Mietkaution in Raten zahlen?

11 Antworten

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Hallo. Die Antwort auf Deine Frage findet sich in § 551 Abs. 2 BGB. Dort heißt es: "Ist als Sicherheit eine Geldsumme bereitzustellen, so ist der Mieter zu drei gleichen monatlichen Teilzahlungen berechtigt. Die erste Teilzahlung ist zu Beginn des Mietverhältnisses fällig."

Du bist also berechtigt, die Mietsicherheit in maximal drei monatlichen Raten zu erbringen.

Wichtig in diesem Kontext ist noch, dass eine abweichende Vereinbarung zum Nachteil des Mieters nicht zulässig ist. Dies ergibt sich aus § 551 Abs. 4 BGB: "Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam."

Diese Regelungen gelten allerdings nur für Mietverhältnisse über Wohnraum, wovon ich bei Deinem Mietverhältnis ausgehe.

Du kannst also ganz beruhigt sein und die Kaution in drei Monatsraten zahlen.

Besten Gruß

Sommerbriese 
Beitragsersteller
 23.02.2012, 22:17

Ich Danke dir =D

Alsooo, einen Rechtsanspruch auf eine Ratenzahlung hast du natürlich nicht, das darf jeder Vermieter selbst entscheiden. Habe da bisher aber sehr gute Erfahrungen gemacht, vorallem mit Immobilien-Gesellschaften, wenn man da mal nett fragt, dann kommt man ganz sicher zu einer Einigung :)

Sommerbriese 
Beitragsersteller
 23.02.2012, 22:12

Gut, hab Montag einen Termin bei dem Immobilienbüro, vielleicht habe ich ja Glück =D

SoulMate45  23.02.2012, 22:13
@Sommerbriese

Einfach nett sein, wenn das anständige Leute sind, dann wirst du keine Probleme haben. Wünsche dir trotzdem viel Glück dabei :)

SoulMate45  23.02.2012, 22:10

Ich selbst habe erst Montag einen Mietvertrag unterschrieben und obwohl die KLaution nur 580€ beträgt, durften wir zwischen sofort zahlung oder 3-oder 5 Monatsraten enstcheiden, die meisten lassen sich darauf ein.

sie haben einen Rechtsanspruch auf die Zahlung der Kaution in drei monatlichen raten. Allerdings muss dieses mit dem Vermieter vereinbart sein. Außerdem muss die erste Rate bereits beim Mietbeginn bezahlt werden. Am besten ist es, Sie schreiben dem Vermieter, dass sie die Miete in drei Raten bezahlen werden und Zahlen unverzüglich die erste Rate ein. Das müsste reichen.

Ja du hast das Recht dazu die Kaution in Raten zu zahlen,wobei aber die erste Rate bei Schlüßelübergabe erfolgen muss. Siehe Punkt 2. im BGB http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__551.html AUch wenn etwas anderes in deinem Mietvertrag stehen sollte, wäre es ungültig. 4) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.