Mietrecht Nebenkosten Wäscheplatz/Spielplatz/Hausstrom

3 Antworten

nee das ist so nicht rechtens und sollte reklamiert werden mit dem Hinweis dies zu ändern

bwhoch2  09.02.2014, 08:34

Einfach so "nee". Du kennst doch die Situation gar nicht.

StupidGirl  09.02.2014, 09:16
@bwhoch2

Eine Begründung der Aussage "nee" wäre von Vorteil.

Sabay  24.07.2018, 12:14

Die Hausverwaltung reagiert nicht

Der Wäscheplatz und der Spielplatz wurden zwar nicht von Dir gemietet, aber sie werden wohl auch nicht an einzelne Mieter vermietet, sondern sind einfach nur Bestandteil der Außenanlagen, die man mit nutzen kann, wenn dies nicht ausdrücklich untersagt ist. Somit ist die Umlage rechtens.

Gibt es Bodenkammern? Sind diese vermietet? Oder ist es so wie mit den Außenanlagen, dass man sie nutzen kann, wenn man will? Dann ist auch die Bestimmung, dass die Reinigung von den Mietern abwechselnd übernommen wird, rechtens.

Der größte Teil des Hausstroms dürfte von der Heizung verursacht sein. Ob der Vermieter den Großteil des Grundstücks selbst nutzt, spielt keine Rolle, wenn alle anderen Mieter das gleiche Recht dazu hätten, also wenn nicht ein bestimmter Teil nur für den Vermieter vorbehalten ist. Darf denn der Partyraum auch allgemein genutzt werden?

Es ist also nicht entscheiden, wer was wie nutzt oder nicht, sondern, ob das Nutzungsrecht bestimmten Leuten vorbehalten ist oder nicht.

SophieTheresa 
Beitragsersteller
 09.02.2014, 16:22

Also, andere Mietparteien im Haus haben den Spielplatz und Wäscheplatz ausdrücklich im Mietvertrag stehen, ich nicht. Ich muss meine Wäsche somit außerhalb waschen, was mich Geld kostet. Daher stellt sich mir schon die Frage, ob es rechtens ist, wenn ich auch die Kosten für nicht mit gemietete Flächen tragen soll.

Eine Bodenkammer habe ich nicht gemietet, steht auch nicht im Mietvertrag. Daher bin ich der Meinung, dass ich auch keine Reinigung dafür übernehmen muss.

Ein Nutzungsrecht für das private Außengelände habe ich NICHT. Kein Mieter im Haus nutzt das Außengelände, den Partyraum oder den Grillplatz. Die Nutzung erfolgt ausschließlich vom Vermieter und dessen Familie.

bwhoch2  09.02.2014, 19:26
@SophieTheresa

Spielplatz, Wäscheplatz, Bodenkammer: Wenn andere Mieter die Nutzung im Vertrag haben und Du nicht, bist Du abrechnungstechnisch nicht zuständig. Da müssen dann die anderen Mieter umso mehr bezahlen.

Wenn das Aussengeländer, Partyraum und Grillplatz nicht mit gemietet sind, aber wenn allen Mietern die Nutzung erlaubt wäre, müsstest Du mit zahlen, auch wenn Du sie nicht nutzt. Jedoch vermute ich nach Deiner Schilderung, dass Euch das nicht erlaubt ist. Somit muss der Vermieter die Kosten dafür selbst übernehmen.

Der allgemeine Wäscheplatz unserer Außenanlage, wird von meiner Nachbarin zweckentfremdet. (Anbau von Kräutergarten, Steingarten  ,diversen Büschen und kleinen Bäumen. Gartenhäuschen und überdachte,  feststehende Bänke und Tische. )Es ist kaum noch Platz um  meine Wäscheleine zu spannen