Glasschaden auf Angemietetem Privatgrundstück?
Hallo zusammen habe eine Frage ? Mein Pkw steht auf einem Angemietetem Stellplatz auf Privatgrund der nur Berechtigten Personen zugänglich ist ( Schranke und Schiebetor ) jetzt übers Wochenende habe ich ein Loch in der Windschutzscheibe ! Wer Zahlt ??
8 Antworten
Der Verursacher, nicht der Vermieter.
Ausnahme:
Vermieter hat hierfür extra eine Versicherung abgeschlossen.
Oder
Vermieter ist Verursacher.
Wenn Verursacher nicht bekannt und die Ausnahme nicht greift, DEINE, sofern vorhanden, Teilkaskoversicherung. Dort ist Eigentlich auch Glas mit versichert.
Führt auch nicht zur Höherstufung.
Nur, das ist der Haken, für gewöhnlich hast Du eine Selbstbeteiligung drin!
Der Verursacher bzw. dessen Versicherung.
anscheinend sind größere Kieselsteine vom ca 12 m Hohen Dach des Vermieters runter gefallen !!
Na dann hast du doch deinen vermeintlichen Verursacher der dafür gegebenenfalls haftet. Wobei ich mir beim besten Willen nicht vorstellen kann, warum Kieselsteine auf einem Dach sein sollten...
Der Verursacher kann nicht ausfindig gemacht werden , habe die Polizei hinzu gezogen , die mir auch bestätigte das der Schaden an Ort und Stelle passiert sein muss ( Strafanzeige ist zwar gestellt Aber ????)
Dann bleibst du auf den Kosten sitzen.
Falls der Fragesteller keine Teilkasko hat.
Ja, aber deswegen hochgestuft werden?
Bei der Teilkasko gibt es keine Hochstufung, nur gegebenenfalls eine Selbstbeteiligung.
Bei TEILKASKOSCHÄDEN gibt es KEINE Höherstufung! 😎😁
Also doch drauf sitzen bleiben. ;-)
Der Austausch einer Windschutzscheibe kostet mehr als 150 Euro, falls der Schaden nicht repariert werden kann. Und bei einer Reparatur verzichten die meisten TK-Versicherungen auf die Selbstbeteiligung
Wenn du den Verursacher findest, muss dieser für den Schaden aufkommen. Ansonsten ist das ein Fall für deine Teilkaskoversicherung, wo aber gegebenenfalls eine Selbstbeteiligung besteht. Zurückgestuft wirst du dann aber nicht.
Hast du keine Teilkasko, zahlst du den Schaden aus eigener Tasche.
Du denkst an Steinschlag? Das wäre gedeckt, aber ob das Schadensbild dazu passt? Für mich hört sich das nach Vandalismus an, dann wäre die Vollkasko passend, so man sie hat.
In der Teilkaskoversicherung ist nicht der Steinschlag, sondern Glasbruch mit versichert.
Du denkst an Steinschlag? Das wäre gedeckt
In der Teilkasko ist Glasbruch versichert, vollkommen egal aus welchem Grund. Nicht "Steinschlag".
In Teilkasko sind Glasschäden versichert, nicht Steinschlag.
Glasbruch ist seltenst Vandalismus und glücklicherweise über die Teilkasko abgedeckt! ÜberVollkasko wäre es denkbar schlecht...
- Entweder der Verursacher (wenn zu ermitteln), oder
- Deine Kasoversicherung oder
- Du (wenn keine Kasko vorhanden)
Hast Du denn eine Voll- oder Teilkasko? Mit oder ohne SB?
Wenn wir davon ausgehen, dass der Verursacher (sofern es überhaupt einen gab) nicht ausfindig gemacht werden kann, dann reguliert den Schaden deine Teilkasko.
Wenn du keine hast, zahlst du aus eigener Tasche.
Habe festgestellt das ich für den Wagen ( vor ca 1 Jahr kurzfristig angeschafft ) KEINE Teilkasko habe 😭, weiß auch nicht warum hatte die letzten 35 Jahre immer eine , schaun wir mal anscheinend sind größere Kieselsteine vom ca 12 m Hohen Dach des Vermieters runter gefallen !!