Mietrecht Nebenkosten Wäscheplatz/Spielplatz/Hausstrom
Hallo an alle. Angenommen man hat in seinem Mietvertrag keinen Wäscheplatz und Spielplatz gemietet, soll aber über die Hausmeisterkosten deren Pflege mit bezahlen. Ist das rechtens?
Weiterhin ist auch keine Bodenkammer mit gemietet, die Reinigung des Bodens soll aber gemacht werden (Reinigung wird von den Mietern des MFH gemacht). Wie sieht es hier mit der Rechtslage aus?
Außerdem wohnt der private Vermieter mit im Haus und nutzt allein den Großteil des Grundsstückes. Die Kosten hierfür werden allerdings auf alle Mieter umgelegt (Grundsteuer / Hausmeisterkosten / Strom für das Außenglände / Strom für Partyraum mit sämtlichen Küchengeräten). Hierzu muss gesagt werden, dass der Hausstrom pro Jahr ca. 700,00 Euro beträgt. Ist dies alles denn rechtens?
Danke für eure Antworten.
3 Antworten
nee das ist so nicht rechtens und sollte reklamiert werden mit dem Hinweis dies zu ändern
Eine Begründung der Aussage "nee" wäre von Vorteil.
Die Hausverwaltung reagiert nicht
Der Wäscheplatz und der Spielplatz wurden zwar nicht von Dir gemietet, aber sie werden wohl auch nicht an einzelne Mieter vermietet, sondern sind einfach nur Bestandteil der Außenanlagen, die man mit nutzen kann, wenn dies nicht ausdrücklich untersagt ist. Somit ist die Umlage rechtens.
Gibt es Bodenkammern? Sind diese vermietet? Oder ist es so wie mit den Außenanlagen, dass man sie nutzen kann, wenn man will? Dann ist auch die Bestimmung, dass die Reinigung von den Mietern abwechselnd übernommen wird, rechtens.
Der größte Teil des Hausstroms dürfte von der Heizung verursacht sein. Ob der Vermieter den Großteil des Grundstücks selbst nutzt, spielt keine Rolle, wenn alle anderen Mieter das gleiche Recht dazu hätten, also wenn nicht ein bestimmter Teil nur für den Vermieter vorbehalten ist. Darf denn der Partyraum auch allgemein genutzt werden?
Es ist also nicht entscheiden, wer was wie nutzt oder nicht, sondern, ob das Nutzungsrecht bestimmten Leuten vorbehalten ist oder nicht.
Also, andere Mietparteien im Haus haben den Spielplatz und Wäscheplatz ausdrücklich im Mietvertrag stehen, ich nicht. Ich muss meine Wäsche somit außerhalb waschen, was mich Geld kostet. Daher stellt sich mir schon die Frage, ob es rechtens ist, wenn ich auch die Kosten für nicht mit gemietete Flächen tragen soll.
Eine Bodenkammer habe ich nicht gemietet, steht auch nicht im Mietvertrag. Daher bin ich der Meinung, dass ich auch keine Reinigung dafür übernehmen muss.
Ein Nutzungsrecht für das private Außengelände habe ich NICHT. Kein Mieter im Haus nutzt das Außengelände, den Partyraum oder den Grillplatz. Die Nutzung erfolgt ausschließlich vom Vermieter und dessen Familie.
Spielplatz, Wäscheplatz, Bodenkammer: Wenn andere Mieter die Nutzung im Vertrag haben und Du nicht, bist Du abrechnungstechnisch nicht zuständig. Da müssen dann die anderen Mieter umso mehr bezahlen.
Wenn das Aussengeländer, Partyraum und Grillplatz nicht mit gemietet sind, aber wenn allen Mietern die Nutzung erlaubt wäre, müsstest Du mit zahlen, auch wenn Du sie nicht nutzt. Jedoch vermute ich nach Deiner Schilderung, dass Euch das nicht erlaubt ist. Somit muss der Vermieter die Kosten dafür selbst übernehmen.
Der allgemeine Wäscheplatz unserer Außenanlage, wird von meiner Nachbarin zweckentfremdet. (Anbau von Kräutergarten, Steingarten ,diversen Büschen und kleinen Bäumen. Gartenhäuschen und überdachte, feststehende Bänke und Tische. )Es ist kaum noch Platz um meine Wäscheleine zu spannen
Einfach so "nee". Du kennst doch die Situation gar nicht.