Der Vater hat die Mietkaution in bar für seine Tochter geleistet. Jetzt zieht die Tochter aus.?
Im Mietvertrag wurde nur festgehalten, dass die Kaution in bar gezahlt wurde, aber nicht von wem. Darf der Vermieter die Kaution auch wieder an den Vater zurückzahlen, oder muss er die Kaution an die Mieterin zahlen?
5 Antworten
Wer steht als Mieter im Mietvertrag -- Vater oder Tochter? Wenn nichts zusätzliches schriftlich vereinbart wurde, kann der Vermieter nur mit dem Mieter abrechnen.
Er kann nur an den Mieter auszahlen. Mit dem Vater besteht ja kein Vertragsverhältnis.
Die Kaution wird mit der Endabrechnung mit dem Mieter verrechnet....
Vertag besteht zwischen Mieter und Vermieter. Kaution ist teil dieses Vertrages, wer das Geld vom Automaten holt, herumträgt oder die Geldscheine überreicht spielt hier keine Rolle.
Vermieter zahlt Kaution an Mieter zurück!
Die Kaution und die Miete sind wohnungsbezogen bzw. dem Mieter darin zugeordnet. Wer Beides bezahlt, spielt keine Rolle. Das ist Bestandteil des Mietvertrages zwischen beiden Parteien. Der Vater muss sich also an seine Tochter halten. Die Kaution wird ihr nach der Prüfungszeit (6 Monate) bzw. der letzten Betriebskostenabrechnung zurückgezahlt und nicht ihm als Finanzierer. Er ist ja nicht Mietvertragspartner.