Mietminderung bei fehlender Tür?
Hallo zusammen,
ich wohne seit nun knapp 5 Monaten in meiner Wohnung und mir fehlt eine Verbindungstür vom Wohnzimmer zum Schlafzimmer. Vor ca. 4 Monaten hatte ich Kontakt zu der Wohnungsbaugesellschaft aufgenommen und diese schickten dann eine Firma zur Vermessung. Der Mann der meine Tür vermessen hat sagte, sie würden sich bei mir melden und in 3-4 Tagen wäre die Tür fertig. So! Dann begann das ganze Spielchen. Nach 2 Wochen rief ich die Firma an, diese meinten es wäre nie jemand bei mir gewesen. Daraufhin habe ich wieder die Wohnungsbaugesellschaft angerufen und denen den Sachverhalt noch mal erklärt. Mehr als: "Wir werden uns melden!" bekam ich nicht zu hören. Und es meldete sich natürlich niemand! Zwei Wochen später rief ich dort wieder an, man entschuldigte sich und sagte innerhalb der nächsten Woche würde sich jemand melden. Und es meldete sich wieder niemand. Jetzt habe ich wieder dort angerufen, ähnlicher Ablauf, sie werden sich melden.
Habe ich Anspruch auf eine Mietminderung wegen der fehlenden Tür?
Danke schon mal im vorraus für Antworten.
3 Antworten
Da Du alles per Telefon gemacht hast, hast Du vermutlich keine Beweise. Also müsstest Du das Spielchen (nach den Regeln und Fristen des Mietrechts) nochmal per Einschreiben spielen, bevor Du die Miete minderst.
Danke für die Antwort. Ich habe nun ein Schreiben aufgesetzt und eine Frist festgelegt.
Fehlen in einer Wohnung die Türen, so handelt es sich dabei um einen Mangel der Mietsache, der eine Mietminderung in Höhe von 5 % rechtfertigt.
Das Urteil findest du hier:
www.mietemindern.de/urteile/1291
Gerade die Tür zum Schlafzimmer ist besonders wichtig. Trotzdem ist die Mietminderung hier nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Wirklich helfen tut hier nur eine Tür. Auch auf die hast du natürlich einen Anspruch. Da hilft nur: Frist setzen und Tür selbst einbauen, wenn nix passiert. Das Geld verrechnest du mit der Miete.
Liebe Grüße aus Berlin C.
Ich denke viel Mietminderung wird es da nicht geben. Eine fehlende Innentür beeinträchtigt die Nutzungsmöglichkeit der Wohnung nur marginal. Ich würde so um die 5% mindern. Vielleicht hilft dir die Mietminderungstabelle weiter. www.mietminderungstabelle.de
Danke für die Antwort ;)