Tiefgaragenplatz kurzweilig mit Mobiliar besetzt
Ich habe in dem Mietshaus, welches ich bewohne, einen eigenen Tiefgaragen-Platz. Unsere Tiefgarage wird von insgesamt vier Mietern/ET genutzt. Nun habe ich neue Möbel bekommen und lagere kurzzeitig eine Couch und eine Waschmaschine sowie unsere vier Fahrräder, anstelle meines PKW in meiner Garage ( jeder Mieter kommt im übrigen perfekt in seine eigene Garage!) Einer dieser Mieter machte mich nun in derart unfeiner Art an und teilte mir mit, dass das Ordnungsamt informiert wäre und ich meine Garage bis zum 20.4. zu räumen hätte. Leider kann man nicht mit diesem Mieter normal sprechen - darum nun meine Frage: Ist es wirklich ordnungswidrig kurzzeitig in seinem Tiefgaragen Platz , mobiliar ( anständig gestellt ) bis zur Abholung dieser, zu lagern?
6 Antworten
Da es gilt die Brandschutzbestimmungen einzuhalten hat der Mieter Recht obwohl es Sache des Vermieters bzw.Hausmeisters ist für Ordnung zu sorgen,Wie du selber schreibst handelt es sich um einen Stellplatz für deinen PKW und somit verstößt du außerdem gegen deinen Mietvertrag durch Zweckentfremdende Verwendung.
Wenn das ein abgeschlossener Platz ist, kann man so etwas darin abstellen. Wenn nicht, würde ich das nicht tun (Diebstahlgefahr).
Auch wenn es absurd klingt: in einer Garage dürfen tatsächich nur Autos stehen. http://www.bauratgeber-deutschland.de/dresden/hausbau-nachrichten-dresden/6234-garage-nutzung-baubehoerde
Das Ordnungsamt hat damit nichts am Hut. Die bekommen ihren regulären Job ja noch nicht mal auf die Kette. Was sagt denn die Hausordnung dazu? Oder der Vermieter?
steht im mietvertrag etwas drin?