Glasschaden auf Angemietetem Privatgrundstück?

8 Antworten

Der Verursacher, nicht der Vermieter.

Ausnahme:

Vermieter hat hierfür extra eine Versicherung abgeschlossen.

Oder

Vermieter ist Verursacher.

Wenn Verursacher nicht bekannt und die Ausnahme nicht greift, DEINE, sofern vorhanden, Teilkaskoversicherung. Dort ist Eigentlich auch Glas mit versichert.

Führt auch nicht zur Höherstufung.

Nur, das ist der Haken, für gewöhnlich hast Du eine Selbstbeteiligung drin!

Der Verursacher bzw. dessen Versicherung.

Franki586 
Beitragsersteller
 09.07.2018, 16:14

Habe festgestellt das ich für den Wagen ( vor ca 1 Jahr kurzfristig angeschafft ) KEINE Teilkasko habe 😭, weiß auch nicht warum hatte die letzten 35 Jahre immer eine , schaun wir mal anscheinend sind größere Kieselsteine vom ca 12 m Hohen Dach des Vermieters runter gefallen !!

NamenSindSchwer  09.07.2018, 17:06
@Franki586
anscheinend sind größere Kieselsteine vom ca 12 m Hohen Dach des Vermieters runter gefallen !!

Na dann hast du doch deinen vermeintlichen Verursacher der dafür gegebenenfalls haftet. Wobei ich mir beim besten Willen nicht vorstellen kann, warum Kieselsteine auf einem Dach sein sollten...

Franki586 
Beitragsersteller
 09.07.2018, 15:23

Der Verursacher kann nicht ausfindig gemacht werden , habe die Polizei hinzu gezogen , die mir auch bestätigte das der Schaden an Ort und Stelle passiert sein muss ( Strafanzeige ist zwar gestellt Aber ????)

TreudoofeTomate  09.07.2018, 15:23
@Franki586

Dann bleibst du auf den Kosten sitzen.

TreudoofeTomate  09.07.2018, 15:25
@kim294

Ja, aber deswegen hochgestuft werden?

kim294  09.07.2018, 15:26
@TreudoofeTomate

Bei der Teilkasko gibt es keine Hochstufung, nur gegebenenfalls eine Selbstbeteiligung.

alarm67  09.07.2018, 15:27
@TreudoofeTomate

Bei TEILKASKOSCHÄDEN gibt es KEINE Höherstufung! 😎😁

TreudoofeTomate  09.07.2018, 15:27
@kim294

Also doch drauf sitzen bleiben.  ;-)

kim294  09.07.2018, 15:29
@TreudoofeTomate

Der Austausch einer Windschutzscheibe kostet mehr als 150 Euro, falls der Schaden nicht repariert werden kann. Und bei einer Reparatur verzichten die meisten TK-Versicherungen auf die Selbstbeteiligung

Wenn du den Verursacher findest, muss dieser für den Schaden aufkommen. Ansonsten ist das ein Fall für deine Teilkaskoversicherung, wo aber gegebenenfalls eine Selbstbeteiligung besteht. Zurückgestuft wirst du dann aber nicht.

Hast du keine Teilkasko, zahlst du den Schaden aus eigener Tasche.

SirKermit  09.07.2018, 15:26

Du denkst an Steinschlag? Das wäre gedeckt, aber ob das Schadensbild dazu passt? Für mich hört sich das nach Vandalismus an, dann wäre die Vollkasko passend, so man sie hat.

kim294  09.07.2018, 15:28
@SirKermit

In der Teilkaskoversicherung ist nicht der Steinschlag, sondern Glasbruch mit versichert.

NamenSindSchwer  09.07.2018, 15:28
@SirKermit
Du denkst an Steinschlag? Das wäre gedeckt

In der Teilkasko ist Glasbruch versichert, vollkommen egal aus welchem Grund. Nicht "Steinschlag".

donald1967  09.07.2018, 15:54
@SirKermit

In Teilkasko sind Glasschäden versichert, nicht Steinschlag.

ProVersi  09.07.2018, 16:03
@SirKermit

Glasbruch ist seltenst Vandalismus und glücklicherweise über die Teilkasko abgedeckt! ÜberVollkasko wäre es denkbar schlecht...

  • Entweder der Verursacher (wenn zu ermitteln), oder
  • Deine Kasoversicherung oder
  • Du (wenn keine Kasko vorhanden)

Hast Du denn eine Voll- oder Teilkasko? Mit oder ohne SB?

Wenn wir davon ausgehen, dass der Verursacher (sofern es überhaupt einen gab) nicht ausfindig gemacht werden kann, dann reguliert den Schaden deine Teilkasko.

Wenn du keine hast, zahlst du aus eigener Tasche.