Miethaus mit Tiefgarage für PKW: Wer muss Reinigung bezahlen?Alle Mieter?Nur die mit PKW-Stellplatz?

4 Antworten

Die Logik gebietet, dass die Kosten nur auf die Mieter umgelegt werden dürfen, die einen Stellplatz angemietet haben (lt. Mietvertrag). Ob im Haus (Tiefgarage) oder außerhalb. Diese speziellen Kosten (die ja irgendwie auch nachweisbar sein müssen, ansonsten dürften sie überhaupt nicht berechnet werden) sind nur von den Mietern mit gemietetem Stellplatz zu entrichten, Das dürfte doch eigentlich für den Vermieter kein Problem sein. Lege also gegen die BK-Abrechnung Einspruch ein (schriftlich). Sollte eine Nachzahlung fällig sein, so ziehe die anteiligen Kosten ab, falls sie nicht separat ausgewiesen sind, die gesamten Hausmeisterkosten. Die übrigen Positionen sind spätestens (bei Nachz.) 30 Tage nach Zugang der Abrechnung fällig. Sollten Stellplätze leer stehen, so sind dafür die Reinigungskosten (wie auch Beleuchtung etc.) vom Vermieter zu tragen (sein Geschäftsrisiko). So ist das ja auch bei Wohnungen, insofern dort Kosten anfallen (Versicherung, Steuern etc). Etwas anderes wäre es, wenn der Stellplatz grundsätzlich zur Mietsache gehört (das müsste aber so im MV ausgewiesen sein). Dann müsstest du zahlen, ob genutzt oder nicht, Das ist so z.B. Mit Kabelanschlüssen in der Wohnung oder einem Aufzug, egal ob genutzt oder nicht, es muss bezahlt werden (selbst vom Mieter im Erdgeschoss!!)

Die Kosten dürfen nur auf die Stellplatzmieter verteilt werden...

Marcel1981 
Beitragsersteller
 25.07.2011, 10:31

Danke Dir! Woher weißt Du das? Hast Du dafür eine Rechtsgrundlage? Und was sagst Du dazu, was fs112 schreibt? Also mit dem Aufzug stimmt das, da hat er Recht.

XtraDry  25.07.2011, 10:39
@Marcel1981

Das leite ich aus der einschlägigen Rechtsprechung ab. Die Rechtsprechung urteilt grundsätzlich so, dass nur für Dinge bezahlt werden muss, die man auch nutzen kann und darf. Insofern hat fs112 recht, denn ein Fahrstuhl kann und darf auch von einem Erdgeschossbewohner genutzt werden, auch wenn er ihn gar nicht benötigt. Wenn er Lust hätte, könnte er aber theoretisch und auch praktisch 24 Stunden am Tag rauf und runter fahren. Das trifft auf Deinen Fall aber nicht zu. So urteilen Gerichte z.B. ebenfalls regelmäßig, dass Gartenpflegekosten nur umgelegt werden können, wenn der Garten auch vom Mieter genutzt werden darf, sonst nicht. Das gleiche gilt z.B. auch für Aufzüge in Gebäudeteilen, zu denen der Mieter gar keinen Zugang hat. Oder für Waschräume, zu denen er keinen Zugang hat, oder ..., oder ..., oder... .Und daraus leitet sich ab, dass Du Reinigungskosten für eine Garage, die Du gar nicht nutzen kannst und darfst, auch nicht zahlen musst...

Marcel1981 
Beitragsersteller
 25.07.2011, 10:43
@XtraDry

Vielen Dank. Das hört sich sehr fundiert und logisch an. Auch auf die Sache mit Aufzug bist gut eingegangen. Super!

Marcel1981 
Beitragsersteller
 25.07.2011, 14:43
@Marcel1981

Hintergrund meiner Frage war, dass in meinem Mietshaus die Hausmeisterkosten sehr hoch sind. Ich habe da vor zwei oder drei Jahren mal diesbezüglich beim Vermieter nachgefragt, welche Aufgaben der Hausmeister denn habe und warum diese Kosten so hoch seien. Als Antwort kam auch: Reinigung der Tiefgarage. Wartung der Toranlage dafür. Und das ist alles ziemlich viel Arbeit.

Habe es damals daraufhin beruhen lassen. Aber durch die aktuelle Nebenkostenabrechnung und das generell schlechte Verhältnis zum Vermieter wird das Thema nun wieder aktuell.

Was kann man da machen? Erstmal Einsichtnahme in die Belege für die Nebenkostenposition "Hausmeister" nehmen und kopieren? Daraus müsste ja dann ersichtlich sein, wie viel für "Tiefgaragenreinigung" in etwa anfällt. Was räts Du mir?

XtraDry  25.07.2011, 15:10
@Marcel1981

Der Vermieter muss Dir das Zustandekommen und die Plausibilität der Nebenkostenabrechnung nachweisen, durch persönliche oder schriftliche Erläuterung und Vorlage der Belege. In seinem Büro muss er das tun, per Post kann er das. Lass' Dir die Belege vorlegen und erläutern, verlange eine plausible Aufschlüsselung der Tätigkeiten des Hausmeisters und der jeweiligen Anteile, ggf. anhand von Stunden- und/oder Tätigkeitsauflistungen/-abrechnungen. Der Vermieter muss Dir den Anteil für die Tiefgarage plausibel machen. Ein Recht auf Kopien hast Du nicht, Du kannst Dir allerdings Notizen machen. Verlange aufgrund dieser Aufschlüsselung eine korrigierte Abrechnung. Falls er sich sperrt, stell' hier nochmal eine neue Frage, dann sieht man weiter...

schau doch mal genau im Mietvertrag, müsste festgelegt sein

is klar, genauso wie die Kosten für den Aufzug für die im EG nicht anfallen dürften^^