Darf der Vermieter mir verweigern die Mietkaution in 3 Monatsraten zu zahlen?
Hey,
Hab heute ein Zimmer gemietet und gefragt ob ich die kaution in 3 Raten zahlen darf und er meinte nein.
Hab ihn bequatscht und 2 Monate ausgemacht.
Ist er überhaupt berechtigt mir das zu verweigern? Ich musste akzeptieren, da ich sonst Angst hatte dass ich das Zimmer sonst garnicht bekomme.
Gruß
5 Antworten
Ich musste akzeptieren, da ich sonst Angst hatte dass ich das Zimmer sonst garnicht bekomme.
Eigentlich ist er nicht berechtigt, Dir das zu verweigern, aber ganz ehrlich, wer noch vor einer Zusage an uns als Vermieter diesbezüglich heran treten würde, hätte keine Chance auf Wohnung bzw. Zimmer. Insofern ist es gut, was Du ausgehandelt hast. Sei zufrieden.
Ein schlauer Mietinteressent sichert sich zuerst die Wohnung und erst bei der Übergabe, wenn auch die Kaution fällig ist, eröffnet er dem Vermieter, dass er diese in 3 Raten zahlen wird.
Als Vermieter würde mich das zwar ziemlich verärgern, aber lt. Gesetz müsste ich die Wohnung trotzdem übergeben, sonst entstehen schnell Schadensersatzforderungen und ich müsste es hinnehmen, dass ich auf die Kaution nun ca. 2 Monate warten muss, bis sie vollständig bezahlt ist.
Aber was wäre das für ein Einstand für den Mieter! Gerade in der ersten Zeit kommt es oft vor, dass Mieter den Vermieter um Hilfe und Auskunft fragen, um den Einzug zu erleichtern. Würde ich dann noch helfen? Gar nicht gerne!
das ist leider das Problem von Recht haben, Recht bekommen und auf sein Recht pochen ;-)
Selbstverständlich ist er dazu berechtigt.
Denn er ist NICHT verpflichtet ausgerechnet an DICH zu vermieten. Wäre ich Vermieter ließe ich mir die Kaution in Bar mitbringen und quittierte den Empfang. Wer dies nicht will oder kann - an den vermiete ich nicht.
Problem gelöst.
Ich bin in meinem Leben sehr oft umgezogen. Aber NUR dann wenn ich die drei Monatsmieten Kaution, die erste Miete und zusätzlich die Mieten der alten Whg. bis Vertragsende auch zur Verfügung hatte. Im Normfalle macht man das ganz selbstverständlich so. Bei einer Wohnung vor Jahren welche ich unbedingt haben wollte und es große Konkurenz gab habe ich den Vermietern angeboten die erste Jahresmiete im Voraus zu zahlen. Ich bekam die Whg und lebte 2 Jahre darin.
Der Mieter ist grundsätzlich dazu berechtigt, die vereinbarte Mietkaution in Raten zu zahlen. Nach § 551 Abs. 2 BGB ist gesetzlich geregelt, dass bei einer Barsicherheit der Mieter zu drei gleichen Teilzahlungen berechtigt ist. Die erste Teilzahlung wird zu Beginn des Mietverhältnisses fällig und die beiden nächsten in den Folgemonaten.
Und der Vermieter ist NICHT VERPFLICHTET an jemanden zu vermieten der die Kaution nicht in voller Höhe VOR Unterschrift des Vertrages vorweisen kann-
Ich hätte vorweisen können, aber trotzdem nur 1/3 zahlen müssen, oder?
Ja.
Ihre Furcht war nicht unbegründet; Ihre Einigung gilt.
Ab 3 MM Kaution hätten Sie Anspruch auf Ratenzahlung gehabt, vermutlich aber keinen Mietvertag erhalten.
§ 551 (4) BGB gilt voll umfänglich, egal, wie hoch die Mietsicherheit verlangt wird.
Ab 3 MM Kaution hätten Sie Anspruch auf Ratenzahlung gehabt
Was für ein Quatsch.
Es muß sich überhaupt nicht auf eine Ratenzahlung einlassen. Um ehrlich zu sein, kannst du froh sein, das Zimmer unter diesen Umständen überhaupt bekommen zu haben.
Es muß sich überhaupt nicht auf eine Ratenzahlung einlassen.
Das sieht das BGB, § 551, aber anders.
Soweit die Theorie ...
In der Praxis vergibt man die Wohnung an einen anderen Mieter sobald Zahlungsschwierigkeiten auftreten.
In der Praxis schließt man erst den Mietvertrag und zahlt denn die Kaution in 3 Raten.
Ich kenne das nur so, daß man sich über die Kaution einigt, man den Vertrag unterzeichnet und die Kaution dann in voller Höhe mit der ersten Monatsmiete überwiesen wird. Und wenn der Mieter schon damit anfängt er könne die Kaution nicht zahlen, nimmt man einen anderen.
Ich kenne das nur so, daß man sich über die Kaution einigt, man den Vertrag unterzeichnet
Ja, und dann überweist man die Kaution in drei Raten und der Vermieter kannn es nnicht ändern. Davon muss der MMieter ja vorher nichts erzähleen.
Klar kann man machen, wäre für mich ein Grund den Mieter bei nächst bester Gelegenheit aus der Wohnung zu werfen. Denn mal ehrlich, wenn die Leute nicht mal in der Lage sind die Kaution zu bezahlen, wird das ohnehin nur zu Problemen führen.
Die nächstbeste Gelegenheit könnte Jahrzehnte entfernt liegen.
Denn mal ehrlich, wenn die Leute nicht mal in der Lage sind die Kaution zu bezahlen,
Sie sind doch in der Lage.
wie kommst Du darauf?
hat sich durch eine andere Antwort erledigt - wieder etwas gelernt