Ist eine Mieterprovision bei der Anmietung eines Stellplatzes zulässig?
Ich ziehe ich Kürze um und möchte mir einen Tiefgaragenstellplatz mieten, da meine neue Bleibe keinen Parkplatz beinhaltet. Der Makler, über den ich via Internet den Stellplatz gefunden habe, verlangt allerdings eine Provision von zwei Monatsmieten für das Anmieten des Parkplatzes. Ist dies zulässig? Gibt es einen Unterschied bei der Anmietung von Wohnraum und Parkplätzen? Kann ich einfach die entsprechende Provision einfach nicht bezahlen? Vielen lieben Dank!
5 Antworten
Das Bestellerprinzip gilt ausschließlich für die Vermittlung von Wohnraum. Für die Garagenvermittlung müssen Sie, soweit von vorneherein verlangt dem Makler eine Provision zahlen. Zahlen Sie nicht, flattert Ihnen ein Mahnbescheid mit allen seinen Konsequenzen ins Haus!
Der Makler, über den ich via Internet den Stellplatz gefunden habe, verlangt allerdings eine Provision von zwei Monatsmieten für das Anmieten des Parkplatzes. Ist dies zulässig?
Selbstverständlich: Die Courtage ist duch den Besteller geschuldet :-)
Gibt es einen Unterschied bei der Anmietung von Wohnraum und Parkplätzen?
Sicher, es gälte Gewerbemietrecht, aber was hat das mit dem hier anwendbaren Bestellerprinzip zu tun? Du hast doch Auftrag zur Vermittlung erteilt und schuldest demnach eine vereinbarte Provision :-O
G imager761
Du solltest dich normalerweise vorher erkundigen wenn du dir Dienste eines Maklers beanspruchst. Das der nicht umsonst Arbeitet, hätte dir bewusst sein sollen n
Geniale Antwort. Vielen Dank!
Gibt es einen Unterschied bei der Anmietung von Wohnraum und Parkplätzen?
Gibt es. Nur bei Anmietung von Wohnraum gilt das sog. Bestellerprinzip.
Es gilt das Prinzip der Vertragsfreiheit. Aus der Fragestellung geht nicht hervor, wie die Sachlage genau ist. Jedenfall hat der Makler, da es sich nicht um Wohnraum handelt, die Möglichkeit, vom Mieter 2 Monatsmieten Provision zu verlangen und den Mieter zum Auftraggeber zu machen. Eine evtl. Klage auf Rückzahlung der Provision würde ins Leere laufen.
Vielen Dank!
Vermietung eines einzelnen Stellplatzes (ohne Wohnung) ist gewerblich. Da kann man eigentlich machen was man will. Du wirst ja nicht gezwungen, diesen Platz zu nehmen.
Blödsinn: Es gilt immer das Bestellerprinzip, egal, ob ich mir vertraglich eine Wohnung., Lebenspartner/in, Stellplatz oder Arbeitsstelle vermitteln lassen. Selbstverstäbdlich hätte der Fragesteller auch bei Abschluss eines Mietvertrages einer Wohnung Courtage entrichten müssen, wenn er dananch suchen liess :-O
Gekippt wurde nur die bis dato zulässige Praxis der Vertrgspartner, bei Vermittlung von Wohnraummietverträgen den künftigen Mieter als einen Ditten zur Kostenübernahme verpflichten zu können :-)