Pkw Stellplatz unter Balkon verboten?
Hallo Freunde,
ich habe ein großes Problem.
Und zwar habe ich ein Laden mit einem PKW Stellplatz hinten.
Bis jetzt ohne Probleme.
Ich zahle für diesen Stellplatz auch Geld. (Ist in Nebenkosten und steht im Mietvertrag)
Über meinem Laden wohnen zwei Familien.
Die eine ist umgezogen. Nun ist ein neuer Mieter drin. Dieser Mieter möchte sein Balkon erneuern und möchte von mir, dass ich diese Woche wo anderst parken soll. Hier ist leider überall das Parken mit Geld. Muss ich umparken?
Er sagte mir, dass es gesetzlich sowieso verboten ist, ein Stellplatz unter einem Balkon zu haben. Stimmt diese Aussage?
Laut Plan ist das mein Stellplatz. Dieser Mieter meint, er habe Kinder und wenn irgendwas vom Balkon auf mein Auto fällt, haftet er nicht.
Ist es wirklich so? Wer kennt sich da aus und kann mir helfen..
6 Antworten
Nein, ist natürlich nicht verboten unter einem Balkon zu parken. Auch kann man sich nicht enthaften.
Da dein Vermieter wohl auch der Vermieter des Balkonnutzers ist, wird der Vermieter die notwendigen Vorkehrungen treffen. Eine bauliche Veränderung wird nicht vom Mieter durchgeführt, sondern vom Vermieter.
.... das ist bei uns nicht verboten.
Es wäre ja auch fatal für alle, die vor dem Haus unter solchen Dingern stehen, laufen und parken.
In Neumünster ist son Ding gerade abgebrochen mitsamt den Mietern, auf ein parkendes Auto gedonnert.
Zudem, ein Mieter wird fremdes Eigentum nicht einfach abbauen dürfen.
Lasse Dir rein vorsorglich die Baugenehmigung zeigen, ob er wirklich darf.
Der Bauherr bezahlt natürlich Deinen Schaden.
Also mir ist nicht bekannt, dass das Abstellen von Fahrzeugen unter einem Balkon verboten wäre.
Ich würde für die Zeit der nicht Nutzbarkeit des Parkplatzes eine Entschädigung verlangen.
Was spielende Kinder anbelangt, die Sachen vom Balkon werfen richtet sich die Haftung der Eltern danach, ob sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben oder nicht.
Wobei in diesem Fall die Eltern auf jeden Fall haften würden, weil wenn sie dich schon warnen, dass ihre Kinder Sachen vom Balkon werfen kann man davon ausgehen, dass sie wissen dass ihre Kinder das tun werden. Damit könnte man argumtieren dass sie Aufsichtspflicht verletzen.
Ab 14 Jahren sind die Kinder schuldfähig. Das betrifft das Strafrecht. Zivilrechtlich können Kinder bereits ab 7 Jahren (im Straßenverkehr ab 10 Jahren) deliktfähig sein. Je nach Grad ihrer Einsichtsfähigkeit können sie also bereits ab dann zur Haftung heran gezogen werden.
Das ist eine Sache des Einzelfalles. Die Eltern haften jedenfalls nicht für ihre Kinder.
Richtig.
Wenn dort für eine vorübergehende (notwendige) Maßnahme der Platz geräumt werden muss, musst du damit wohl für eine Woche leben.
Danach hat der Mieter natürlich dafür zu sorgen, dass seine Kinder eben NICHTS vom Balkon werfen.
Der Mieter soll sich mal bedeckt halten. DU hast DIESEN Stellplatz angemietet und damit das Nutzungsrecht.
ER haftet, wenn da was runter fällt. Ohne wenn und aber. Und er hat keinerlei rechtliche Grundlage, dich zum Umparken zu zwingen... denn es ist nicht SEIN Grund und Boden und er ist nicht dein Vermieter.
"Gesetzliches Verbot, unterm Balkon zu parken"... lebhafte Phantasie hat er ja.
ER haftet, wenn da was runter fällt. Ohne wenn und aber.
Aber und wenn: Kinder schon einsichtsfähig, aber noch nicht 14. Dinge runter zu werfen wurde unter Hinweis auf mögliche Folgen verboten und dennoch werfen sie was runter. Weder Eltern haften, noch können die Kinder heran gezogen werden.
Doch, er haftet wegen Verletzung der Aufsichtspflicht. Wo er doch schon ankündigt, dass seine Blagen Sachen runter werfen!
Einsichtsfähige Kinder muss man aber nicht mehr ständig beaufsichtigen. Deshalb kann hierbei die Aufsichtspflicht auch nicht verletzt werden. Das ist wie bei Kindern, die auf dem Schulweg mit einem Gegenstand in jedes Auto, das am Gehweg parkt einen Kratzer rein ziehen. Selbst, wenn sie dabei erwischt werden, haften die Eltern nicht, denn das sie fremde Sachen nicht kaputt machen dürfen, hat man ihnen wohl schon längst erklärt.
Die Eltern haften zwar nicht, die Kinder aber sehr wohl. So sie denn älter als 7 Jahre sind.
Sofern sie dann in der Privathaftpflichtversicherung mitversichert sind, besteht dann immerhin die Chance, dass es jemand gibt, der Schadensersatz leistet.
So ganz eindeutig ist das nicht. Wenn die Kinder schon in einem einsichtsfähigen Alter sind, also bspw. Grundschulkinder, denen man klar gemacht hat, dass das Auto kaputt geht und ein Schaden entsteht, wenn sie ihre Spielzeugautos o. ä. runter werfen, haften die Eltern nicht mehr, wenn sie nicht ständig aufpassen. Hier wird dann keine Aufsichtspflicht mehr verletzt.
Da die Kinder aber noch nicht 14 sind, werden sie auch nicht zur Haftung heran gezogen. Also: Eltern haften nicht und Kinder noch nicht und somit ist es das Lebensrisiko des FS, wenn er sein Auto trotz dieser Gefahr unter den Balkon stellt.
Aber vielleicht hat er eine Vollkaskoversicherung.