir muss man wirklich jede Info einzeln entlocken. Was heißt "keine Schlüssel geben"? Vielleicht aber einen Schlüssel, den sich jeder Mieter abholen kann, wenn er waschen will?
Oder sollten die Mieter definitiv keine Möglichkeit der Nutzung des Raumes mehr haben?
Was bringt es Dir, wenn Du die Infos so selektierst, dass die Leute sich eine bestimmte Situation denken, Dir den Rat geben, die Miete zu mindern, und Dir dann die Wohnung gekündigt wird?
Abschließen heißt ja noch nicht, dass der Raum Dir nicht mehr zugänglich ist - leider gibst Du diese wichtige Info nicht!
Entweder bekommst Du einen Schlüssel oder musst ihn jedesmal abholen.
Außerdem ist die Frage, ob die Nutzung des Raumes überhaupt mietvertraglich vereinbart wurde.
Mit Mietminderung solltest Du vorsichtig sein. Stellt sich nämlich heraus, dass sie ungerechtfertigt ist, kann Dir der Vermieter wegen des Mietrückstands kündigen.
Außerdem sollte Dir klar sein, dass es für Dich an anderer Stelle teuer werden kann, wenn Du diese Abschließlösung blockierst. Der Vermieter kann nämlich unbefugt in allgemein zugänglichen Räumen abgestellten Müll oder Sperrmüll abfahren lassen und die Kosten über die Betriebskostenabrechnung auf die Mieter umlegen.
Wenn er im Mietvertrag steht, darf er das natürlich nicht.
Abgestellte Sachen, welche nicht dahin gehören, kann er kostenpflichtig entfernen lassen, nachdem er das Entfernen verlangt hat und es dennoch nicht entfernt wurde.
Stellt sich natürlich immer die Frage, wessen Sachen es sind und warum man es einfach dort abstellt. Wenn sowas nämlich nicht geschieht, gibt es auch kein Theater.
Hast Du nen Schlüssel zu dem Wäscheraum oder nicht?
Hast Du die Mitbenutzung des Wäscheraums vertraglich vereinbart?
Lass Dir doch nicht jedes Wort aus der Nase ziehen.
Steht im Mietvertrag, dass ihr den Raum benutzen dürft?
Wahrscheinlich nicht, deswegen kommen lauter Scheinargumente...
Nur der Vermieter kriegt einen Schlüssel. In den Vertrag muss ich einmal schauen.
Nur der Vermieter kriegt einen Schlüssel.
Ist ja auch sinnvoll. Wenn wieder jeder Mieter einen bekommen würde, würde der unkontrollierten Sperrmüllentsorgung asozialer Nachbarn kein Ende gesetzt.
Doch. Abschließen heißt ja nicht, dass der Raum nicht mehr nutzbar ist.