NK Abrechnung: Wartungskosten Tiefgarage ohne Stellplatz in dieser?

8 Antworten

.... es können nur die Kosten und Lasten verteilt werden, die mietvertraglich vereinbart wurden.

Schaue also in die Urkunde unter dem Baustein "sonstige Kosten". Steht dort etwas von Wartung Tiefgarage, haben die Mieter zu wuppen. Steht dort nichts, dann auch nichts.

Viel Glück.

Beachte: Einstellen in eine AR muß der Vermieter alle Kosten und Lasten des ganzen Hauses, auch die nicht umlagefähigen. Prüfe ggf., ob Du wirklich belastet bist.

wenn du auch für andere dinge die gemeinschaftsgarage nicht nutzt oder nicht nutzen kannst, dann brauchst du auch keine nebenkosten für diesen teil des hauses entrichten.

lege widerspruch gegen die nk-abrechnung ein und erkundige am besten bei einem mieterverein, ob nicht irgendwo im kleingedruckten der mietverträge etwas steht, was dieses umlage rechtfertigen soll (aber ggf. nicht darf)


blackaxx 
Beitragsersteller
 11.07.2017, 18:40

Guter Hinweis ich werde den Mietvertrag prüfen. Glaube aber nicht dass dort was davon stand

noname68  11.07.2017, 18:42
@blackaxx

es gibt mittlerweile viele sog. grundsatzurteile, dass nebenkosten für sondereigentum nur auf die benutzer umgelegt werden dürfen. etwas anderes wäre es, wenn die garagenplätze nach dem motto "wer zuerst kommt, ma(h)lt zuerst" besetzt oder benutzt werden.

Das käme darauf an, was unter diesen Wartungskosten subsumiert wäre: Wartungskosten für Alarmanlagen, Blitzschutzanlagen,
brandschutztechnische Einrichtungen (etwa Brandmelde- und
Sprinkleranlagen), Feuerlöscher, Lüftungsanlagen, Notstromaggregaten und
Rücktauschsicherungen wären gem. § 2 Nr. 17 BertKV umlagefähig.

Die des Rolltors oder einer Schranke nicht.

Daher: Orginalrechnung(en) einsehen.

G imager761

Das Problem ist mir als ehem. Eigentümer einer ETW bekannt. In der Wohnanlage gab es auch eine Tiefgarage, aber ich hatte dort keinen Stellplatz.

Auf der Jahresabrechnung der WEG hatte ich immer auch die Wartungskosten der Tiefgarage drauf und konnte nichts dagegen machen, da diese Bestandteil des Gebäudes war. Auf den Mieter konnte ich diesen Posten aber nicht umlegen, eben weil er keinen Stellplatz in der TG hatte.

Doofe Sache, aber ich konnte nichts machen. Hab mich dazu natürlich genauestens erkundigt.

Da deine Frage nicht genau genug ist können wir hier keine eindeutige Antwort geben. Bist du Mieter oder Eigentümer. Danach ist die Antwort anders. Als Eigentümer muss man schon mal Kosten zahlen auch wenn man es nicht nutzen kann.